Hauptcontent
Ansprache von Prof. Benda zur Eröffnung des Jahresempfangs des Medienrates am 23. Mai 2005
Anrede
zu unserem Jahresempfang darf ich Sie, zugleich im Namen der Mitglieder des Medienrates, des Direktors der Medienanstalt und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich begrüßen.
Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen. Wir wollen Ihnen eine anregende Umgebung bieten, sich auch untereinander zu unterhalten.
Anstöße dazu können wir von einer Diskussion erwarten, die Frau Bascha Mika, Mitglied des Medienrates, moderieren wird: mit Frau Catherine Mühlemann (aus Krankheitsgründen vertreten durch Frau Katharina Behrends) von MTV, jetzt fest in Berlin verankert, und Prof. Norbert Schneider von unserer Schwesteranstalt in Nordrhein-Westfalen.
Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen vorab.
Medienanstalten gibt es seit nun 20 Jahren, und als einer derjenigen, die von Anfang an dabei waren, habe ich zwei Gründungs- und Aufbruchphasen miterleben und mitgestalten können:
Den Beginn des dualen Systems, mit den ersten Kabel- und Satellitenprogrammen, den ersten privaten Radioprogrammen und der ersten Fernsehfrequenz für einen privaten Veranstalter, Mitte bis Ende der 80er Jahre.
Die zweite Gründungsphase nach der deutschen Einheit, als erste gemeinsame Institution für Berlin und Brandenburg mit der Neuordnung des Frequenzspektrums und einer wesentlichen Erweiterung des Wettbewerbs, insbesondere im Radio.
Gegenwärtig sind wir nicht in der Hochstimmung des Aufbruchs, auch wenn wir mit dem weltweit ersten Analog-Digital-Übergang ein Beispiel gesetzt haben, dem nun viele folgen, und wenn wir als erste in Europa eine bisher analog genutzte Fernsehfrequenz für neue Dienste öffnen, für die Verbindung von Rundfunk- und Mobilfunknetzen. Seit dem Jahr 2000 gehen die Werbeeinnahmen zu-rück, Konsolidierung und Konzentration, und auch Insolvenzen bestimmen die Entwicklung.
Jetzt steht wieder ein neuer Umbruch vor uns, der mit Digitalisierung nur unzureichend umschrieben ist. Unser duales System stößt an seine Grenzen: Das öffentlich-rechtliche Angebot lässt sich nicht mehr so erweitern mit entsprechenden Gebührenzuwächsen, wie dies in den letzten 20 Jahren möglich war. Die werbefinanzierten Veranstalter suchen dringend nach neuen Erlösformen. Das Kabel als dominierende Übertragungsform kann nicht noch mehr Programme mit dem bisherigen Modell des Einheitsangebots zum Einheitspreis bieten.
Die durch die Digitalisierung möglichen neuen Programme lassen sich nur finanzieren, wenn die Verbraucher bereit sind, dafür mehr auszugeben, trotz sinkender Realeinnahmen. Die Konkurrenz wird dadurch härter, dass Netzbetreiber sich nicht mehr nur als Transporteure verstehen, sondern auch Programme vermarkten wollen. Terrestrische Frequenzen bekommen eine völlig neue Funktion: Waren sie ursprünglich das einzige Mittel, die Bevölkerung mit Fernsehen zu versorgen, ist ihre Chance in der Zukunft insbesondere der mobile und portable Empfang, als Ergänzung, auch in Konkurrenz zu dem, was über Mobilfunknetze möglich ist. Ausländische Investoren gewinnen an Gewicht, und die Globalisierung zeigt sich auch in Marken von Fernsehprogrammen, die weltweit Geltung erlangen.
Am meisten entspricht, sieht man auf die gesamte Bundesrepublik, noch das Radio den Strukturen der Anfangszeit, vielleicht haben wir deswegen hier auch die größten Umwälzungen zu erwarten. Berlin-Brandenburg ist darauf gut vorbereitet, weil es hier schon lange harten Wettbewerb gibt. Aber auch hier sind wir an den Grenzen der Finanzierung aus den bisherigen Verbreitungsräumen. Mit der Digitalisierung und bundesweiter Ausstrahlung wird es neue Chancen geben, und wir arbeiten daran, dass die Radiounternehmen sie nutzen können.
Die Rolle der Medienanstalten vor diesen neuen Herausforderungen ist nicht mehr die, die sie früher hatten. Deshalb ist es auch ei-ne legitime Diskussion, welche Veränderungen notwendig sind, und wofür man sie noch braucht.
Wir sollten nicht dort von zunehmender Bedeutung reden, wo in Wirklichkeit Aufgaben und auch Einflussmöglichkeiten wegfallen. In vielen Bereichen gibt es keine Knappheit mehr, werden Auswahlentscheidungen nicht mehr notwendig. Andere Aufgaben hat der Gesetzgeber zentralen Entscheidungen zugewiesen, wie die Medienkonzentration und den Jugendschutz. Die Einflussmöglichkeiten der Politik und des Medienrechts sind heute viel geringer als am Beginn des dualen Systems: Die Rolle des Kabels und die Zusammensetzung der ersten Veranstalter ist noch durch Gesetzgebung und Regulierung bestimmt worden. Welche Rolle das Kabel künftig spielen wird, hängt eher von Interessen internationaler Finanzinvestoren ab.
Zur Zeit des ersten Fernsehurteils des Bundesverfassungsgerichts hatten wir zwei öffentliche Monopole, für den Rundfunk und für die Telekommunikation, das Gericht hat damals entsprechend die Trennlinie zwischen Ländern und Bund gezogen. Heute ist die Telekommunikation privatisiert, und auch die Rundfunkentwicklung wird immer mehr vom Markt bestimmt. Das bedeutet aber nicht, dass nun das freie Spiel der Kräfte alles regelt, dass es keine öffentlichen Interessen gibt. Aber frühere Antworten müssen überprüft werden.
Wo gibt es noch die besondere Situation des Rundfunks, die zu besonderen Regelungen Anlass gibt, die nicht auch für andere Medien gelten? Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder aktuelle Ausgangssituationen beschrieben, bevor es dann konkrete Folgerungen gezogen hat.
Mehr als ich das heute tun kann, sollten wir unsere konkrete Lage im Zeitalter der Digitalisierung überdenken. Ich meine, dass wir uns selbst eher zu wenig damit auseinandersetzen, und damit Raum schaffen für einen zunehmenden Einfluss aus Brüssel. Überspitzt ausgedrückt, sind wir in der Gefahr, dass wesentliche Entscheidungen zu unserer Medienordnung in Beihilfe- und Kartellverfahren auf europäischer Ebene getroffen werden, aber auch deshalb, weil wir uns mancher Herausforderung nicht rechtzeitig gestellt haben.
Heute braucht noch jeder kleine digitale Spartenkanal eine Rundfunklizenz, und wird vorher der medienspezifischen Konzentrationskontrolle unterworfen. Sein Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung ist gering, Kapazitäten stehen fast unbegrenzt zur Verfügung, und auch die wirtschaftlichen Zugangsschwellen sind niedriger als bei anderen Medien.
Wo es hingegen um wesentlich größere Medienmacht geht, bei Vermarktungsplattformen für eine Vielzahl von Programmen, wo wir mit einem breiten Wettbewerb nicht rechnen können, gibt es keine Lizenzpflicht. Hier bestimmt praktisch nur noch das Kartellrecht, wohin die Reise geht. Und das manchmal mit Ergebnissen, die der kartellrechtlichen Systematik entsprechen mögen, bei einer übergreifenden Betrachtung aber Fragen aufwerfen: Eine Kooperation zweier Zeitungen in Berlin stößt auf wesentlich größere Schwierigkeiten als die Zusammenfassung der Bild Zeitung mit zweien der reichweitenstärksten Fernsehprogramme oder gar die Übernahme wesentlicher Machtpositionen in der deutschen Medienindustrie durch ausländische Unternehmen.
Medien sind auch im digitalen Zeitalter mit spezifischen öffentlichen Interessen verbunden, weil ihre Vielfalt und ihr Wettbewerb Grundlage demokratischer Meinungsbildung sind. Die Verhinderung der Konzentration von Meinungsmacht, der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklungschancen kleinerer Veranstalter, von lokalen und regionalen Angeboten, und auch das Angebot publizistischer Inhalte, die der Markt nicht hinreichend bietet, bleiben öffentliche Interessen.
Nur müssen die Mittel, mit denen sie erreicht werden, den Veränderungen der Medienlandschaft angepasst werden.
Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist nicht naturgemäß und auf Dauer die einzige Form das zu erfüllen, was man im englischen als Public Service bezeichnet. Umgekehrt sind große private Veranstalter nicht aus allen Verpflichtungen entlassen und nur noch dem Markt verantwortlich, nur weil es einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, den aber ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung nur noch wenig sieht.
Vergleichsweise nebensächlich finde ich es, wenn, wie in der letzten Zeit geschehen – die Existenz von Medienanstalten mit der Durchsetzung von Werbevorschriften verbunden wird. Auch hier halte ich eine offene Diskussion für notwendig: So einleuchtend der Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm ist, so wenig entspricht er der Realität des Lebens. Attraktive Sportarten gibt es nicht mehr ohne in den Sport integrierte Werbung, Automobilunternehmen geben viel Geld aus, um in attraktiven Filmen präsent zu sein. Alte Begriffe wie der der Schleichwerbung kommen da nicht mit: Weil eigentlich niemand im Zweifel sein kann, dass hier geworben wird.
Die vielfältigen Werbeformen des Internet werden nicht ohne Rückwirkung auf das Fernsehen bleiben, wenn sich die Konvergenz weiter entwickelt.
Dann muss es möglich und erlaubt sein, über neue Regeln nachzudenken, übrigens durchaus auch darüber, ob es für die elektronischen Medien besonderer Reglungen bedarf.
Hieran mitzuwirken, Erfahrungen einzubringen, neutraler Mittler zu sein, darin sehe ich durchaus noch eine Aufgabe der Landesmedienanstalten.
Das rechtfertigt nicht Strukturen, die aus lange zurückliegenden Zeiten stammen. Ich habe schon vor Jahren für den Zusammenschluss von Landesmedienanstalten plädiert, jetzt wird das Thema auch von anderen aufgegriffen.
Was Sparsamkeit angeht, sind wir in all den Jahren eine kleine Anstalt geblieben, und haben dadurch auch unsere Spielräume nutzen können, die Förderungsaufgaben wahrzunehmen, die uns die beiden Länder anvertraut haben.
Unsere Unabhängigkeit gibt uns die Chance, nicht nur zwischen verschiedenen Interessen zu vermitteln, wie wir dies beim Analog-Digital-Übergang getan haben und noch tun, sondern auch langfristig zu denken. Das wird immer wichtiger, gerade weil Unternehmen sich unter dem Diktat von Quartalszahlen an dem orientieren müssen, was kurzfristig erfolgreich wird, und weil auch die Politik, wie wir an der Entwicklung des Kabels sehen, immer mehr an kurzfristigen Einnahmen interessiert sein wird, als an längerfristig tragfähigen Kommunikationsstrukturen.
Manch aufgeregter Diskussion der letzten Monate lag die – aus meiner Sicht irrige – Hoffnung zugrunde, man könne mit den Mitteln einer hoheitlichen Aufsicht wesentliche Probleme lösen, die mit der Entwicklung der Fernsehprogramme verbunden sind.
So klar im Falle von Grenzüberschreitungen reagiert werden muss, so deutlich müssen wir feststellen, dass die Programmfreiheit solche Eingriffe auf einen engen Bereich beschränkt.
Das hindert uns nicht, auch über die rechtlich nicht erfassbaren Fragen zu diskutieren. Dies ist die Aufgabe der nun nachfolgenden Gesprächsrunde.



