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Stellungnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Stellungnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
zu der Entscheidung der Europäischen Kommission im Beihilfe-Verfahren zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg
Die EU-Kommission hat die geringe Förderung des weltweit ersten Analog-Digital-Umstieg-Projekts trotz Erreichung der europäischen Ziele für die Informationsgesellschaft für unzulässig erklärt. Dazu stellt die mabb fest:
Der Analog-Digital-Umstieg in Berlin-Brandenburg war ein voller Erfolg – den es ohne Förderung der mabb nicht gegeben hätte.
Berlin-Brandenburg hat den weltweit ersten Analog-Digital-Umstieg bei der terrestrischen Fernsehversorgung realisiert. Dieser Umstieg war nur möglich, weil die privaten Veranstalter trotz der damals ungewissen Aussichten der Akzeptanz von DVB-T zugesagt haben, mindestens 5 Jahre ihre Programme zu verbreiten. Die mabb hat ihnen im Gegenzug einen finanziellen Anreiz geboten, indem die Förderung eines Drittels der Senderkosten für diese Zeit zugesagt wurde. Bisher wurden ca. 2 Mio. € gezahlt.
Ohne diese Förderung hätte es weder den Umstieg gegeben, noch den Anstoß für die Digitalisierung des Rundfunks in anderen deutschen Ballungsräumen. Berlin-Brandenburg hat auch die weltweit erste „digitale Dividende“ des Umstieges erzielt: Die Umwandlung eines früher analog genutzten Fernsehkanals in einen für die Verbreitung von mobil empfangbaren Multimedia-Diensten über DVB-H.
Die Europäische Kommission beanstandet die Förderung: aber kein anderer Weg hätte zu einem so sparsamen und effektiven Einsatz öffentlicher Mittel geführt
Die Europäische Kommission ist nach einem fast dreijährigen Prüfungsprozess auf eine Beschwerde deutscher Kabelverbände hin zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Förderung nicht hätte gewährt werden dürfen. Sie setzt ihre eigene nachträgliche Beurteilung, wie ein Analog-Digital-Umstieg hätte erreicht werden können, an die Stelle der sachnahen Beurteilung durch die Beteiligten in Deutschland. Schon lange bevor die Kommission den beschleunigten Umstieg auf das digitale Fernsehen zum Gemeinschaftsziel erklärt hat, mit dem Zieldatum 2012, ist der Umstieg in Berlin abgeschlossen worden, nämlich schon 2003.
Die Kommission stellt das wettbewerbspolitische Prinzip der Technologieneutralität ganz in den Vordergrund, und gibt damit nicht den notwendigen Spielraum, die Besonderheiten der einzelnen Übertragungswege beim Analog-Digital-Umstieg zu berücksichtigen: Schließlich geht es nur beim terrestrischen Fernsehen, und nicht bei Kabel und Satellit, um das öffentliche Gut des Frequenzspektrums, und die Nutzung einer digitalen Dividende für neue Dienste. Der Umstieg lässt sich nur zusammen mit den wichtigsten Fernsehveranstaltern der jeweiligen Länder organisieren, die man nicht einfach, wie die Kommission meint, durch Lizenzbedingungen zum Umstieg auf die digitale Übertragung veranlassen kann. Die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie des Unternehmens Analysis beschreibt die Herausforderungen, und fordert Leitlinien der Kommission, die es bisher aber nicht gibt.
Der Hinweis der Kommission auf die Möglichkeit einer technologieneutralen Subventionierung von Set-Top-Boxen bei den Fernsehhaushalten beschreibt einen für Deutschland unrealistischen Weg, der unverhältnismäßig teuer gewesen wäre. Technologieneutralität im Sinne der Europäischen Kommission hätte bedeutet, dass auch Satelliten- und Kabelboxen hätten gefördert werden müssen.
Ohne den Umstieg in Berlin-Brandenburg wäre es nicht zum Absatz von inzwischen über 2 Mio. Set-Top-Boxen für DVB-T gekommen. Dies entspricht praktisch einem Förderungssatz von unter einem Euro je Box. Andere Länder wie Italien haben unter anderen Voraussetzungen mit einer Subvention von 150 € je Box begonnen.
In den USA wird derzeit im Kongress eine Förderung von Set-Top-Boxen in Höhe von 3 Mrd. US-Dollar nur für die terrestrischen Haushalte geplant, um dort die Umstellung lange vor Europa, nämlich 2009 abzuschließen.
Die Widersprüche einer rein beihilferechtlichen Betrachtung werden daran deutlich: Der deutsche Ansatz wird beanstandet, obwohl er am sparsamsten mit öffentlichen Mitteln umgeht.
Die Kommission hat keine Einwendungen gegen die im Betrag viel höhere Förderung des digitalen Radiostandards DAB, sie hat selbst Milliarden für den am Markt gescheiterten Fernsehstandard D2-MAC ausgegeben. „Man könnte den Eindruck haben, dass der Erfolg bestraft wird“, sagte dazu der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.
Keine negativen Folgen für den Ballungsraum Berlin-Potsdam, aber für die weitere Entwicklung des Analog-Digital-Umstieges in Deutschland und Europa
Für das Programmangebot in Berlin-Potsdam erwartet die Medienanstalt keine gravierenden Änderungen: Die Sender sind aufgebaut und zur Nutzung durch die geförderten Veranstalter gibt es keine Alternative.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission kann aber die weitere Entwicklung des Analog-Digital-Umstieges behindern, für die Berlin-Brandenburg europaweit zum Vorbild geworden ist. Es wird nun schwieriger, die auch von Brüssel geforderte „digitale Dividende“ des Umstieges zu erzielen: Frequenzspektrum für neue Angebote und für die mobile Nutzung.
Gravierende Auswirkungen hat die Brüsseler Entscheidung auf die weitere Entwicklung von DVB-T in Deutschland außerhalb der bereits umgestellten Ballungsräume. Dort sollen nur öffentlich-rechtliche Sender aufgebaut werden. Die noch laufenden EU-Beschwerdeverfahren der Kabelnetzbetreiber können diesen weiteren Ausbau in Frage stellen.
Digitalisierungsfonds als Alternative?
Entsprechend den abgeschlossenen Verträgen wird die mabb mit den Veranstaltern über die Konsequenzen aus der Entscheidung beraten. Dabei geht es auch darum, ob das durch die Bundesregierung übermittelte Angebot, die noch nicht ausgegebenen Fördergelder in einem Digitalisierungsfonds zu verwenden, noch aufrechterhalten werden kann, und welche rechtliche Maßnahmen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zu ergreifen sind.
Die mabb wird das Ziel der Digitalisierung auf allen Übertragungswegen weiter verfolgen. In der Digitalisierung des Kabels als des wichtigsten Übertragungsweges sieht die mabb nach wie vor eine vordringliche Aufgabe.
Privilegien des Kabels auf dem Prüfstand
Die Beschwerde der Kabelverbände in Brüssel zeigt, wie aktuell die Prüfung verbraucherrechtlicher Fragen ist, auf die Bundeswirtschaftsminister Clement zur Eröffnung der IFA hingewiesen hat: Gerade in Berlin wird das Kabel bei einem Großteil der Haushalte über die Miete abgerechnet, ohne dass die Haushalte eine reale Wahlmöglichkeit haben. Dieses beschränkt nicht nur die Zahl der terrestrischen Haushalte, sondern erschwert auch die künftige Entwicklung von Fernsehen im Internetstandard über DSL-Leitungen.
Der Grundsatz der Technologieneutralität spricht gegen die überkommenen Privilegien des Kabels. Allerdings sollte auch hier der Grundsatz nicht verabsolutiert werden, sondern in Zusammenhang mit Investitionsanreizen angewandt werden.



