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Projekt im ländlichen Raum Brandenburgs
Zielsetzung: Digitale Dividende zur Überwindung der digitalen Spaltung
Berlin-Brandenburg war die weltweit erste Region, in der das analoge terrestrische Fernsehen abgeschaltet worden ist. Der Umstieg zur digitalen terrestrischen Übertragung sollte nicht nur den Verbrauchern einen Übertragungsweg erhalten, sondern auch neue Nutzungen möglich machen. Als erste digitale Dividende hat die mabb einen Kanal für mobiles Fernsehen zur Verfügung gestellt, der seit 2005 in Betrieb ist. Nun gibt es eine zweite und in der Perspektive wichtigere digitale Dividende: die Öffnung des Rundfunkspektrums für das breitbandige Internet. Während bei DVB-T und DVB-H der Ballungsraum um Berlin im Vordergrund stand, geht es nun um die ländlichen Regionen Brandenburgs. Zum ersten Mal in Europa wird eine Rundfunkfrequenz für breitbandiges Internet zur Verfügung gestellt.
Breitbandpilot Wittstock
Das Breitbandpilotprojekt Wittstock läuft seit Dezember 2008 und dient der Erschließung neuer Wege zur Internetübertragung. Die Idee ist, im Zeitraum von einem Jahr Vorteile der Nutzung des Rundfunkspektrums gegenüber anderen Frequenzbereichen zu bestimmen und diese entsprechend nutzbar zu machen. Außerdem sollen mögliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des Breitbanddienstes durch Einflüsse der DVB-T-Nutzung im selben Frequenzbereich ermittelt werden. Im Ergebnis sollen die Erkenntnisse für die künftige Frequenzplanung ausgewertet werden. Auftraggeber des Projekts ist die mabb, die mit der T-Mobile GmbH als Generalunternehmer und ITCcon als Berater zwei kompetente Partner gefunden hat. Weitere Unterstützung erhält sie von IP Wireless und der Bundesnetzagentur.
Bei der Nutzung des Rundfunkspektrums geht es um eine öffentliche Ressource von beträchtlichem Wert, über deren künftige Nutzung unter dem Stichwort „Digitale Dividende“ diskutiert wird, weil vor allem die Europäische Kommission dieses Feld zu einem Schwerpunkt ihrer Telekommunikationspolitik gemacht hat. Dadurch stehen nicht nur die Rundfunkveranstalter als bisherige Frequenznutzer vor neuen Herausforderungen, sondern auch die etablierten Mobilfunkunternehmen: Sowohl dem geschützten Bereich des Rundfunks wie dem durch Lizenzrechten und –verpflichtungen geregelten Bereich des Mobilfunks steht das Internet gegenüber, über das als offene Welt mittlerweile Konvergenz von Verteil- und Individualkommunikation möglich wird.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) agiert in diesem Bereich gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe, die Interessen der Länder Berlin und Brandenburg und der zugelassenen Rundfunkveranstalter im Bereich der Rundfunkversorgung und Frequenzplanung wahrzunehmen. Diese Aufgabe lässt sich nicht allein mit herkömmlicher Rundfunkinfrastruktur wahrnehmen, wenn das Breitband-Internet zunehmend genutzt wird, um audiovisuelle Medienangebote zu empfangen und auch solche zu verbreiten.
Benachteilung von Surfern im ländlichen Raum abbauen
Die aktuelle Studie von ARD und ZDF zur Online-Nutzung weist schon heute für die 14- bis 19jährigen eine Internet-Nutzung aus, die zeitlich derjenigen für Radio und Fernsehen entspricht. Dieser Veränderungsprozess wird mit dem stürmischen Zuwachs breitbandiger Internet-Anschlüsse weitergehen, die erst die Verbreitung audiovisueller Medien erlauben.
Damit wird die Benachteiligung ländlicher Gebiete offensichtlich, in denen das Internet nur schmalbandig und mit niedrigen Datenraten empfangen werden kann, so dass die Rundfunkangebote, die über das Internet verbreitet werden, zwar von den Rundfunkgebühren mitfinanziert, aber nicht empfangen werden können. Der Gesichtspunkt, der früher für die Aufwendungen zur Restversorgung auch kleiner Dörfer mit Fernsehen über terrestrische Sender sprach, trägt heute nicht die Verbreitung von DVB-T in ländlichen Regionen, weil es hier die Alternative des Satellitenempfangs gibt, und terrestrischer Empfang nur mit sehr hohen Aufwendungen für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung realisiert werden kann, wohl aber die breitbandige Internet-Versorgung. Der Anteil der Breitband-Anschlüsse in Brandenburg liegt weit unter dem in Berlin, wobei insbesondere die ländlichen Regionen keinen Zugang zu Kabel und DSL haben. Breitband-Internet über Satellit wird zwar angeboten, hat aber bisher nur begrenzte Akzeptanz gefunden.
Bei privaten Rundfunkveranstaltern besteht kein Interesse, ländliche Regionen über digitales terrestrisches Fernsehen zu versorgen, es gibt auch kein hinreichendes öffentliches Interesse, den Empfang privater Programme aus öffentlichen Mitteln zu fördern (unabhängig von den beihilferechtlichen Fragen). Auch das mobil empfangbare Fernsehen beschränkt sich auf absehbare Zeit auf Ballungsräume. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die digitale terrestrische Versorgung gegenüber der analogen erheblich eingeschränkt, gerade in den Randregionen Brandenburgs. Damit bleibt ein erheblicher Teil des Frequenzspektrums ungenutzt, das bei den nach wie vor mit dem Ziel der Flächendeckung betriebenen Rundfunkfrequenzplanungen vorgesehen ist.
Rundfunkfrequenzen im UHF Band IV/V haben gegenüber dem bisher für drahtlose Internetzugänge genutzten Frequenzspektrum bei 3,5 GHz durch ihre physikalischen Eigenschaften den Vorteil einer größeren Reichweite und damit auch einer besseren Empfangbarkeit in Gebäuden . Wegen dieser Vorteile kann eine Infrastruktur für breitbandiges Internet auf Rundfunkfrequenzen deutlich kostengünstiger aufgebaut werden, als dies beispielsweise in den derzeitigen Mobilfunkbändern möglich ist.
Allerdings stehen im Rundfunkspektrum bisher keine für neue Nutzungen reservierten Frequenzbänder zur Verfügung. Die Europäische Kommission strebt an, im Rahmen der Flexibilisierung der Nutzung des Frequenzspektrums solche Frequenzbänder auszuweisen. Damit wird allerdings auch die Zielsetzung verbunden, dieses Frequenzspektrum ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen, ohne die Belange des Rundfunks besonders zu berücksichtigen.
Ziel des Pilotprojektes in Berlin-Brandenburg ist es, die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Nutzung von Rundfunkspektrum innerhalb des geltenden Rahmens der Rundfunkfrequenznutzung zu untersuchen. Kann unter den realen Rahmenbedingungen, dass nur ein Teil des verfügbaren Frequenzspektrum tatsächlich für Rundfunk genutzt wird, dass dieses aber nicht in einem einheitlichen Frequenzband liegt, sondern in regional unterschiedlichen Lücken (White Spaces) ein wirtschaftlicher Breitband- Internetzugang in ländlichen Regionen aufgebaut werden, der die Versorgung im Verhältnis zu anderen Alternativen verbessert? Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die künftige Frequenzplanung und die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben einerseits im Bereich der Länder, andererseits im Bereich der Bundesnetzagentur? Die Erkenntnisse des Projektes dienen der Erfüllung der Aufgabe der Medienanstalt, auch künftig die Interessen des Rundfunks bei der Frequenzplanung angemessen wahrzunehmen. Aus wirtschaftlichen Gründen soll das Pilotprojekt auf der Grundlage verfügbarer Technologien im Endgerätebereich durchgeführt werden.
Hierfür wurde ein auf den Frequenzbereich adaptiertes TD-CDMA-System ausgewählt, wie es auch schon in Tschechischen Republik von T-Mobile im Einsatz ist.
Das Projekt wird von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur durchgeführt. Als Auftragnehmer ist in einem Ausschreibungsverfahren die T-Mobile Deutschland ausgewählt worden, die den Pilotversuch durchführt und unterstützt. Zielsetzung dabei aus Sicht des Mobilfunknetzbetreibers ist ebenfalls der Nachweis der Studienergebnisse der ECC Arbeitsgruppe TG4 im Auftrag der Europäischen Kommission, die von einem Parallelbetrieb von unidirektionaler und bidirektionaler Kommunikation ohne Störungen ausgeht. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.
Bisheriger Projektverlauf
Der Medienrat hat auf Vorschlag des Direktors am 1. September 2006 die Vergabe einer Untersuchung zu der Nutzung von Rundfunkspektrum für breitbandiges Internet im ländlichen Raum beschlossen. Die Studie wurde bei der Unternehmensberatung ITCcon in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage der Studie hat der Medienrat am 19. Januar 2007 beschlossen, einen Pilotversuch im Land Brandenburg vorzubereiten und mit der Bundesnetzagentur sowie der Staatskanzlei Brandenburg abzustimmen. Die mabb wurde bei den Vorbereitungen weiter von der ITCcon unterstützt. In diesem Rahmen wurden die möglichen Technologien, die Verfügbarkeit von Endgeräten und die Verfügbarkeit von Frequenzspektrum in den betroffenenöglichen Regionen analysiert.
Der Pilotversuch muss aus wirtschaftlichen Gründen auf Infrastruktur aufbauen, die für die Internetversorgung und die drahtlose Ausstrahlung im Land Brandenburg bereits verfügbar war, praktisch also auf Standorten der Mobilfunkunternehmen.
In einer beschränkten Ausschreibung wurde den vier Mobilfunknetzbetreibern mit entsprechender Infrastruktur in Brandenburg Gelegenheit gegeben, Angebote für den Betrieb des Pilotprojektes zu machen. Ausgewählt wurde für diese Funktion die T-Mobile Deutschland GmbH. In Abstimmung mit der Landesregierung Brandenburg und dem genannten Mobilfunkbetreiber wurde ein Standort in Wittstock vorgesehen.
Nutzer
Vorgesehen sind bis zu 50 Nutzer im Rahmen des Pilotprojekts. Ihre Auswahl wird davon bestimmt, Erkenntnisse zu den oben beschriebenen Versuchszielen zu erhalten. Andererseits sollen praktische Einsatzmöglichkeiten des Breitband-Internet in der betroffenen Region demonstriert werden, einschließlich der künftigen Chancen für die Darstellung und Nutzung von Rundfunkinhalten.
Vorbereitung des Regelbetriebs
Das Pilotprojekt kann die derzeit bestehenden Probleme der Versorgung ländlicher Räume, die auch zunehmend die Aufmerksamkeit der Politik auf sich ziehen, mit seinem begrenzten Ansatz nicht lösen. Um so wichtiger ist es, zeitnah die Voraussetzungen für einen Regelbetrieb zu klären. Aus der Sicht der mabb gehört dazu eine Analyse der tatsächlichen Frequenznutzung in den ländlichen Gebieten durch klassischen Rundfunk und die Untersuchung der praktischen Nutzung durch die Bürger in denjenigen Regionen, in denen nur öffentlich-rechtliche Programme übertragen werden. Darauf aufbauend sollten die Optionen entwickelt werden, die es unter den derzeitigen Bedingungen in Deutschland für eine Nutzung von Rundfunkfrequenzen für Breitband-Internet gibt. In die Untersuchungen sollten auch mögliche Veränderungen gegenüber den bisher auf flächendeckende Fernsehversorgung ausgerichteten, also eher theoretischen Planungen für DVB-T und DVB-H einbezogen werden, die unter Wahrung der berechtigten Belange des Rundfunks die Möglichkeiten für Breitband-Internet erweitern. Mit diesen Untersuchungen soll den Ländern und den bei ihnen zuständigen Stellen ermöglicht werden, den tatsächlichen Bedarf zu konkretisieren, und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die notwendigen Prioritätsentscheidungen zu treffen, unter Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung des Internets für die Nutzung von Rundfunk.
Aufbauend auf einer solchen Bedarfsanmeldung, die die mabb gemeinsam mit dem Land Brandenburg modellhaft für alle ländlichen Regionen Brandenburgs entwickeln könnte, könnte es Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes den Betreiber zu suchen, der diesen Bedarf am effizientesten erfüllt.
Breitband-Internet ist zunächst ein neutraler Zugang, der somit sowohl Rundfunk als auch Mobilfunkanwendungen ermöglicht, aber kein herkömmlicher Rundfunk ist und auch kein herkömmlicher Mobilfunk. Die offenen Strukturen des Internet könnten nicht nur auf der Rundfunkseite zu einer veränderten Betrachtung führen, sondern auch auf der telekommunikationsrechtlichen . Weil wir in Deutschland aufgrund des frühen Umstieges und der großen Bedeutung für Kabel- und Satellitenversorgung für den stationären Fernsehempfang eine besondere Chance haben, Rundfunkspektrum für Breitband- Internet in ländlichen Gebieten verfügbar zu machen, sollten wir alle Möglichkeiten nutzen, dieses Ziel bald zu realisieren. Eine Vertröstung auf Lösungen, die erst in mehreren Jahren realisierbar sein würden, würde den aktuellen Problemen nicht gerecht.



