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Prof. Dr. Ernst Benda - Mehr Kanäle - weniger Sinn? - Medienethische Anfragen an die neue Programmvielfalt
Vortrag auf dem Medienempfang des Bistums Berlin am 4. September 1997 in Berlin
I.
In Berlin und Brandenburg findet eine besonders bemerkenswerte Entwicklung im Bereich des Rundfunks statt. Berlin hat das größte Kabelnetz Europas; die Hauptstadtfunktion Berlins verstärkt seine Anziehungskraft auf die Rundfunkveranstalter. Im Hörfunk herrscht ein intensiver Wettbewerb und eine jedenfalls zahlenmäßige Vielfalt, die größer ist als in irgendeiner anderen deutschen Region. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist ein Beispiel für eine Zusammenarbeit der beiden Bundesländer auch ohne die leider fehlgeschlagene politische Vereinigung. In Brandenburg entwickelt sich eine neue, vielfach übersehene, aber interessante Kultur des lokalen Fernsehens, die bei einigen Fehlschlägen auch wirtschaftlich tragbar sein kann, wie andere beweisen. Berlin und Brandenburg zusammen können bei der Entwicklung der neuen Medien eine führende Rolle einzunehmen. Ich habe diese Entwicklung seit dem Berliner Kabelpilotprojekt von 1985 mit verfolgen können - damals als Vorsitzendes des Kabelrates, seit 1992 als Vorsitzender des Medienrates Berlin-Brandenburg. Dabei hat sich das in Berlin und später in Berlin-Brandenburg von Anfang an bestehende Modell eines kleinen, entscheidungsfähigen Gremiums bewährt, das nicht die "gesellschaftlich relevanten Kräfte" repräsentieren soll, sondern in seinen Mitgliedern Sachkenntnis und Unabhängigkeit vereint. Es hat uns in die Lage versetzt, die Entwicklung der Medien in Berlin und dann auch in Brandenburg zu fördern, ohne ihre Freiheit von staatlicher Einflussnahme zu beeinträchtigen.
In den vergangenen zwölf Jahren hat sich die Medien-Landschaft in Berlin - und natürlich erst recht in Brandenburg - grundlegend verändert. Damals gab es fünf Fernsehprogramme, heute sind es 12, die über Antenne empfangbar sind, 31 im Berliner Kabelnetz und noch viel mehr über Satellit. Die Zahl der Kabelanschlüsse in Berlin ist von 180.000 auf nahezu 1,3 Millionen Haushalte gestiegen. Das Kabel ist der wichtigste Übertragungsweg, während die Bedeutung der terrestrischen Frequenzen sinkt. 60 % des Zuschaueranteils entfällt auf private Sender, nur noch 40 % auf die öffentlich-rechtlichen. Bei den jüngeren Zielgruppen sind die privaten Veranstalter noch erfolgreicher: Auf sie entfällt 75 % der Gesamtsendezeit.
Nicht weniger hat sich die Hörfunklandschaft verändert. Der Anteil der privaten Radiostationen liegt in Berlin noch über demjenigen des privaten Fernsehens. Neben vielen, die das mehr oder weniger gleiche Musikformat verbreiten, entwickeln sich Sparten- und Zielgruppenprogramme, die mit weniger Kosten auskommen und daher auch in einer Landschaft überleben können, wo der Wettbewerb stärker ist als irgendwo sonst in Deutschland. Wir haben zur Zeit 26 UKW-Frequenzen in Berlin, und noch immer viel mehr Bewerber, als wir berücksichtigen können.
Veränderungen der Medienlandschaft werden in Berlin schneller deutlich und sind ausgeprägter als in anderen Regionen.
II.
Die technische Entwicklung deutet einen neuen Abschnitt der Entwicklung an. Die Stichworte digitales Fernsehen und Multimedia sind, zumal angesichts der Funkausstellung, in aller Munde. So neu, wie es scheint, ist das aber nicht. Auch das alte Kabelpilotprojekt der achtziger Jahre glaubte, vor einer neuen Phase zu stehen. Pay TV und Pay-perview, individuelle Abrufdienste sollten damals schon erprobt werden, auf einer breiten Basis von damals analogen Decodern. Eine Projektgesellschaft sollte Programme vermarkten, unabhängig von der Bundespost. Individualisierung der Kommunikation, interaktive Anwendungen waren bereits damals Zielsetzungen.
Die ehrgeizigen Zielsetzungen jener Zeit scheiterten nicht an der Technik, die das alles ermöglicht hätte, sondern an den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Auch heute, bei der digitalen Entwicklung wird nicht maßgeblich sein, was die Technik kann, sondern, wofür die Bürger bereit sind zu bezahlen. Digitale Angebote können sich nur auf einer sehr breiten Basis entwickeln. "Wir brauchen drei Millionen Abonnenten, um die Verluste zu finanzieren. Dann ist es ein gutes Geschäft" - so schätzt DF-1-Chef Zmeck die Situation ein (Tagesspiegel vom 31.8.1997). Heute spricht man von etwa 50 000 Abonnenten. Auch wenn man die bisherigen "Premiere"-Abonnenten hinzurechnet, wenn sich, wie vorgesehen, beide Pay-TV-Angebote vereinigen, ist somit noch ein weiter Weg zurückzulegen. Der Medienrat hat sich schon Ende 1994 für die breite Einführung von digitalem Fernsehen und Multimedia (DVB) entschieden und die medienrechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen. Wir haben vor wenigen Tagen ein umfangreiches Förderprogramm zur Bereitstellung der technischen Infrastruktur beschlossen, das vor allem DAB im Hörfunk- und DVBT im Fernsehbereich betrifft. Berlin bietet mit dem größten Kabelnetz in Europa die besten Ausgangsbedingungen. Allerdings ist hier auch die Not am größten, nämlich die Knappheit an Kabelkanälen, die eine Folge des Überangebots ist.
Über die ethischen Bewertungen der als Folge technischer Entwicklungen erwarteten - erhofften oder befürchteten - Programmvielfalt zu sprechen, heißt sich in Spekulationen zu begeben, die mir nicht liegen. Die These "Mehr Kanäle - weniger Sinn" ist ebenso spekulativ wie die Gegenthese "Weniger Kanäle - mehr Sinn". Digitalisierung bedeutet zunächst einmal mehr und billigere Übertragungsmöglichkeiten. Veranstalter können den zeitlichen Bedürfnissen der Zuschauer eher entgegenkommen, wobei die zeitliche Rotation ebenfalls keine neue Erfindung ist, sondern schon in den Anfängen des Kabelpilotprojekts erprobt wurde, damals ohne Erfolg. Von den bis zu 150 digitalisierten Programmen auszugehen, die das Berliner Kabelnetz nach dem heutigen Stande technisch ermöglicht, halte ich für unrealistisch. Sie werden nicht kommen, weil sie nicht finanziert werden können. Und ob der Zuschauer zwischen den 31 Kabelprogrammen, die er heute empfangen kann, oder zwischen hundert oder fünfhundert Programmen, von denen geträumt worden ist, ratlos sitzt, macht so gut wie keinen Unterschied. Medienforscher haben herausgefunden, dass der Fernsehzuschauer im Schnitt von den 31 angebotenen Programmen nur bis zu sechs nutzt.
Wichtiger ist ein zweiter Aspekt der Digitalisierung: Sie erleichtert es, Programme und Angebote nach individuellen Wünschen abzurechnen. Das bedeutet, dass ein Markt entstehen könnte, wie er bei den gedruckten Medien schon lange existiert. Bisher haben wir im Kabel, abgesehen von dem einzigen Programm Premiere, ein Einheitsangebot zum Einheitspreis. Alle bekommen 31 Programme. Nur kleinere Kabelgesellschaften in den neuen Bundesländern packen Programmpakete, wie sie für Kabelgesellschaften typisch sind, unterschiedliche Zusammenstellungen von Programmen, für die unterschiedlich bezahlt wird.
Die Vielfalt der Printmedien gründet sich auf darauf, dass für besondere Interessen besonders bezahlt wird. So können mehr Marktelemente entstehen, Programminhalte finanziert werden, bei denen Werbefinanzierung zu kurz greift. Werbefinanzierung allein heißt: immer auf die großen Zahlen sehen, das heißt praktisch: auf die jugendlichen Zielgruppen. Dagegen kann eine Mischfinanzierung aus Entgelt und Werbung, wie sie für die Printmedien typisch ist, auch die Berücksichtigung älterer Zielgruppen und spezieller Interessen ermöglichen und damit tendenziell die Einheits-Einfalt werbefinanzierten Rundfunks wenigstens mildern.
III.
Dies halte ich für einen positiven Aspekt der neuen Entwicklung; jedenfalls ist er viel wichtiger als die bloße Vermehrung der Programmzahl, die keine wirkliche Vielfalt bedeutet und beim Zuschauer nur Desorientierung auslöst. Die Erfahrung im Rundfunk, zumal im Hörfunk, zeigt, dass die Finanzierung allein durch Werbung zwar viele Veranstalter ermuntert, ein Unternehmen zu starten. Überleben kann aber nur, wer große Reichweiten erzielen kann. Das bedeutet zwangsläufig, dass er sich dem Musikgeschmack vor allem jüngerer Zuhörer anpassen muss. Manches ehrgeizige Vorhaben ist in der harten Konkurrenz in Berlin und Brandenburg gescheitert oder hat nur überleben können, weil gerade die anspruchsvolleren Programmteile, insbesondere Wortanteile, die meist den Medienrat zu einer positiven Auswahlentscheidung veranlasst haben, immer mehr zugunsten einer von anderen Sendern kaum noch unterscheidbaren Einheits-Musikfarbe abgeschwächt wurden. Die große Zahl der Hörfunkveranstalter, die in Berlin-Brandenburg miteinander konkurrieren, bewirkt mit ganz wenigen Ausnahmen nicht Vielfalt, sondern mehr von demselben.
Digitaler Rundfunk eröffnet demgegenüber die Chance, dass sich wirkliche Vielfalt einstellt, also inhaltlich unterscheidbare Programme, bei denen mehr Kanäle auch spezielle Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse befriedigen können. Doch ist dies nur eine Möglichkeit. Geht die Entwicklung so weiter, wie sie begonnen hat, wird dies Theorie bleiben. Nach den gegenwärtigen Planungen fehlt die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Spartenangebot in gleicher Weise zu beschaffen, wie man sich am Kiosk eine auf ein Thema spezialisierte Zeitschrift kauft. Bisher bieten die Anbieter digitalisierten Fernsehens, DF 1 ebenso wie ARD und ZDF, sozusagen den ganzen Kiosk an, der eine Fülle von Themen bietet, aber das Angebot nur anders sortiert, als das bisherige Programmfernsehen, und verlangt, dass der Abonnent auch für das mit bezahlt, was ihn überhaupt nicht interessiert.
Es ist anzunehmen, dass sich andere gerne beteiligen würden, allerdings das sehr hohe Kostenrisiko sehen. Schon melden sich die Betreiber, die etwa Erotik-Programme anbieten wollen, und die Diskussion um die Grenzen des noch Zulässigen ist erneut im Gange. Was unterhalb der Grenzen des strafrechtlich und medienrechtlich Zulässigen bleibt, wird kaum verhindert werden können, und die Grenzziehung bleibt schwierig. Allerdings muss man zugeben, dass auch das bisherige System der Gebühren- oder Werbefinanzierung weder die unsäglichen Nachmittags-Talkshows, auch im öffentlich-rechtlichen Bereich, noch manche zweifelhaften Filme, jedenfalls nach der Grenze von 23 Uhr, verhindert hat. Hiergegen konnten und können die Landesmedienanstalten nur einschreiten, wenn die Grenzen des geltenden Rechts verletzt werden.
Aufsicht kann Vielfalt ermöglichen und durch vernünftige Auswahlentscheidungen fördern, aber sie kann sie nicht bewirken, und auf die Qualität des Programmangebots kann sie nur negativ einwirken, wenn Rechtsverletzungen vorliegen. Die Staatsfreiheit des Rundfunks, die ein hohes Gut und verfassungsrechtlich garantiert ist, bedeutet, dass weder der Gesetzgeber noch die Landesmedienanstalten über eine Missbrauchskontrolle hinaus die Programminhalte bestimmen können. Der kürzlich geäußerten Klage des Bundespräsidenten über das Fernsehprogramm, über die "Banalisierung und Trivialisierung", welche "die Hirne kaputt" mache, und seiner Forderung, nicht jede Nachfrage nach Schwachsinn und Perversion dürfe das Fernsehen befriedigen (so der Spiegel Nr. 29/1996), werden wir alle zustimmen. Aber wo die Wertvorstellungen in der Gesellschaft nicht mehr stimmen, kann der Staat wenig ausrichten, und schon gar nicht durch Zwang.
Auch die Kirchen machen sich berechtigte Sorgen. Mahnungen, wie sie in der gemeinsamen Stellungnahme zu ,,Chancen und Risiken der Mediengesellschaft" der Evangelischen Kirche in Deutschland und der katholischen Kirche enthalten sind, sind berechtigt. Joachim Steinmann, Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern, hat sich im jüngsten Medien Dialog (Nr. 8/)7) kritisch über diese Denkschrift geäußert, die er "eine lauwarme, abgestandene Suppe voller ausgeraufter Haare" nannte und von der er fragte, ob sie wohl auf dieser Jahrestagung der katholischen Rundfunkarbeit überhaupt erörtert werden würde. Nun, erwähnt worden ist sie hiermit, und bei auch berechtigter Kritik an Teilen der Denkschrift wird man nicht bestreiten können, dass sie auf Defizite des Rundfunks hinweist, die freilich auch von anderen schon entdeckt worden sind.
Noch reden wir, trotz des bunten Panoramas der Funkausstellung, von einer ungewissen Zukunft. Es wird schwer fallen, entgeltfinanzierte digitale Programme einzuführen. Wir haben uns daran gewöhnt, viele Programme frei zu bekommen, mehr als in vielen anderen Ländern. Es gibt auch nicht die Mischfinanzierung, durch die sich themenorientierte Programme aus einem Anteil der Kabelgebühren finanzieren können. DF 1 zeigt, wie schwer es ist, Bürger vom Zusatznutzen digitaler Programme zu überzeugen. Der Einstiegspreis ist hoch, wie bei allen neuen Technologien.
Allerdings bedeutet der Umstand, dass die Entwicklung zunächst langsam verläuft, nicht, dass sie nicht kommen wird. Auch nach der Einführung zusätzlicher Programme im Kabel überwog in der Öffentlichkeit zunächst die Enttäuschung; die Entwicklung wurde unterschätzt. In den ersten fünf Jahren (bis 1989) haben sich privates Fernsehen und privater Hörfunk eher langsam entwickelt. Dann aber kam der Durchbruch. Wie lange er beim digitalen Fernsehen dauern wird, ist schwer vorher zu sagen; aber wahrscheinlich wird er kommen.
Die Erfahrung von damals zeigt auch: Ein Großteil der Strukturen, die langfristig wirken, wird in den Anfangsjahren geschaffen. Dies ist der Grund, warum die Unternehmen um die Ausgangsposition streiten, warum mehr investiert wird, als je für die werbefinanzierten Programme finanziert worden ist.
Die Digitalisierung bietet mehr Chancen als nur mehr Fernsehprogramme. Die technischen Standards für die Übertragung von Multimedia-Anwendungen über das Kabelnetz sind geschaffen, nun kann es an die wirtschaftliche Erprobung gehen. Für solche Dienste ist Berlin ein ideales Erprobungsfeld. Wie bei den Fernsehangeboten wird die Entwicklung an das anknüpfen, was es schon gibt. Was spricht dagegen, Online-Dienste auch über Kabel zu übertragen, aber mit viel schnelleren Übertragungsraten, entweder als Data Broadcasting, also nach dem Grundprinzip des Videotextes, oder als individuelle Datenkommunikation nach dem Vorbild des Internets?
Massenattraktive Anwendungen und innovative Zielsetzungen bedingen einander, das eine ist die Basis des anderen. Berlin und Babelsberg werden zwar hoffentlich noch einen Anteil an der Filmproduktion halten können, aber das digitale Filmangebot wird wie im Kino von amerikanischen Filmen dominiert werden. Die publikumsattraktiven Sportereignisse finden künftig hoffentlich häufiger in Berlin statt, aber auch hier können wir uns nur begrenzte Wertschöpfung erhoffen. Aber Multimedia-Dienste, die auf der Kreativität der Stadt, ihrem kulturellen Angebot und dem Spannungsfeld einer Metropole aufbauen, könnten der Wachstumsbereich sein, in dem die Region große Chancen hat. Hier bestehen Möglichkeiten, auch geistig anspruchsvolle Dienste anzubieten, die sich nicht an dem Massengeschmack orientieren, sondern die Wünsche kleiner, aber nach Qualität suchender Zielgruppen befriedigen. Man muss nicht alles, was im Internet läuft, für vorbildlich oder für erstrebenswert halten; dass es den früher kaum möglichen Zugang z. B. zu in den USA oder anderswo vorhandener Fachliteratur eröffnet, ist nicht nur ein technisches Wunder, sondern ein kulturellwissenschaftlicher Fortschritt. Eine Weltstadt wie Berlin könnte durch Nutzung der technischen Möglichkeiten der Multimedia-Dienste, wenn diese sich des hier vorhandenen geistigen Potentials bedienen, an Ausstrahlung gewinnen.
Berlin hat die meisten Tageszeitungen, ist die zweitgrößte Verlagsstadt der Republik. Berlin ist ein Zentrum der Aus- und Weiterbildung, an Hochschulen, Fachhochschulen und unzähligen privaten oder staatlichen Ausbildungseinrichtungen. Aber das wichtigste Kapital ist das kreative Potential, das sich nur in einer Metropole wie Berlin bildet. Diese bunte Mischung lässt sich nicht auf der grünen Wiese eines Medienparks, sondern nur in den vielfältigen Strukturen einer lebendigen Stadt erzeugen. Die Übernahme der Hauptstadtfunktionen und der Regierungsumzug werden weitere Anstöße sein, Berlin zu einer der Metropolen der Informationsgesellschaft zu entwickeln.
Aber die Chancen der Informationsgesellschaft entwickeln sich nicht von selbst. Die Informationsgesellschaft braucht Infrastrukturen. Dies ist eine öffentliche Angelegenheit. Das bedeutet nicht, dass der Staat alles regeln sollte, aber er ist beteiligt.
Basis von Kreativität und Einfallsreichtum ist der Wettbewerb, das heißt auch die Chance für neue Unternehmen, Zugang zu finden. Dies ist der Grund dafür, sich von alten Monopolen abzuwenden, im Rundfunk wie in der Telekommunikation. Zugleich muss Vorsorge getroffen werden, dass nicht neue Monopole entstehen, die sich von den alten nur dadurch unterscheiden, dass sie nicht mehr Gemeinwohlzielsetzungen haben, sondern nur noch private Interessen verfolgen.
Die Einschränkungen des Wettbewerbs, die sich im digitalen Fernsehen in den letzten Monaten vollzogen haben, geben Anlass zur Besorgnis. Das freie Spiel der Kräfte, das in den Verhandlungen der Unternehmen herrscht, hat bisher nicht zu mehr Wettbewerb geführt, sondern zu seiner Reduzierung. Allerdings kann Regulierung Unternehmen weder wettbewerbsfähig machen noch nicht in einen Wettbewerb zwingen, der ihnen zu riskant erscheint.
Wenn wir aber künftig bei den Programmrechten und den Programmplattformen ein Monopol der Kirch-Gruppe haben, und ein Kartell der Netzbetreiber von Deutscher Telekom AG und privaten Kabelgesellschaften, wird dies die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht stärken. Regeln, die publizistischen Wettbewerb gewährleisten, sind auch in einer Informationsgesellschaft notwendig. Der publizistische Wettbewerb ist mehr als ein rein wirtschaftlicher Wettbewerb.
In vielleicht 10 Jahren wird die digitale Technik die dominierende Art der Verbreitung von Rundfunk sein, für öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunk, für lokale wie für internationale Angebote. Wir haben nicht mehr die alte Regelungstechnik des Monopols, dem wir besondere Verpflichtungen auferlegen, wie bisher einerseits dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, andererseits der Telekom durch die Landesmedienanstalten. Zur Zeit haben wir zwar noch Knappheit, auch noch bei den digitalen Kanälen, weil die Voraussetzungen für den Ausbau der Netze noch nicht geschaffen sind. Aber auch wenn die Knappheit überwunden ist, gibt es ordnungspolitische Aufgaben. Der chancengleiche Zugang der Unternehmen einerseits, der Zugang der Bürger zu den Informations- und Unterhaltungsangeboten andererseits werden zentrale Themen des Medienrechts bleiben.
Das Fernsehen bleibt das einflussreichste Medium, das gerade in seinen Zielgruppenprogrammen Werteinstellungen stärker prägen kann als die politischen Informationssendungen. Unsere demokratische Ordnung lebt von der freien öffentlichen Diskussion, von der Pluralität der Medien, die auch eine Pluralität des Medieneigentums und der Kontrolle des Zugangs zur öffentlichen Meinungsbildung sein muss.
Im digitalen Fernsehen fehlt noch, was mit jeweils spezifischen Regeln (häufig nichtstaatlicher Natur) im Bereich der Presse ebenso gewährleistet ist wie in dem neuen Feld des Internet. Noch ist beim digitalen Fernsehen nicht erreicht, dass jeder Nutzer über eine Set-Top-Box (mehr als eine wird er sich nicht anschaffen) das gesamte Angebot empfangen und sich dar-über mit den Mitteln der elektronischen Programmführung unterrichten kann. Die Funkausstellung zeigt, dass zwischen dem Angebot von DF 1 einerseits und von ARD und ZDF andererseits hinsichtlich der Programmnavigation noch kein Austausch möglich ist. Das erfordert gewisse Normierungen, die durch freiwillige Vereinbarungen zustande kommen können - vielleicht zeichnet sich hier in den letzten Tagen Fortschritt ab -, sonst aber auch durch staatliche Regulierung. Technik soll dienen, aber nicht zur Grundlage für "gatekeeping"-Funktionen werden, also ein Mittel, mit dem ein Unternehmen den Zugang von Konkurrenten kontrolliert. Dass dies immer wieder versucht wird, ist naheliegend; es zeigt sich im Bereich der Informationstechnologie ebenso wie in der Telekommunikation und nun in den digitalen Medien. Der Zugang von Medienunternehmen aber muss besonders geschützt werden, er betrifft die öffentliche Meinungsbildung.
Im Bereich des digitalen Fernsehens zeigen sich geschlossene Strategien, die auf proprietäre Techniken setzen,: angefangen von der Set-Top-Box, deren Zugangskontrollsystem von bestimmten Anbietern beherrscht sein soll, über die Bildung von Bouquets, innerhalb derer der Zuschauer sich möglichst so verhalten soll, dass er nicht mehr zu einem anderen wechselt, bis hin zur elektronischen Programmzeitschrift, die das eigene Angebot in den Vordergrund stellt. Für die gedruckten Medien haben wir besondere Sicherungen des Zugangs: das von den Verlagen unabhängige Pressegrosso, die Preisbindung, die Struktur des Buchhandels. Dies alles steht unter der kulturellen Zielsetzung, auch kleineren, nicht massenattraktiven Inhalten den Zugang zum Meinungsmarkt zu eröffnen. Und niemand denkt daran, das für gedruckte Medien zur Verfügung stehende Haushaltsbudget so auszuschöpfen, dass dem Zuschauer ein ganzes Bouquet aufgedrängt wird, von der regionalen Tageszeitung bis hin zu Zeitschriften von allgemeinem und speziellem Interesse.
Das alles sind keine Begründungen für staatliche Regulierungswut, wie immer gern behauptet wird. Im Gegenteil: Die Regeln, die zu der auch im internationalen Vergleich einmaligen Vielfalt unserer gedruckten Landschaft geführt haben, sind zum großen Teil nicht staatlich verordnet, sondern von den Unternehmen entwickelt worden. Kurzfristig hätte mancher - insbesondere die Großen - mehr Vorteile gehabt, wenn es solche Sicherungen des Wettbewerbs nicht gäbe. Langfristig aber ist Wettbewerb in den Medien, wo es auf Kreativität mehr ankommt als anderswo, nicht nur aus publizistischen Gründen unabdingbar, sondern auch aus wirtschaftlichen. Noch bestehen Chancen ähnlicher Selbstregulierung im Bereich der digitalen Technik. Aber man wird nicht alles der Telekom, Kirch und Bertelsmann überlassen dürfen.
Die Digitalisierung zwingt uns, auch über die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu nachzudenken. Mit der Möglichkeit, Programme aus Entgelten zu finanzieren, können im privaten Rundfunkbereich auch anspruchsvollere Programme finanzierbar sein, als sie heute die Werbefinanzierung erlaubt. Manche Lücke des privaten Rundfunks wird geschlossen werden, allerdings nur für die, die bereit sind, dafür besonders zu bezahlen. Damit entfällt nicht die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der seine Funktion bei der öffentlichen Meinungsbildung ja auch gerade dadurch erfüllt, dass er von jedem empfangbar ist. Dass nicht alle Inhalte sich über Entgelte finanzieren lassen, sehen wir am Beispiel der Theater, die leer wären, wenn jeder bezahlen müsste, was der Platz wirklich kostet.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, aber es ist kein Freibrief für sie, alles aus Gebühren zu finanzieren. Ob z. B. Online-Dienste, mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten direkt in Konkurrenz zu denen von Zeitungen treten, aus der Rundfunkgebühr finanziert werden dürfen, bezweifle ich.
IV.
Es ist nur konsequent, dass sich auch die Kirchen mit den neuen Medien beschäftigen. Diese sind potentielles Medium der Verbreitung auch kirchlicher Botschaften; zugleich beeinflussen sie die Menschen in ihren Wertvorstellungen und können so mit den Überzeugungen der Glaubensgemeinschaft in Konkurrenz und auch in Konflikt geraten. Die Reichweite eines Rundfunkveranstalters übertrifft die Möglichkeiten der Kirchen bei weitem; selbst wenn Sonntags alle Kirchen bis auf den letzten Platz gefüllt wären, würden sie nur einen Teil der Menschen erreichen können, die zur gleichen Zeit theoretisch und vielleicht auch in der Realität vor ihrem Fernsehgerät sitzen oder Rundfunk hören. Andererseits können die von der Rechtsordnung gewährten oder freiwillig eingeräumten Übertragungen kirchlicher Veranstaltungen deren Reichweite erheblich erweitern und vor allem Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Krankheit die Kirchenräume nicht aufsuchen können, Zugang verschaffen.
Bisher haben sich, soweit ersichtlich, die kirchlichen Stellungnahmen in der Öffentlichkeit zu Medienfragen vor allem mit deren Wirkungen auf die Wertvorstellungen in der Gesellschaft und mit ordnungspolitischen Fragen beschäftigt; hierzu gehört etwa die schon erwähnte gemeinsame Denkschrift der Evangelischen und der Katholischen Kirche vom Frühjahr dieses Jahres. Nicht zuletzt aus der Arbeit im Medienrat Berlin-Brandenburg weiß ich, dass die interne Diskussion darüber, wie sich die Kirchen der Medien bedienen sollten, intensiver geworden ist. Konkret sind die Meinungen in den Stellungnahmen zu "Radio Paradiso" aufeinandergeprallt, dem wir eine Hörfunk-Sendeerlaubnis gegeben haben. Natürlich werden die Äußerungen, soweit sie öffentlich geworden sind, von der eher positiven oder eher kritischen Bewertung des seit einigen Monaten ausgestrahlten Programms beeinflusst. Auch für diesen Sonderfall gilt, dass es nicht zu den Aufgaben der aufsichtführenden Anstalt gehört, über die Kontrolle etwaiger Rechtsverstöße hinaus eine Inhaltskontrolle vorzunehmen oder das Programm zu bewerten. Als persönliche Meinung gestatte ich mir die Anmerkung, dass man sich manche Programmteile weniger gefällig vorstellen könnte, so wie schon der Name des Senders einen Hauch von "Kirche light" enthalten mag. Der Gefahr, dass durch Hineinnahme eher kommerziell interessierter Gesellschafter zwangsläufige Anpassungsvorgänge entstehen könnten, haben wir vorgebeugt; hier, wie auch sonst, bedarf jede Veränderung der Gesellschafterstruktur der Genehmigung durch die Medienanstalt. Das finanzielle Engagement der Kirchen und kirchlichen Organisationen, die sich an dem Unternehmen beteiligen, ist aus naheliegenden Gründen begrenzt. Zwischen kommerziellen Investoren und den Kirchen, die einen kirchlich orientierten Rundfunk tragen, müsste ein Zielkonflikt entstehen, der nach unserer Überzeugung nicht überwindbar wäre und früher oder später entweder zu einer radikalen Veränderung des Programms führen müsste, die auch schon mit den in der Sendeerlaubnis erteilten Auflagen nicht vereinbar wäre, oder zu einer von den wirtschaftlichen Gegebenheiten ausgehenden Konfliktslage. Ins Allgemeinere gewendet, bedeutet dies, dass eigene kirchliche oder kirchennahe Anbieter nur äußerst begrenzt werbefinanziert sein könnten, sondern sich entweder auf direkte kirchliche Finanzzuwendungen oder auf Sponsoring oder andere Formen von Spenden stützen müssten, bei denen eine Einflussnahme auf das Programm ausgeschlossen ist. Welche Mittel die Kirchen für einen solchen Zweck zur Verfügung stellen können, müssen sie selbst beurteilen.
Dass diese Fragestellungen heute deutlicher werden, ist ein Ergebnis der bisherigen Entwicklung bei "Radio Paradiso", und mindestens aus diesem Grunde ist das Experiment zu begrüßen. Als wir die Sendeerlaubnis berieten, haben wir gewusst, dass das Unternehmen auch bei den Kirchen selbst nicht auf einhellige Zustimmung rechnen konnte. Aber es war ein neuer und ein mutiger Schritt, es zu ermöglichen und hierfür die für den Start erforderlichen Gelder zur Verfügung zu stellen. Aus der Sicht der Allgemeinheit stellte der Antrag ein Vorhaben dar, das jedenfalls dem gesetzlichen Zulassungskriterium der Vielfalt sehr viel eher entsprach als Konkurrenten, die nur der im Sendebereich schon vielfach vertretenen Musikfarbe eine von diesen kaum zu unterscheidende hinzufügen wollten. Insofern verdiente "Radio Paradiso" die ihm eingeräumte Chance. Die Kirchen, insbesondere auch diejenigen, die nicht beteiligt sind, haben Gelegenheit, in der weiteren Entwicklung zu prüfen, ob das Experiment geglückt ist und welche Konsequenzen sich für etwaige eigene Überlegungen hieraus ergeben. Damit liegt ein Stück praktischer Erprobung auf einem Neuland vor, die nützlicher sein kann als alle theoretischen Überlegungen.
Hiermit ist gewiss nur eine der vielfältigen Möglichkeiten angesprochen, derer sich die Kirchen bedienen können, um ihre Überzeugungen durch das Medium des Rundfunks zu vermitteln. Wenn die Digitalisierung die oben skizzierte Entwicklung nimmt, bedeutet Rundfunk künftig wesentlich Spartenprogramme. Es ist fast nicht vorstellbar, dass der besondere Auftrag, den die Kirchen haben, nicht in einer eigenen Sparte zum Ausdruck kommt. Da sie nicht ein Vollprogramm bereitstellen muss, werden sich die finanziellen Probleme nicht erledigen, aber doch überschaubarer werden. Es wäre denkbar, dass sich die zuständigen Stellen in den Kirchen heute auf diese wahrscheinliche Entwicklung einstellen.
Unabhängig hiervon werden und sollten die Kirchen die Möglichkeiten nutzen, die ihnen öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk heute geben. Von dem Recht, in angemessener Weise Sendezeiten in Anspruch zu nehmen, wird heute Gebrauch gemacht; gelegentlich mag sich der Radiohörer oder Fernsehzuschauer fragen, ob von der Sendezeit auch der rechte Gebrauch gemacht wird. Aber dies ist nur ein freilich wichtiger Teilausschnitt der beständigen Aufgabe der Kirchen, sich zu fragen, wie sie die Menschen so erreichen können, dass diese ihre Botschaft als überzeugend, ja als glaubwürdig empfinden. Dass Glaubensüberzeugungen, die nicht zeitgebunden sind, in dem ständiger Veränderung unterworfenen modernsten Medium vermittelt werden können, ist gewiss eine schwierige, aber auch besonders herausfordernde Aufgabe, und den hiermit Betrauten ist hierfür Erfolg zu wünschen.



