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Ansprache von Prof. Benda zur Eröffnung des Jahresempfanges des Medienrates am 21.06.2007
Anrede,
ich darf Sie im Namen der Mitglieder des Medienrates, des Direktors und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienanstalt begrüßen, zum zweiten Mal hier in der Akademie der Künste. Der Präsidenten der Akademie, Herr Staeck war nicht nur so freundlich uns Gastfreundschaft zu gewähren, sondern er wollte heute hier sein aber ich muss Ihnen leider mitteilen, dass er gestern erkrankt ist und wir bedauern das um so mehr, als er auch an der anschließenden Diskussion teilnehmen wollte. Wir wünschen ihm von hieraus natürlich eine gute Besserung.
Schwerpunkt unserer heutigen Veranstaltung ist die Diskussion über den Zustand des deutschen Unterhaltungsfernsehens, also den jedenfalls in der Quantität bedeutsamsten Aspekt der Programmvielfalt.
Es ist nicht unserer Aufgabe und wir haben das auch nicht versucht programmliche Qualitäten im Einzelnen zu bewerten. Wir sich nicht die Schieds- oder die Kunstrichter des Deutschen Fernsehen, wir sind die Rechtsaufsicht wir haben die Einhaltung des bestehenden Rechts zu überwachen, dazu gehören insbesondere die Erhaltung einer Struktur, die Vielfalt möglich zu machen hat. Solche Strukturen sind nach unser geltenden Rundfunkordnung das oberste Ziel der Medienpolitik und damit die wichtigste Aufgabe der Regulierung - keine andere. Dazu gehört die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht, natürlich die Abwehr staatlicher Einflussnahme auf den Rundfunk insbesondere auf das Fernsehen, die Förderung von Kreativität, neuer Ideen und neuer Ansätze. Das konnte man durch die Arbeit der Landesmedienanstalten in einem gewissen Umfange nicht schaffen aber doch fördern, weil die früher bestehende Knappheit der Ressourcen mit der Verpflichtung zur Vielfalt des Programms bei den Auswahlentscheidungen verbunden werden konnte und auf diese Weise wenigsten versucht wurde, Vielfalt zu ermöglichen.
Dies traditionelle Mittel des Medienrechts, verliert heute in unserer digitalen Welt an Bedeutung, wenn es keine Knappheit mehr gibt, jedenfalls keine, die von öffentlichen Stellen verwaltet wird. Wohl gibt es neue Machtpositionen und neue Herausforderung an die Kontrolle.
In diesen Monaten ist viel zu hören von der Reform der Medienordnung. Die Länder wollen eine Strukturreform der Landesmedienanstalten, die kurzfristig beschlossen werden soll; wir erwarten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um die Frage gehen wird, welchen Spielraum der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben wird. Schließlich haben sich die Länder mit den Brüsseler Behörden geeinigt, dass sie im nächsten Rundfunkstaatsvertrag die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks näher beschreiben werden.
Das Thema Strukturreform der Landesmedienanstalten interessiert uns natürlich lebhaft. Ich will nicht auf viele Einzelheiten eingehen aber soviel immerhin sagen, die Rundfunkkommission scheint sich im Prinzip geeinigt zu haben und es führt nüchtern ausgesprochen zu dem, was ein Kommentator vor wenigen Tagen in der Funkkorrespondenz wohl zutreffend formuliert hat: die Landesmedienanstalt werden soweit es überlokale und überregionale Aufgaben anbelangt reine Vollzugsbehörden. Die Aufgaben die über den begrenzten Kreis von Berlin und Brandenburg hinausgehen, werden künftig im wesentlichen bei den Direktoren der Landesmedienanstalten liegen und damit tritt eine gravierende Änderungen ein. Ich will dies jetzt gar nicht bewerten, aber wir haben das zur Kenntnis zu nehmen, wir werden schon heute - und das gilt nehme ich an in anderen Landesmedienanstalten ähnlich - zum überwiegenden Teil unserer Tätigkeit mit regionalen und lokalen Aufgaben befasst. Erfreulicherweise halten uns die Berliner und Brandenburg Hörfunkveranstalter ständig in Atem mit neuen Fragestellung und neuen Problemen.
Ausführlich geredet wird über die Besetzung einzelner Kommissionen und über die Standorte gemeinsamer Geschäftsstellen. Im gewissen Umfang halt ich dies eher für einen Ausdruck einer Krise der Strukturen der Landesmedienanstalten.
Wichtiger erscheint es mir, die Grundsatzfrage zu stellen, ist der Föderalismus in seinen derzeitigen Strukturen noch in der Lage, die nach wie vor bestehenden aktuellen Vorgaben der Verfassung im Bereich der Meinungsfreiheit und der Rundfunkfreiheit gegenüber der Digitalisierung, der Privatisierung der Telekommunikationswege und der Entwicklung des Internets durchzusetzen. Eine Fragestellung die in der Politik - wenn ich es richtig sehe - kaum wenn überhaupt auftaucht. Also lasst uns mal eine solche Frage aufwerfen. Es ist übrigens nichts Neues, wenn die Länder Schwierigkeiten haben, die Aufgaben des Rundfunks zu erfüllen. In meiner eigenen nun allerdings schon längere Zeit zurückliegen Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht, waren wir mehr als ein Mal in der Situation, an Stelle einer Einigung der Länder über einen neuen Rundfunkstaatsvertrag oder einer Novelle dazu die entsprechenden Vorgaben durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu machen. Eigenartiger Weise, denn das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan nicht der Länder sondern des Bundes. Aber unbestrittener Maßen liegt die Gestaltungsaufgabe im Bereich des Rundfunks bei den Ländern. Hier ist ein verbleibendes Problem, das bis zu heutigen Tag nicht gelöst ist.
Es gibt zwei weitere Entwicklungen, die ich ansprechen möchte, die vielleicht nicht Anlass zur Sorgen aber des Überdenkens wert sind. Ihnen ist gemeinsam, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen und das die kulturelle Bedeutung des Rundfunks und seine Rolle bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht oder nicht hinreichend gewürdigt wird.
Zur Privatisierung der Telekommunikationswege insbesondere auch des Breitbandkabels gibt es durchaus eine einschlägige Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die über den wirtschaftliche Aspekt hinausweist. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bereich ausdrücklich als Feld beschrieben, in dem rechtzeitig Vorkehrungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt notwendig sind. Wo sind sie? In der Praxis erleben wir, dass die Entwicklung des Kabels fast ausschließlich von den Kartellbehörden gesteuert wird. Diese sind es auch, die sich praktisch mit allen wichtigen Fragen der digitalen Entwicklung befassen, - und dies auch ganz aktuell- ob es um das Vorhaben der Grundverschlüsselung über Satellit geht, die Zusammenarbeit von Premiere mit Kabelnetzbetreibern oder die Zusammenarbeit von Mobilfunkunternehmen bei mobil empfangbarem Fernsehen. Das ist alles legitim. In allen westlichen Rechtsordnungen stehen die Kartellbehörden in ihren Aufgaben neben denen der Medienaufsicht gleich.
Für nicht hinnehmbar halte ich es allerdings, dass die Kartellbehörden praktisch alleine entscheiden, weil der Gesetzgeber keine entsprechenden Vorgaben erteil und der Medienaufsicht keine entsprechenden Kompetenzen zuteilt. Dadurch haben wir die Schieflage, in der wir uns nun befinden. Kartellentscheidungen sind Einzelentscheidungen. Sie entscheiden nicht nach medienpolitischen oder –rechtlichen sondern einzig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Auftrag der Kartellbehörden ist gerade nicht die Ordnung, die Aufgabe des Gesetzgebers ist, und die sich auf Strukturen richten muss, in denen Vielfalt entsteht und publizistischer Machtkonzentration entgegengewirkt werden kann.
Dann haben wir zweitens den Einfluss der Europäischen Kommission; er geht auf allen Bereiche des öffentlichen Lebens in dramatischer Weise voran und natürlich auch im Bereich des Rundfunks. Es wäre ein unfairer Vorwurf an die EU, dass sie sich auf Wirtschaftsaspekte konzentriert, schließlich bleibt die Kultur im Wesentlichen Sache der Mitgliedstaaten. Nun lesen aber mal was beim Vergleich zwischen den Ländern der Europäischen Kommission bei der Definition über die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausgekommen ist. Dann darf man schon erstaunt darüber sein, wie weit reichende Zusagen die Länder der Europäischen Kommission gemacht haben oder haben machen müssen. Die Kommission verlangt nun die Vorlage der Entwürfe für die Umsetzung Rechtsvorschriften. Man muss kein Prophet sein, um zu erwarten, dass sie darauf stärkeren Einfluss nehmen wird, als die Deutschen Parlamente, die vor dem Abschluss dieser Staatsverträge ja ebenfalls zu beteiligen sind aber nur ja oder nein sagen können und im Übrigen keinen Einfluss auf die inhaltlich Gestaltung haben.
Jetzt geht es aber auch um neue Felder, wie die des mobile Fernsehens und wir erleben ganz praktisch die Grenzen der Leistungsfähigkeit föderaler Strukturen im Bereich der Länder: Unsere Nachbarländer Schweiz, Österreich und Frankreich haben konkrete gesetzliche Vorschriften zu diesem Komplex, bei uns stehen die Länder noch völlig am Anfang und vermischen diese Frage mit derjenigen der bundesweiten Radioentwicklung, sie knüpfen an aus meiner Sicht überholten Modellen der Aufteilung von Übertragungskapazitäten durch die Ministerpräsidenten. Das Scheitern dieses Ansatzes im Satellitenbereich sollte eigentlich noch in guter Erinnerung sein. Vermutlich sind die Versuchsklauseln der Landesmediengesetze eine bessere Grundlage für die Einführung dieser neuen Dienste. Hier sollte man vielleicht mal genauer hinschauen.
Nun klingt das alles wie ein Tadel oder ein Vorwurf gerichtet an die Chefs der Staatskanzleien und ihrer Beamten. Die leiden aber unter der gleichen Schwäche wie wir. Sie tagen in einem Konferenzsystem, in dem es weitgehend auf konsensuale Lösungen ankommt. Aber wenn der Konsens fehlt, fehlt die Lösung. Das ist bei uns so und das ist bei den Chefs der Senatskanzlei auch nicht anders. Das ist schon eine Frage an den Föderalismus, der eine wunderbare Struktur ist, wenn es um Wettbewerb und um die beste Lösung geht, wo auch einer einmal voran gehen kann, so wie wir mit der Einführung des digitalen Antennenfernsehens und der Abschaltung des analogen Empfangs. So was wäschst aus Wettbewerb. Wenn nun aber bundesweite Lösungen notwendig sind, wie zum Beispiel beim mobilen Fernsehen, aber auch bei vielen neuen digitalen Radioprogrammen, dann wird ein Föderalismus, bei dem der Langsamste die Geschwindigkeit bestimmt, zum Hemmschuh und die Medienentwicklung geht nur sehr langsam voran.
Wenn die Schwäche des Föderalismus dazu führt, dass die Kartellbehörden an Einfluss gewinnen und die zentrale Bürokratie in Brüssel, deren Leistungsfähigkeit wir nicht unterschätzen sollten, dann gehört das Thema der künftigen Medienordnung zur Reform des Föderalismus. Man hat sich auf eine verständigt aber ich denke, die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Ich möchte dies als kleinen Denkanstoß mit auf den Weg geben.
Umso mehr, als es nicht um eine Rundfunkordnung allein gehen wird, sondern um eine Medienordnung und auch im Zeitalter des Internets und der Globalisierung bestehen die vom Verfassungsgericht beschrieben Ziele fort, sie sind nicht abgeschafft und nicht überholt.
Es wäre ein ganz verhängnisvoller Fehler, sich bei der Medienordnung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschränken, der der staatlichen Gestaltung ja leichter zugänglich zu sein scheint als private Unternehmen. Historisch gesehen konnte man vor der Einführung des privaten Fernsehens und des Internet davon ausgehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend der Definition der Grundversorgung tatsächlich die gesamte Bevölkerung im wesentlichen erreichen konnte.
Heute müssen wir feststellen, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung, insbesondere in den jüngeren Altersgruppen, öffentlich-rechtliches Fernsehen sicher noch zur Fußballweltmeisterschaft und ähnlichen Ereignissen, aber sonst kaum mehr sieht. In ähnlicher Weise geht übrigens der Anteil der Leser von Zeitungen zurück.
Es kann uns nicht gleichgültig lassen, mit welcher Qualität von Informationen, aber auch von Unterhaltung ein großer Teil der Bevölkerung einen großen Teil seiner Lebenszeit verbringt, sei es bei den privaten Veranstaltern, sei es im Internet.
Wir haben - wie sie wissen - eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit unserer Förderung der privaten Veranstalter beim Umstieg von analog auf digital. Der zentrale Punkt besteht nach unserer Auffassung darin, dass die EU private Fernsehveranstalter als rein kommerzielle Unternehmen sieht. Wir sehen das anders, schon weil sie für einen großen Teil der Bevölkerung die einzigen Sender sind, die diese sehen. Über ihre öffentliche Verantwortung dürfen wir nicht erst dann diskutieren, wenn es wieder einmal um Fragen der Gewalt geht.
Heute ist es schwieriger als in Zeiten, als der Staat noch wertvolle Frequenzen zu vergeben hatte und damit unter dem Aspekt der Vielfalt wenigstens begrenzt noch einen gewissen Einfluss ausüben konnte. Aber die öffentliche Verantwortung hat sich damit nicht verändert, sie bleibt bestehen. Für die Medienanstalten, seien sie auch umstrukturiert wie es sich jetzt abzeichnet, bleibt es ein Privileg und eine Aufgabe, in finanzieller Unabhängigkeit über kurzfristige Perspektiven hinaus zu denken und Anstöße geben zu können. Diese Aufgabe werden wir auch künftig haben und sie können sicher sein, dass sich jedenfalls die Medienanstalt Berlin-Brandenburg dabei weiterhin engagieren wird.



