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ZAK
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Fuchs - Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) - auch Vorsitzender der ZAK.
In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich. Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang ist der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
GK - Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (GK) besteht aus der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK).
In der Gesamtkonferenz werden Fragen der Programmentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens beraten sowie Angelegenheiten beschlossen, die für das „Duale Rundfunksystem“ von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Darüber hinaus ist sie in eventuellen Kompetenzkonflikten der Kommissionen für die nötigen Einigungsbemühungen zuständig.
In der Regel tritt die Gesamtkonferenz zwei Mal im Jahr zusammen. Eine Angelegenheit ist dann in der Gesamtkonferenz zu beraten, wenn mindestens vier Mitgliedsanstalten dies beantragen.
Die Gesamtkonferenz beauftragt eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der 14 Landesmedienanstalten für die Dauer von jeweils zwei Jahren.



