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Die Medienausbildung der mabb
Die vierte Novelle des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 01. Juni 2009 weist der Medienanstalt Berlin-Brandenburg neue Aufgaben im Bereich der Medienausbildung zu.
Der § 42 a zum Ausbildungsrundfunk legt fest, dass die mabb Einrichtungen zur Förderung der Medienausbildung oder -fortbildung und der Medienkompetenz eigenständig oder in Kooperation betreiben bzw. fördern kann.
Darüber hinaus legt § 8 Absatz 1 und 2 die folgenden Aufgaben für die Medienanstalt fest:
- Förderung der technischen Infrastruktur für die Rundfunkversorgung und von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, einschließlich der Aus- und Fortbildung, gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrages.
- Unterstützung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort von nationaler und europäischer Bedeutung.
- Förderung von Projekten Dritter der Medienkompetenz einschließlich der Aus- und Fortbildung. Hierzu gehört auch die medienpädagogische Präsentation von Rundfunksendungen. (...)
- Förderung von Projekten zur Erprobung neuer Sendeformen unter Nutzung neuer Technologien und Übertragungswege.
Bisheriges Engagement

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg engagiert sich bereits im Bereich der Medienausbildung: Sie ist Gesellschafterin der ems und fördert das Ausbildungsprojekt XEN.ON. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten.

Die Ausbildungsförderung der mabb wird zukünftig mit dem Bau des Medienkompetenz- und ausbildungszentrums Potsdam-Babelsberg verstärkt.





