Hauptcontent
Zur Lösung grundlegender, länderübergreifender Aufgaben arbeiten die 14 deutschen Landesmedienanstalten zusammen. Im Mittelpunkt stehen die Themen Zulassung und Kontrolle sowie der Aufbau und die Förderung des privaten Rundfunks. Ziel ist es, für eine Gleichbehandlung privater Veranstalter zu sorgen und getroffene Grundlagenentscheidungen gemeinsam effektiver durchsetzen zu können.
Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten erfolgt über die
- Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
- Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
- Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
- Gesamtkonferenz (GK)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fungiert als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet). Dieser Kommission gehören neben Vertretern aus Landes- und Bundeseinrichtungen sowie Wissenschaft und Justiz, ernannt von Bund und Ländern, sechs Vertreter (Direktoren) der Landesmedienanstalten an.
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Beteiligungen verschiedener Mediengruppen an den Sendern. Die KEK besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden und sechs Direktoren der Landesmedienanstalten.
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten
Die Gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert und organisiert seit Mai 2010 die Arbeit der unterschiedlichen Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten. Die Länder haben mit ihrer Entscheidung zur Einrichtung einer solchen zentralen Anlaufstelle eine wesentliche Grundlage für die effektive Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten geschaffen.
Kontakt:
die medienanstalten
ALM GbR
Gemeinsame Geschäftsstelle
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Postfach 08 02 63, 10002 Berlin
Telefon: 030 2064690-0
Telefax: 030 2064690-99
info(at)die-medienanstalten.de
DLM
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt übernimmt den Vorsitz der Direktorenkonferenz.
Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs - Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) - Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Stellvertreter sind Manfred Helmes - Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) und Jochen Fasco - Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).
Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung.
Darüber hinaus beraten die Landesmedienanstalten über planerische und technische Fragen in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM). Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Beauftragten für Europa, zudem einen Beauftragten für Medienkompetenz und Bürgermedien, einen Koordinator für Hörfunk, einen Beauftragten für Haushalt sowie einen Beauftragten für Recht (Übersicht).

