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Medienkompetenz-Förderrichtlinien
Die mabb fördert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Maßnahmen und Projekte, die der Förderung der Medienkompetenz dienen. Unter Medienkompetenz wird die Wahrnehmungs-, Nutzungs-, Handlungs- sowie Gestaltungskompetenz von RundfunkteilnehmerInnen und MedienmacherInnen in Bezug auf Medien und in einer durch Medien bestimmten Welt verstanden.
Seit 2007 fördert die mabb Medienkompetenzprojekte im Rahmen ihrer Förderrichtlinien. In seiner Sitzung vom 12. Oktober 2010 verabschiedete der Medienrat eine Neufassung dieser. Sie treten zum 1. November 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinien der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zur Förderung von Projekten der Medienkompetenz (Förderrichtlinien)“ vom 12. Oktober 2007 außer Kraft.
Antragstellung
Der Antrag auf Projektförderung muss über ein standardisiertes Antragsformular gestellt werden. Dieses können Sie bei der mabb anfordern (Sabine Kühnel, kuehnel@mabb.de , 030/26496754). Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und detaillierte Angaben zu den verschieden Aspekten des Projektes (z.B. Zielsetzung, Inhalt, Ablauf) enthalten. Darüber hinaus muss ein detaillierter Finanzierungsplan aufgestellt werden.
Förderungen erfolgen auf Grundlage der Förderrichtlinien der mabb. Antragsstellern steht darüber hinaus ein Merkblatt zur Verfügung, welches die wichtigsten Informationen kompakt übermittelt und damit die Antragsstellung vereinfachen soll (z.B. Fristen, Anforderungen an die Kostenaufstellung, Ansprechpartner). Der Antragsteller ist verpflichtet, der mabb einen abschließenden Bericht über den Verlauf und die Durchführung des Projekts zu erstellen. Dieser Abschlussbericht ist in Form eines standardisierten Evaluationsbogens einzureichen.



