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Medienkompetenz-Förderrichtlinien
Die mabb fördert Projekte, die die Medienkompetenz insbesondere von Kindern, Jugendlichen oder Senioren fördern oder die Weiterbildung und Sensibilisierung von Multiplikatoren wie Eltern, Lehrern oder Erziehern zum Ziel haben.
Im Förderzeitraum 2010/2011 wird die mabb bevorzugt Projekte unterstützen, die der Förderung von Integration und interkultureller Verständigung dienen und generationsübergreifend angelegt sind.
Die beantragten Projekte müssen zeitlich begrenzt sein und dürfen sich auf einen Zeitraum von maximal einem Jahr erstrecken.
Eine Förderung von Medienkompetenz ist gegeben wenn folgende Aspekte vermittelt werden:
- Wissen über das Mediensystem und die Medien selbst (Sachkompetenz)
- selbstbestimmte und verantwortungsvolle Mediennutzung (Rezeptionskompetenz)
- Fähigkeit, eigene Medienprodukte erstellen zu können (Partizipationskompetenz).
Dabei beschränkt sich der Medienbegriff nicht nur auf die traditionellen Medien, sondern schließt die neuen Medien mit ein. Besondere Schwerpunkte bestehen nicht. Hinsichtlich der Digitalisierung des Rundfunks verfolgt die mabb das Ziel, die digitale Spaltung zu verhindern, indem so viele Menschen wie möglich befähigt werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
Projektinitiatoren können bei der Medienanstalt einen Antrag auf Projektförderung stellen. Die Entscheidung, ob eine Förderung gewährt wird, obliegt dem Medienrat. Die Förderung darf nicht über 50% der Gesamtkosten betragen. Staatliche Stellen können nicht gefördert werden.
Antragstellung
Der Antrag auf Projektförderung muss über ein standardisiertes Antragsformular gestellt werden. Dieses können Sie bei der mabb anfordern (Sabine Kühnel, kuehnel@mabb.de, 030/26496754). Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und detaillierte Angaben zu den verschieden Aspekten des Projektes, wie Zielsetzung, Inhalt, Ablauf und Zeitplan enthalten.
Darüber hinaus muss ein detaillierter Finanzierungsplan inklusive vollständiger Angaben der Höhe der Mittel anderer Projektbeteiligter innerhalb des Förderantrages aufgestellt werden.
Förderungen erfolgen auf Grundlage der Förderrichtlinien der mabb, die Sie am Ende dieser Seite finden.
Zwischen- und Abschlussbericht
Der Antragsteller ist verpflichtet, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen formlosen Zwischenbericht sowie einen abschließenden Bericht über den Verlauf und die Durchführung des Projekts zu erstellen. Der Abschlussbericht ist in Form eines standardisierten Evaluationsbogens einzureichen. Auch diesen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Fristen
Der Medienrat entscheidet in der Regel alle drei Monate über die Förderung von Medienkompetenzprojekten. Die Frist für die Einsendung von Förderanträgen für die nächste Beratung des Medienrates endet am 15. September 2010. Über diese Anträge entscheidet der Medienrat am 13. Oktober 2010. Später eingehende Anträge können erst in der folgenden Fördersitzung im Januar 2011 beraten werden.

