Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Programmanforderungen

Jugendschutz und Menschenwürde

Seit dem  1. April 2003 gilt ein  umfassend reformierter und den Erfor­der­nissen der veränderten Medienlandschaft angepasst Jugendmedienschutz.  Im Kern lässt sich diese Reform fol­gendermaßen zusammenfassen:

Vereinheitlichung
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschen­würde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmen­be­dingungen für Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-Roms etc.) und Online-Medien (Rundfunk, Teledienste und Mediendienste) zusammen­ge­fasst und vereinheitlicht.

KJM als zentrale Aufsicht
Mit der KJM, die Kommission für Jugend­medienschutz (KJM) wurde eine zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) geschaffen. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen. www.kjm-online.de

Prinzip der regulierten Selbstregulierung
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung, mit dem Ziel, die Eigen­verantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken und die Möglichkeiten der Vorabkontrolle zu verbessern. Den Einrichtungen der Freiwilligen Selbst­kontrolle wird ein gesetzlich fest­geschriebener Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die Medienaufsicht nur begrenzt überprüfen darf. Selbstkontrolleinrichtungen sind die u.a.

FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft www.fsk.de

FSF  Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen www.fsf.de

FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter  www.fsm.de

USK  Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle www.usk.de

Werbung

Der Rundfunkstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und für die Berliner und Brandenburger Programme der Medienstaatsvertrag regeln, wie viel Werbung gesendet werden darf, dass sie vom übrigen Programm zu trennen ist und wie sie kennzeichnen sein muss.  

Die mabb prüft die Einhaltung der Bestimmungen mit Inhaltsanalysen und via Einzelfallprüfung. Soweit es um bundesweite Angebote geht, stimmt sie sich bei der Bewertung mit den anderen Landesmedienanstalten über die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM)  ab.

Pressemitteilung vom 03.02.2012

Vergabeverfahren über die ausgeschriebene UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Pressemitteilung vom 26.01.2012

MIZ-Babelsberg unter neuer Leitung

Volker Bach, der Leiter von ALEX – Offener Kanal Berlin und Anka Heinze, Bereichsleitung Medienkompetenz und Digitale Projekte der mabb, leiten das MIZ Babelsberg ab sofort gemeinsam.

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Pressemitteilung vom 19.01.2012

UKW-Vergabeverfahren - vierzehn Antragsteller, davon zwölf für die UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Internet-ABC-Schulungen für Grundschullehrer_innen

Die mabb vermittelt kostenlos qualifizierte Referent_innen an Berliner und Brandenburger Grundschulen, die Lehrer_innen  speziell das Angebot des Internet-ABC vorstellen und Tipps zur Umsetzung von Medienprojekten geben. Die 90-minütige Schulung umfasst: + Medienbildung in der Schule (Lehrpläne, Richtlinien)+ Die kindliche Lebens-(Medien-) Wirklichkeit + Chancen und Risiken im Internet + Vorstellung / Materialien des Internet -ABCs + Einsatz des Internet-ABCs im Schulalltag + Methodische Anregungen/Praktischer Einsatz

Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

 

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