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Dr. Hans Hege - Offener Zugang zum Kabel - ein Modell für Vielfalt und Wettbewerb

Die Zukunft der deutschen Kabelnetze findet derzeit nicht die öffentliche Beachtung, die sie verdient. Andere Infrastrukturen, wie der Telefon- und Strommarkt, der Transrapid oder der Ausbau der Autobahnen finden mehr Aufmerksamkeit als die Kabelnetze. Dabei ist die Zukunft der Datenautobahnen für unser Land von entscheidender Bedeutung. 

Die Chancen des Kabels für die Informationsgesellschaft
Schon heute empfangen fast 60 % der Bevölkerung Fernsehprogramme über das Kabel. Das Kabel ist damit der wichtigste Übertragungsweg für die öffentliche Meinungsbildung. Weil aber alle im wesentlichen die gleichen Programme bekommen und nicht nach Verbrauch abgerechnet wird, wird noch nicht bewusst, welche wirtschaftliche und publizistische Macht die Kontrolle über das Kabel verleiht.

Doch nun vollziehen sich grundlegende Änderungen: Stichworte sind Digitalfernsehen und Pay-TV, aber auch breitbandiges Internet. Mit dem Ausbau der Kabelnetze und der Einführung eines Rückkanals als Voraussetzung der Interaktivität werden die Kabelnetze der wichtigste Übertragungsweg werden, auf dem breitbandiges Internet an Privathaushalte geliefert wird. Neben dem Fernsehen als Leitmedium können neue Dienste insbesondere im electronic commerce entwickelt werden. Über Kabelnetze wird man schließlich auch telefonieren können. 

Wir beobachten derzeit die Dynamik, mit der sich das Internet über schmalbandige Telefonnetze durchsetzt, mit  dem PC als Endgerät. Interaktive Kabelnetze erlauben nicht nur eine schnellere Übertragung, mit einer um ein Vielfaches höheren Datenrate, sondern auch neue Angebote, die bewegte Bilder einschließen und Fernsehen mit Internet verknüpfen. Unterhaltung wird zur Triebkraft des Internet, das dann auch auf dem Fernsehschirm angeboten wird, viel leichter zu bedienen als heute. Das ist der Grund, warum Bill Gates und Microsoft sich an Kabelgesellschaften beteiligen, auch eine der Visionen, die hinter dem Zusammenschluss zwischen AOL und TimeWarner stehen. Die „Entertainment Economy“ wird eine wesentliche Triebkraft unserer Wirtschaft sein, weit über die klassischen Medien hinaus. 

Voraussetzungen: Neue Unternehmensstrukturen
Die neuen Angebote setzen eine Umstrukturierung der deutschen Kabelindustrie voraus: Die Deutsche Telekom AG hat mit der Ausgliederung der Kabelnetze und der Einleitung eines Teil-Verkaufsprozesses einen notwendigen, wenn auch nicht hinreichenden Schritt getan. Die bisherige Trennung der Netzebenen, nach der die Hausanschlüsse von eigenen Gesellschaften betrieben werden, muss überwunden werden. 

Während sich bisher die Dienstleistung der Post/Telekom auf den Transport im Kabel beschränkte, mit einem Einheitsangebot zum Einheitspreis, kommt nun die Zusammenstellung von Inhalten und die Bündelung und Vermarktung von Fernsehen, Internet und Telekommunikationsdienstleistungen hinzu. Endgeräte und Dienstleistungen bei der Navigation und der Abrechnung werden zu Schlüsseltechnologien.

Wir haben in Deutschland gute Ausgangschancen; in keinem anderen europäischen Land gibt es so viele Kabelanschlüsse. Aber wir brauchen gewaltige Investitionen, eine neue Industrie und vor allem einen Qualitäts- und Servicewettbewerb vielfältiger Anbieter. 

Nötig sind Spielregeln, nach denen diese Chancen genutzt werden können. Es geht um die Interessen der Verbraucher, der Inhalteanbieter, von Fernsehveranstaltern bis zu den vielfältigen neuen Firmen des Internet, es geht um die freie öffentliche Meinungsbildung, die Verhinderung der Konzentration von Meinungsmacht.

Die alten Regeln, aus den Zeiten des Postmonopols und weniger Fernsehanbieter, taugen nicht mehr für die Zukunft. Aber ohne neue Regeln geht es nicht. 

Die Gefahren: Zu hohe Preise und Orientierung an überholten Modellen
Neben den Chancen stehen auch Gefahren, denen es vorzubeugen gilt. So verständlich das Interesse der Deutschen Telekom AG ist, hohe Preise beim Verkauf der Kabelnetze zu erzielen, so klar ist andererseits, dass die Inhalteanbieter und die Verbraucher dies letztlich zu bezahlen haben, wenn sie keine Chance haben, auf konkurrierende Wege auszuweichen. Hohe Preise aber machen die Chance zunichte, dass Deutschland im breitbandigen Internet eine führende Stellung erhält. 

Bei der Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland haben niedrige Preise die vielfältige Fernsehlandschaft ermöglicht, die wir heute haben. Und beim Internet über Telefonnetze sehen wir, welche Dynamik Wettbewerb und niedrige Preise entfalten. Nun sind wir in Gefahr, dass hohe Preise die Entwicklung des Internets über das Kabel verlangsamen; und nichts ist im Internetzeitalter wichtiger als Schnelligkeit.

Mit den hohen Geboten, wie sie insbesondere amerikanische Unternehmen für den Kauf von Kabelnetzen abgegeben haben, verbindet sich eine zweite Gefahr: Diese Unternehmen neigen zum Modell des geschlossenen Kabels, bei dem der Kunde sein gesamtes Angebot, gegliedert in Pakete, ausschließlich von seiner Kabelgesellschaft bezieht. Diese kontrolliert dann allein die Kundenbeziehung, Bedingungen und Angebot. Dies erklärt die hohen Preise, die für Kabelnetze geboten werden, auch wenn nur ein kleiner Teil der angeschlossenen Haushalte bisher Kunden der Deutschen Telekom AG ist.

In den USA und anderen Ländern vermarkten Kabelgesellschaften Programme in Paketen; ähnlich gehen große Pay-TV-Anbieter wie Murdoch, Canal + und Premiere World vor. Gemeinsam ist deren Verkaufsstrategien, dass es zwar eine Differenzierung des Angebotes gibt, aber nur einen Anbieter, ohne Wahlmöglichkeit des Kunden.

Demgegenüber steht die Welt des Internet, wo sich der Verbraucher seinen Anbieter sucht, für Service wie Inhalte. Dass er bei der physischen Telefonleitung keine Auswahl hat, stört ihn nicht, weil darüber nur der Inhalt transportiert wird, den er sich selbst ausgewählt hat.

Die Digitalisierung ermöglicht die Überwindung des Mangels, aber sie bringt mit sich auch die Gefahr, dass die Chancen zur Offenheit nicht genutzt werden, dass an die Stelle eines öffentlichen Interessen verpflichteten Monopols private Machtstellungen treten, die die Interessen der Verbraucher und der Inhalte-Anbieter vernachlässigen.

Zum Zugang zum Kabel gibt es kaum eine wettbewerbsfähige Alternative

Die Aussichten auf Wettbewerb  zum Kabelzugang sind schlecht. Die Konvergenz der Netze und der Inhalte schafft zwar grundsätzlich die Möglichkeit, dass Inhalte über verschiedene Netze verbreitet werden. Technisch können bewegte Bilder auch über herkömmliche Telefonleitungen (mit ADSL) oder über Mobilfunknetze (mit dem neuen Standard UMTS) verbreitet werden. Neben der Kabelverbreitung stehen die Satellitenkommunikation und die terrestrische Ausstrahlung, letztere in der digitalen Form von DVB-T.

Die Aussichten auf realen Wettbewerb sind allerdings differenziert: Im Bereich der Sprachtelefonie werden die Kosten durch Wettbewerb weiter fallen. Auf vielfältige Angebote kann auch die Geschäftskommunikation zurückgreifen. Es bleibt allerdings ein Bereich, in dem die Aussichten auf Wettbewerb wesentlich schlechter sind, und es ist der für die Medienentwicklung zentrale: Die Übertragung bewegter Bilder mit dem Schwerpunkt Unterhaltung und Information für die Privathaushalte, also sowohl das herkömmliche Fernsehen als auch künftig das breitbandige Internet, soweit es sich an Privathaushalte richtet, und die denkbaren Kombinationen von beiden.

Für Fernsehveranstalter ist der Zugang zu den Kabelnetzen Existenzvoraussetzung. Die im Wettbewerb notwendige Reichweite setzt die Kumulation aller Übertragungsarten voraus. Das Kabel ist der bei weitem wichtigste. Schon heute zeigt sich der Wettbewerbsnachteil von Veranstaltern, die nur in einem Teil der Kabelanlagen verbreitet werden.

Auch die Anbieter von breitbandigem Internet brauchen die Kumulation von Zugängen. Der Zugang über Kabel bietet die Möglichkeit der Kombination von TV und Internet, damit Vorteile beim Erreichen des Endgeräts TV.

Das Kabel ist somit strategische Schlüsselressource für alle Anbieter von Inhalten mit hohen Bandbreiten, die sich an das allgemeine Publikum richten.

Auch aus Sicht des Verbrauchers und Zuschauers sind die Aussichten auf Wettbewerb bei der Bewegtbildkommunikation begrenzt. Schon heute bezieht die Mehrzahl der Haushalte ihr Fernsehangebot über Kabel. Künftig wird das auch für das Angebot von breitbandigem Internet gelten.

Ein Teil der Verbraucher, insbesondere in ländlichen Gebieten, kann zwischen Kabel und Satellit wählen. Der größere Teil, insbesondere der in Ballungsgebieten wohnende und durch Wohnungsbaugesellschaften versorgte, hat keine reale Chance, auf alternative Technologien zu wechseln. Für ihn wird das Kabel der einzige kostengünstige Weg zum Fernsehen und Breitband-Internet sein.

Mehr Einfluss durch Bündelung und Vermarktung
In der analogen Kabelwelt erhalten alle Zuschauer dieselben Programme, nur das Programm Premiere konnte besonders abonniert werden. Seit Kapazitätsengpässe auftreten, wird der Mangel durch die Landesmedienanstalten verwaltet.

Die digitale Welt, die in absehbarer Zeit die analoge ablösen wird, sieht anders aus: Programme werden in Bouquets angeboten und gegen zusätzliche Entgelte vermarktet.

Bisher hat Premiere World eine entsprechende Bündelung und Vermarktung entwickelt. Aber auch die Kabelgesellschaften wollen die Wertschöpfungskette emporsteigen und über die Transportaufgaben hinaus Vermarktungsfunktionen wahrnehmen. Unter dem Namen „Mediavision“ bietet die Deutsche Telekom AG Premiere und zusätzliche Digitalprogramme an. 

Das frei empfangbare Angebot wird tendenziell zugunsten der Vermarktung von Programmbouquets (und anderen Angeboten, für die bezahlt werden muss) eingeschränkt werden. Nur mit zusätzlichen Angeboten und zusätzlichem Anteil an der Wertschöpfung lassen sich die Investitionen in die neuen Inhalte refinanzieren.

Damit ergeben sich erheblich erweiterte Möglichkeiten, den Medienkonsum dadurch zu beeinflussen, in welcher Weise einzelne Angebote in die Pakete aufgenommen werden und wie die Kunden durch die elektronische Navigation geführt werden.

Kabelgesellschaften sind von ihrer Funktionen her anders als Veranstalter wie Premiere „neutral“, solange sie ihren Kunden ein möglichst attraktives Angebot bieten wollen. Diese Neutralität wird allerdings in Frage gestellt, wenn Kabelgesellschaften künftig Inhalte zusammenstellen. 

Damit werden sie ihrerseits abhängig von denjenigen, die über die Rechte für besonders attraktive und verkaufsfähige Inhalte verfügen. Dies legt Allianzen nahe, wie sie mit der Ko-Vermarktung von Premiere World durch die Deutsche Telekom AG bereits realisiert werden. Solche Allianzen bringen die Gefährdung der Interessen anderer Anbieter und der Interessen der Verbraucher mit sich. Diese sind umso größer, je weniger Wettbewerb es bei den Inhalteanbietern gibt und je weniger andere Inhalteanbieter Zugang zum Kabel erhalten.  

Umsatzbeteiligungen, wie sie derzeit schon von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom vereinbart werden, führen dazu, dass diejenigen Angebote bevorzugt werden, die vor allem hohe Umsätze bringen, vom Bezahlfernsehen bis hin zu Verkaufskanälen. Leidtragende sind frei empfangbare werbefinanzierte und aus Gebühren finanzierte Programme, aber zuerst natürlich der Verbraucher, dessen Angebot eingeschränkt und teurer wird.  

Chancen auf Wettbewerb bei den Inhalten
Wenn es zum Kabelanschluss keine hinreichenden Alternativen gibt, brauchen wir andere Mechanismen, um den Wettbewerb zu sichern. Entscheidend ist schließlich nicht der Wettbewerb bei den physischen Anschlüssen, sondern beim Wettbewerb bei dem, was darüber geliefert wird, das ist bei Kabelnetzen nicht anders als bei Telefon und Strom.

Deshalb liegt die Herausforderung darin, einen Wettbewerb der Inhalte im Kabel zu schaffen.

Hier ist der klassische medienrechtliche Ansatz aktuell, der chancengleichen Zugang zu Rundfunk fordert, und dies nicht etwa ins Belieben des Eigentümers des Kabelnetzes stellt. Das Medienrecht wird zu Unrecht auf Mangelverwaltung reduziert – eine undankbare Aufgabe, für die jahrelange Versäumnisse beim Netzausbau verantwortlich sind. Kern des Medienrechts ist die Sicherung des Zugangs für ein vielfältiges Angebot, Zugang nicht nur für etablierte große Unternehmen, sondern auch für neue, kreative Anbieter. 

Im Telekommunikationsbereich gemachte Erfahrungen können genutzt werden: Wettbewerb beim Telefon und darauf aufbauend beim Internet hat sich nur entwickelt, weil die Deutsche Telekom AG gezwungen war und gezwungen ist, den Netzzugang zu entbündeln, so dass auch andere Unternehmen ihre Dienste den an das von der Telekom gelegte Netz angeschlossenen Verbrauchern anbieten können. Jeder kann sich ausmalen, wie die Entwicklung des Internetzugangs in den letzten Jahren verlaufen wäre, wenn alle Anschlüsse am Festnetz nur über T-Online auf das Internet hätten zugreifen können, statt die Auswahl anderer Online-Dienste und Internetprovider zu haben.

Wenn nun Netze miteinander konkurrieren, muss es auch vergleichbare Lösungen geben. Internet über ADSL darf nicht anders behandelt werden als Internet über Kabel. In beiden Fällen fehlt der Wettbewerb beim Anschluss, der Wettbewerb bei den Inhalten ist möglich und notwendig. 

Das trifft sich nicht mit den Vorstellungen mancher Investoren. Das traditionelle amerikanische Modell erlaubt die Kontrolle des Kunden, so dass dieser nur von seiner Kabelgesellschaft Fernsehangebote und auch neue Internetangebote beziehen kann. Dieses Modell wird nun auch in den USA in Frage gestellt, Unternehmen wie AOL drängen auf den offenen Zugang zum Kabel. Ihnen wird entgegen gehalten, Anreize zu den notwendigen Investitionen in das Kabel entstünden nur, wenn die Unternehmen exklusive Kundenbeziehungen behielten. Entsprechende Argumente liegen auch bei den Unternehmen nahe, die Kabelnetze der Telekom übernehmen wollen: Sie werden auch die hohen Preise anführen, die sie an die Telekom zu bezahlen haben, bevor es überhaupt zu Investitionen kommt.

In Deutschland haben wir bisher nicht das Modell der exklusiven Kundenbeziehung. Wir brauchen daher gar nicht erst einzuführen, was auch in den USA jedenfalls mittelfristig abgeschafft wird. Wir haben jetzt die Chance, das Modell des Offenen Kabels zu realisieren. Damit haben wir auch die klaren Rahmenbedingungen, die die Investoren für Kabelnetze ebenso benötigen wie diejenigen, die Fernsehen und breitbandiges Internet entwickeln wollen.  

Das Modell des offenen Kabels
Wettbewerb im Kabel setzt voraus, dass der Nutzer aus einer Vielzahl von Inhalten und Diensten verschiedener Anbieter auswählen kann und nicht nur ein bestimmtes Paket angeboten bekommt, das ein Kabelbetreiber vorab zusammengestellt hat. 

Ein solcher Wettbewerb erfordert aber, dass der Nutzer für seine Programm- und Diensteauswahl deren Anbieter bezahlt. Kann aber jeder dem Nutzer direkt seine Inhalte und Dienste anbieten, so erhöhen sich auch die wirtschaftlichen Chancen kleiner und unabhängiger Anbieter. Das zeigt sich etwa in der enormen Inhaltevielfalt des Internet.

Sollen verschiedene Inhalte- und Diensteanbieter in fairer Weise um die Nutzer konkurrieren können, so muss der Kabelbetreiber verpflichtet sein, im Rahmen seiner Kapazität allen Anbietern des Kabels den Transport ihrer Leistungen offen und diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.

Ein solcher offener Zugang ist aber nur dann wirksam zu gewährleisten, wenn der Kabelbetreiber nicht in eigener Person auch Inhalteanbieter und Vermarkter ist, sondern beide Funktionen strikt trennt. Andererseits bestünde immer die Gefahr, dass er den Transport eigener Dienste zu günstigeren Konditionen ermöglicht. Kabelgesellschaften sind nicht gehindert, eigene Inhalte- oder Dienstepakete anzubieten, sie müssen jedoch diese Tätigkeit unternehmerisch vom Kabelbetrieb trennen, wie dies die Telekom im Telefonnetz praktiziert.

Eine solche Aufgabentrennung ermöglicht es auch dem Kabelbetreiber, sich ganz auf den Transport im Netz zu konzentrieren, ohne dass ihn die transportierten Inhalte interessieren müssten. Dann wird das er das Kabel auch zügig ausbauen, um sein Transportvolumen zu steigern. Eine Kabelgesellschaft hingegen, die ihre Wertschöpfung primär in der Beteiligung an der Vermarktung attraktiver Inhalte sieht, etwa an dem derzeit marktbeherrschenden Premiere, hat wenig Interesse, dass dazu Wettbewerb entsteht, der die Preise für den Verbrauch sinken ließe. Eine Fortsetzung der Mangelsituation wäre die Folge. 

Inhaltsneutrale Kabelgesellschaften würden hingegen dazu beitragen, dass beherrschende Stellungen im Pay-TV, wie sie zur Entwicklung des Marktes unvermeidlich sind, sobald wie wirtschaftlich möglich und sinnvoll durch Wettbewerb abgelöst werden; sie hätten ein natürliches Interesse an der Entstehung von Wettbewerb. 

Eine effektive Regulierung hätte dafür zu sorgen, dass die Trennung von Netz und Inhalt auch eingehalten und nicht unterlaufen wird.

Eine Schlüsselrolle für den offenen Kabelzugang haben die Endgeräte. Beim bisherigen Fern-sehempfang, aber auch beim Internet über Telefonleitungen ist es selbstverständlich, dass mit jedem Gerät jeder Anbieter empfangen werden kann. Kabelgesellschaften sind ebenso wie Pay-TV-Anbieter in der Versuchung, diese Kommunikationsfreiheit einzuschränken; sie stellen Endgeräte bereit, mit denen der Zugang zu den eigenen Angeboten zumindest leichter ist als der zu anderen Anbietern. Wir brauchen daher Vereinbarungen für Hard- und Software, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers sichern. 

Insgesamt könnte ein solch klares Modell im Interesse der Nutzer zu einer fast internetgleichen Inhaltevielfalt führen und zugleich für einen zügigen Ausbau der Breitbandkabelnetze sorgen.

Die Regeln sprechen für das Offene Kabel
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zur Medienkonzentration auf die Folgen der Privatisierung der Telekommunikationswege hingewiesen: Dadurch ergebe sich für den Gesetzgeber neuer Handlungsbedarf, um der Konzentration von Meinungsmacht entgegenzuwirken.  Bisher ist dies zu wenig beachtet worden.

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es nicht, die Machtverhältnisse in den elektronischen Medien dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Gerade dies aber wäre der Fall, wenn allein die Interessen des Privatunternehmens Deutsche Telekom AG und die neuer Investoren künftig den Zugang zum Kabelnetz bestimmen würden, ohne dass Verbraucher und Inhalteanbieter eine Chance hätten, auf andere Wettbewerber auszuweichen.

Gesetzgebung und Politik haben heute eine schwerere Ordnungsaufgabe als in der Zeit, als es eine Trennung zwischen Netz und Nutzung gab, die gleichzeitig die Trennung zwischen Bund und Ländern darstellte: Der Bund war mit dem Postmonopol für den Ausbau der technischen Infrastruktur zuständig, die Länder für die Bestimmung der Inhalte, die über Rundfunknetze einschließlich des Kabelnetzes übertragen wurden.

Auch nach der Privatisierung der Telekommunikationswege gibt es eine öffentliche Verantwortung für die Infrastruktur, insbesondere dort, wo sie sich nicht im Wettbewerb entwickelt. Die Bundesregierung wird dieser Verantwortung nicht dadurch gerecht, dass ihre Interessen als Mehrheitseigentümer der Deutschen Telekom AG dominieren, mit der sich daraus ergebenden Chance, Haushaltsdefizite abzudecken. Diese Interessen stehen in einem Konflikt zu der öffentlichen Aufgabe der Entwicklung der Infrastruktur für die Informationsgesellschaft. Bisher haben sich immer kurzfristige Fiskalinteressen durchgesetzt. Ungenutzt blieb deshalb schon die Chance, anlässlich der Privatisierung der Deutschen Telekom AG einen Wettbewerb zwischen Kabel und Telefonnetzen zu eröffnen, wie er z.B. Großbritannien einen Vorsprung bei der Entwicklung digitaler Plattformen verschafft hat. 

Jetzt scheint die Bundesregierung zuzusehen, wie das Privatunternehmen Deutsche Telekom AG eine der wichtigsten Infrastrukturen praktisch teilweise versteigert, ohne gesetzliche Vor-gaben wie z.B. bei der wichtigen Vergabe der wertvollen Mobilfunkfrequenzen und aus-schließlich nach privaten Interessen dieses Unternehmens.

Der Schutz der öffentlichen Meinungsbildung und der Interessen der Verbraucher und der Anbieter von Inhalten bleibt eine Aufgabe, auch in der schwierigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Die Länder haben auf Druck der Telekom ihre Regelungen für Kabelbetreiber liberalisiert, und ihrerseits einen Beitrag dazu geleistet, dass die Telekom einen höheren Verbrauchspreis erzielen kann, der dann wiederum von den Anbietern und Verbrauchern refinanziert werden muss. Damit wurde eine Vorleistung erbracht, die mit klareren Vorgaben für die Struktur der Kabelindustrie hätte verbunden werden müssen. Immerhin bleibt noch ein erheblicher Einfluss erhalten, der im Sinne des „Offenen Kabels“ genutzt werden kann.

Der Rundfunkstaatsvertrag trennt zwischen den Funktionen des Netzbetreibers einerseits und denen der Unternehmen, die zugangsrelevante Dienstleistungen für das digitale Fernsehen erbringen andererseits. Dieser Ansatz kann im Sinne des beschriebenen Modells fruchtbar gemacht werden. Wer für die Entwicklung der Vielfalt der Inhalte verantwortlich ist, und das ist der Schwerpunkt des Medienrechts, muss den Inhabern von Verbreitungswegen, zu denen es keine Alternative gibt, entsprechende Verpflichtungen auferlegen. Mit einer klaren Trennung der Funktionen von Netzbetrieb einerseits, Vermarktung, Zugangsdiensten und Inhalten andererseits wird der Mangel überwunden, so dass sich Vielfalt ohne weitere regulatorische Eingriffe entwickelt. 

Wettbewerbsrechtlich scheint das Modell „Offenes Kabel“ geradezu vorgezeichnet zu sein: 
Das Telekommunikationsrecht fordert auch von Kabelbetreibern, die eine Quasi-Monopolstellung innehaben, was schon den Wettbewerb beim Telefonnetz gefördert hat: Den entbündelten Netzzugang, die Trennung des Netzträgers von denjenigen, die darüber Dienstleistungen erbringen. Ein Netzbetreiber, der auch Inhalte anbietet und vermarktet, muss Wettbewerbern danach seine Infrastruktur gar auf Kostenbasis zugänglich machen.

Das Kartellrecht hat mit den nun auch in das deutsche Recht aufgenommenen Vorschriften für den Zugang zu wesentlichen Einrichtungen (Essential facilities) ebenfalls Instrumente geschaffen. Sie könnten weiterreichen als das Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen. 

In einer Zusammenarbeit könnten die Regulierer für Offenheit des Wettbewerbs sorgen. Sie sollen nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten, aber immerhin Ansätze in der bestehenden Gesetzgebung zugunsten der Offenheit nutzen und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen.

Am wichtigsten sind klare Strukturen, die weitere regulatorische Eingriffe vermeiden helfen. Vornehmstes Ziel der Regulierung ist die Entwicklung von Wettbewerb, nicht die Aufrechterhaltung eines Reparaturbetriebes für beherrschende Stellungen. 

Nutzung der Chancen für Deutschland
Wir haben heute die Chance, die erfolgreichen Elemente unserer bisherigen Kabelentwicklung zu nutzen und dabei eine Stufe zu überspringen, die sich in den USA, vom analogen Fernsehen dominiert, entwickelt hat. Wir können uns an die Spitze setzen, in dem wir für die Kabelindustrie Elemente übernehmen, die das klassische Prinzip des offenen Zugangs zu den Medien mit Vorgaben verbinden, die den Wettbewerb im Internet und damit seine Dynamik ermöglicht haben.

Pressemitteilung vom 03.02.2012

Vergabeverfahren über die ausgeschriebene UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Pressemitteilung vom 26.01.2012

MIZ-Babelsberg unter neuer Leitung

Volker Bach, der Leiter von ALEX – Offener Kanal Berlin und Anka Heinze, Bereichsleitung Medienkompetenz und Digitale Projekte der mabb, leiten das MIZ Babelsberg ab sofort gemeinsam.

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Internet-ABC-Schulungen für Grundschullehrer_innen

Die mabb vermittelt kostenlos qualifizierte Referent_innen an Berliner und Brandenburger Grundschulen, die Lehrer_innen  speziell das Angebot des Internet-ABC vorstellen und Tipps zur Umsetzung von Medienprojekten geben. Die 90-minütige Schulung umfasst: + Medienbildung in der Schule (Lehrpläne, Richtlinien)+ Die kindliche Lebens-(Medien-) Wirklichkeit + Chancen und Risiken im Internet + Vorstellung / Materialien des Internet -ABCs + Einsatz des Internet-ABCs im Schulalltag + Methodische Anregungen/Praktischer Einsatz

Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

 

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