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Rede von Professor Dr. Ernst Benda auf dem Jahresempfang der mabb am 13.11.2008 in der Akademie der Künste, Berlin
Im Jahre 1992 gründeten die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Medienanstalt. Dies war die erste und für viele Jahre die einzige Anstalt, die ihre Zuständigkeit über mehr als ein Bundesland erstreckte. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg knüpfte in ihrer Konstruktion an die bis dahin bestehende Berliner Anstalt für Kabelkommunikation an. Sie verzichtete auf Gremien, die sich aus den Vertretern der gesellschaftlich relevanten Kräfte zusammensetzen. Vielmehr wurde ein aus sieben - statt bisher, wie bei der Berliner Anstalt, fünf - Mitgliedern bestehender Medienrat gebildet, der in enger Zusammenarbeit mit dem Direktor alle wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Dies war das von dem damaligen Kultussenator Volker Hassemer entwickelte Konzept, und ich freue mich, dass der Vater des Berliner Modells heute unter uns ist. Wir finden, dass dieses Konzept sich bewährt hat. Dies gilt für die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg ebenso wie für die Konzentration auf ein kleines und leistungsfähiges Gremium. Die hohen Anforderungen an seine Mitglieder, die sich aus dem Erfordernis einer bei der Wahl erzielten Zwei-Drittel-Mehrheit in dem jeweils zuständigen Parlament ergeben - im Falle des Vorsitzenden sogar einer in beiden Parlamenten erreichten Zwei-Drittel Mehrheit - berechtigen zu der Hoffnung, dass die Persönlichkeiten, die dem Medienrat angehören, nach „Erfahrung und Sachkunde" in besonderer Weise befähigt sind, die ihnen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen, wie es der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg verlangt. Verfassungsrechtliche Zweifel, wie sie am Anfang gelegentlich geäußert wurden, sind heute verstummt, und nach einer verbreiteten Meinung zählt die MABB zu den effizienten Landesmedienanstalten. Hierfür ist auch von Bedeutung, dass der Medienrat bei der Personalausstattung der Anstalt stets zurückhaltend war, sich aber mit Erfolg darum bemühte, die besten verfügbaren Persönlichkeiten für eine Mitarbeit zu gewinnen.
Ich habe vom ersten Tage an dem Berliner Kabelrat und dem Berlin-Brandenburgischen Medienrat als dessen Vorsitzender angehört. Der Stellvertretende Vorsitzende Frank Dahrendorf hat ebenfalls die lange Entwicklung im Medienrat von Anfang an mitgemacht. Mit Ablauf der Wahlperiode nehmen wir beide, ebenso wie das Medienratsmitglied Manfred Rexin, unseren Abschied.
Mit Herrn Dahrendorf verbindet uns eine Zusammenarbeit über insgesamt 16 Jahre. Er kommt aus Hamburg und war dort in den Jahren 1978 und 1979 Justizsenator, bevor er, von Hans-Jochen Vogel berufen im Jahre 1981 Berliner Innensenator wurde. Vorher und hinterher war und ist er als Rechtsanwalt tätig. Seine politischen Erfahrungen haben uns auch im Medienrat sehr geholfen. Zusammen haben wir uns in den Anforderungen, die das Amt des Vorsitzenden stellt, gegenseitig unterstützt, und dies war auch menschlich eine stets gute Erfahrung. Als eines der vom Brandenburger Landtag gewählten Mitglieder hat sich Herr Dahrendorf besonders um den Medienstandort Brandenburg und um die Belange der Brandenburger Lokalsender gekümmert. Wir verdanken ihm viel, und dem neuen Medienrat wird seine ruhige, ausgleichende und in den Einzelfragen feste Stimme fehlen. So ist es angemessen, ihm bei dieser Gelegenheit Dank für seine langjährige Mitarbeit zu sagen. Auch der Abschied von Manfred Rexin fällt mir und uns nicht leicht. Der Journalist war wie kein anderer mit dem Namen des RIAS verbunden, dem Sender, der es den Berlinern leichter machte, in der Insel-Situation besonnen und heiter und jedenfalls stets gut informiert zu leben. So galt auch im Medienrat seine besondere Leidenschaft und seine Aufmerksamkeit dem Hörfunk. Hier brachte er große Erfahrungen ein, besonders als Leiter des Bildungsprogramms von RIAS und als Leiter der Hauptabteilung Kultur und Zeitgeschichte des RIAS und dann im neugeschaffenen Deutschlandradio Berlin. Wie einst der RIAS, wie sein Motto lautete, ,,Eine freie Stimme in einer freien Welt war", so war Manfred Rexin eine freie Stimme im Medienrat, nie laut, nie aufdringlich, immer bereit zuzuhören. Auch ihm sind wir zu großem Dank verpflichtet.
In meinem Falle sind insgesamt 24 Jahre Amtszeit vergangen. Das ist eine lange Amtszeit, die sonst nur von einigen afrikanischen Staatspräsidenten, künftig - wenn man den Zustand der Opposition berücksichtigt - vielleicht aber auch von dem Regierenden Bürgermeister von Berlin erreicht wird. Anders als einige der Staatspräsidenten habe ich bei der jeweils nach fünf Jahren erforderlichen Wiederwahl niemals die Sorge haben müssen, ein lästiger Konkurrent könnte mir Schwierigkeiten machen. Wäre dies geschehen, so hätte ich auch gehofft, unser stets loyaler Direktor würde, in bewährter Weise, auch dieses Problem diskret und geräuschlos lösen. Aber soweit kam es niemals, weil es zu den Grundregeln Berlin-Brandenburgischer Politik gehört, dass ein Vorschlag, der von einem der Parlamente ausgeht, von dem anderen reflexartig für nicht gut befunden wird. So blieb stets nur die Einigung auf den status quo als das geringere Übel. Da dies nun nicht mehr geht - man kann nicht erneut kandidieren, wenn man die einem statistisch zugebilligte Lebenserwartung bereits überschritten hat - kann man gespannt sein, wann und mit welchem Vorschlag eine länderübergreifende Einigung zu erzielen ist.
II.
Über eine sich über 24 Jahre erstreckende Arbeit könnte man mindestens die gleiche Zahl an Stunden berichten. Soviel Zeit haben wir nicht; einige kurze Bemerkungen müssen genügen. Zu den Mitgliedern des Kabel- oder des Medienrates gehörten auch prominente Persönlichkeiten, wie z.B. der frühere Bundespräsident Walter Scheel - auch er ist, zu meiner Freude, heute unter uns - oder der frühere WDR-Intendant Friedrich Nowottny. Sie und andere haben sich der oft auch kleinteiligen Arbeit des Gremiums in dem Bewusstsein unterzogen, dass die Ausgestaltung des Rundfunks vor allem in der Hauptstadt Berlin Wirkungen entfaltet, die weit über Berlin hinaus von Bedeutung sind.
Im Medienrat arbeiten eigenständige, oft auch eigenwillige Persönlichkeiten zusammen. Wird er zum Teil oder gar überwiegend neu besetzt, dienen die ersten Monate dem meist schwierigen und spannungsreichen Finden eines gemeinsamen Grundnenners, der Übernahme bewährter Methoden der Entscheidungsfindung, aber auch der Fähigkeit, sich von vielleicht überholten und den Anforderungen der sich rasch wandelnden Medienwelt nicht mehr angemessenen Vorstellungen zu trennen. Insofern ist die Tätigkeit mit der eines kollegialen Richtergremiums vergleichbar, und eigene Erfahrungen haben mir viel geholfen.
Allen, die an dieser Arbeit beteiligt waren oder sind, ist zu danken, und ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anstalt, vom Direktor Hans Hege - der am 21. Januar 1985 erstmals bestellt wurde und seither die Anstalt geleitet hat - bis zu allen anderen, die zum Teil schon seit vielen Jahren bei uns tätig sind. Wir werden noch eine Form finden, um den fälligen Dank auszusprechen; heute soll es bei dieser pauschalen Bemerkung bleiben.
Ich will aus der Geschichte der „Anstalt für Kabelkommunikation" und der späteren MABB nur wenige Ereignisse in Erinnerung rufen. Mit dem Start des Kabelpilotprojektes Berlin im August 1985 gingen zum ersten Mal private Rundfunkveranstalter in Berlin auf Sendung; das war im März 1987 das alternative Radio 100, wenig später das Radioprogramm 100,6 der Schamoni Medien GmbH. Schon 1986 gab der Kabelrat eine Recherche in Auftrag, um terrestrische Fernseh-Frequenzen zur Nutzung in Berlin zu finden. Gefunden wurde der Kanal 25, der am Ende des Jahres mach einer Ausschreibung an Sat 1 vergeben wurde. Am 22.1.1988 startete RIAS-TV, im November 1991 INFORADIO als erstes privates All-News-Format in Deutschland, Anfang 1992 der Berliner Rundfunk als privatisierter ehemaliger DDR-Sender. Wenig später wurde RIAS 2 privatisiert und begann al rs2 in neuer Form seine Sendetätigkeit. Die Wiedervereinigung führte im Mai zum ersten Staatsvertrag über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks, und aus der Anstalt für Kabelkommunikation wurde die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Sie lizensierte im Februar 1993 den ersten lokalen TV-Sender in Brandenburg, die WMZ Lauchhammer. Heute gibt es in Brandenburg viele lokale Fernsehveranstalter, die unter oft schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die Vielfalt Brandenburgs darstellen. Ihnen hierbei zu helfen, wird auch künftig zu den wichtigsten Aufgaben der Medienanstalt gehören. Hierzu gehört etwa das 2007 gestartete Vernetzungsprojekt, das den Austausch von Programmen der Brandenburger Lokal-TV-Sender über einen zentralen Rechner ermöglicht. In Berlin sendete seit November 1993 IA Berlin und Brandenburg auf einer ehemals vom DDR-Fernsehen genutzten Frequenz. Seit Dezember 1993 sendet BB Radio als erstes landesweites Privatradio in Brandenburg, und seit 1994 startete mit nachhaltiger Unterstützung der Medienanstalt das jetzt leider eingestellte Radio MultiKulti.
Jede dieser Zulassungsentscheidungen erforderte ein Ausschreibungsverfahren, bei dem - insbesondere im Bereich des Berliner Hörfunks - viele, manchmal mehr als 30 - Bewerber miteinander konkurrierten. Unter ihnen einen auszuwählen, bedeutete das Studium der eingereichten schriftlichen Unterlagen und ein Anhörungsverfahren, das sich manchmal über mehrere Tage erstreckte. Die Begründung für die schließlich getroffene Entscheidung musste der Überprüfung durch das Verwaltungsgericht standhalten, das verlangte, dass die für die Entscheidung getroffenen Erwägungen Punkt für Punkt im Medienrat selbst, nicht nur auf der Ebene der Medienanstalt beschlossen wurden. So ist jede Zulassungsentscheidung das Ergebnis eines intensiven Prozesses der Meinungsbildung.
Wohl der Höhepunkt der Tätigkeit des Medienrates war 1995 und 1996 die Ausschreibung des ersten deutschen Projektes zur Nutzung digitaler terrestrischer Frequenzen (DVB-T). 1998 wurde das deutschlandweit erste Sendernetz für DVB-T in Berlin und Brandenburg in Betrieb genommen. Im Jahre 2003 wurde der analog-digitale Umstieg abgeschlossen; seither sieht man in Berlin terrestrisch nur noch digital. Hierzu gehören seit 2005 auch 32 über DVB-T empfangbare Radioprogramme. Die Förderung von DVB-T durch die MABB wurde allerdings durch die EU für unzulässig erklärt; hiergegen läuft ein noch nicht abgeschlossenes Klageverfahren.
In den letzten Jahren bemüht sich die MABB um eine Reform des in Berlin bestehenden „Offenen Kanals". Das „Ereignisfernsehen", mit dem vor allem die politischen Stiftungen ihre Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich machen können, ist zu einem festen und geachteten Bestandteil des „Offenen Kanals" geworden. Andere Reformschritte sind noch nicht abgeschlossen, aber auf gutem Wege.
Im Jahre 2001 wurde von der MABB gemeinsam mit dem rbb die ems gegründet, die in Potsdam die Ausbildung von Nachwuchsjournalisten und Fortbildung in Medienberufen betreibt. Erst in jüngster Zeit, im September 2008, ist die Entscheidung über den Bau eines Medienausbildungszentrums in Potsdam/Babelsberg gefallen.
Viele andere Aktivitäten könnten noch erwähnt werden, so die beständige Kleinarbeit bei der finanziellen Unterstützung der verschiedenartigsten Aktivitäten, die zur Förderung der Medienkompetenz beitragen, und die Mitwirkung an den Konferenzen der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, die die alle Anstalten berührenden Fragen erörtern. Es ist schön, dass heute Abend viele der Gremienvorsitzenden und Direktoren der befreundeten Landesmedienanstalten bei uns sind.
III.
Vor wenigen Wochen sind die neuen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages in Kraft getreten. Sie bedeuten eine radikale Umgestaltung des bisherigen Systems der Medienaufsicht. Schon bei unserem Empfang vor einem guten Jahr habe ich auf die damals sich abzeichnenden Neuregelungen hingewiesen, die nunmehr Gesetz sind. Sie bedeuten, dass die Landesmedienanstalten, damit auch die MABB, sich künftig auf die lokalen und regionalen Aufgaben zu beschränken haben. Bei allen überregionalen Fragen werden sie, wie es zutreffend beschrieben worden ist, zu reinen Vollzugsbehörden. Die Zulassung von und die Aufsicht über alle Veranstalter von nationaler Bedeutung wird den Direktoren der Landesmedienanstalten übertragen. Sie arbeiten hierbei ausdrücklich weisungsfrei, sind also auch im Falle von Berlin/Brandenburg von den Beschlüssen des Medienrates unabhängig sind. Unser Direktor kann sich Ratschläge und Empfehlungen des Medienrates anhören, aber ihnen folgen muss er nicht, wenn er anderer Meinung ist.
Das ist ein gravierender Eingriff, auch wenn man weiter darauf vertrauen kann, dass die in vielen Jahren bewährte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sich fortsetzen wird. Das Herzstück des Berlin/Brandenburgischen Modells war bisher die Bestimmung des § 14 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages, nach dem der Direktor die laufenden Geschäfte der Medienanstalt führt, die Entscheidungen des Medienrates vorbereitet und dessen Beschlüsse vollzieht. Das ist keine Frage der Über- oder Unterordnung. Vielmehr bedeutet dies - und so war auch die jahrzehntelange Praxis - die Notwendigkeit ständiger engster Zusammenarbeit bei allen wichtigen Fragen, die über den Anstaltsalltag hinausreichen. Geht es um lokale oder regionale Aufgaben, muss sich hieran nichts ändern, aber wenn es um Fragen von überregionaler Bedeutung geht, darf der Medienrat zwar noch unverbindliche Meinungen äußern, aber bei der Entscheidungsfindung ist er ausgeschlossen. Das macht künftig die ZAK, also das sich aus den Direktoren der 14 Landesmedienanstalten zusammensetzende Gremium - hoffentlich nicht im Zack-Zack-, aber auch nicht im Zickzack-Verfahren. Ihre Mitglieder sind nicht nur weisungsunabhängig, sondern allgemein und auch gegenüber den anderen Organen der Landesmedienanstalt, also auch gegenüber dem Medienrat, zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten verpflichtet, die etwa die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse der Gesellschafter eines Unternehmens betreffen, das sich um eine Sendeerlaubnis bewirbt. Damit fehlten dem Medienrat alle wesentlichen Daten, die er für eine seriöse Meinungsbildung und einen zwar unverbindlichen, aber auf sachlichen Argumenten beruhenden Ratschlag benötigen würde. So wird vielleicht und hoffentlich nicht in der Praxis, aber doch nach dem zugrundeliegenden Rechtsgedanken, das für eine Anstalt wie die von Berlin-Brandenburg das geradezu lebenswichtige Prinzip der engsten Zusammenarbeit zerschnitten.
Wohl als Trostpreis weist der Rundfunkstaatsvertrag der Konferenz der Gremienvorsitzenden eine eigene Zuständigkeit bei der Übertragungskapazitäten für drahtlose bundesweite Versorgungsbedarfe privater Anbieter für Rundfunkveranstalter, Anbietern von vergleichbaren Telemedien oder Plattformanbietern zu. Der Gesetzgeber hat dabei nicht gesehen, dass es sich bei dem Vorsitzenden des Berlin-brandenburgischen Medienrates gerade nicht um den Vorsitzenden eines „plural besetzten Beschlussgremiums" handelt (so werden die Mitglieder der Vorsitzendenkonferenz beschrieben); nach dem Konzept von Berlin-Brandenburg sollten gerade nicht Vertreter der gesellschaftlich relevanten Kräfte, sondern unabhängige Persönlichkeiten in den Medienrat entsandt werden. Auch wenn man von dieser Auslegungsfrage absieht, gelten für den Medienratsvorsitzenden die gleichen Grundsätze der Weisungsgebundenheit und der Verschwiegenheitspflicht wie für den Direktor. Er kann also nur in sehr begrenztem Umfange seine Kollegen im Medienrat über die Tätigkeit der Vorsitzendenkonferenz informieren oder ihre Meinung berücksichtigen. Man wird also zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass künftig der Medienrat von Berlin-Brandenburg in bundesweiten Fragen aber nichts mehr zu sagen hat. Ob dies für die Bereitschaft förderlich ist, ein Mandat im Medienrat zu übernehmen, wird sich herausstellen.
Künftig haben wir es mit einem System der Medienaufsicht zu tun, in dem folgende Einrichtungen nebeneinander existieren
a) 14 Landesmedienanstalten - weitere Fusionen nach dem Zusammenschluss der Anstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein sind nicht in Sicht - mit künftig begrenzter Zuständigkeit auf lokale und regionale Fragen, aber wohl mit der gleichen Finanz- und Personalausstattung wie bisher;
b) Der durch die 14 Direktoren gebildeten ZAK - einer Art Medienanstalt der Länder, wie sie vielfach gefordert worden ist, aber wohl eher nicht mit der Vorstellung, dies könnten die hauptamtlichen Mitarbeiter der Landesmedienanstalten in weisungsfreier und von Rechenschaftspflichten befreiter Weise leisten;
c) Mit einer eng begrenzten Zuständigkeit für bestimmte Zulassungsentscheidungen die Konferenz der Vorsitzenden der Gremien;
d) In Fragen der Konzentration die jetzt durch Direktoren der Landesmedienanstalten verstärkten KEK.
Nimmt man den von mir schon auf dem letzten Jahresempfang behandelten Umstand hinzu, dass alle wirklich wesentlichen Fragen nicht von den Trägern der Medienaufsicht, sondern von den Kartellbebörden entschieden werden - nicht nach medienpolitischen oder -rechtlichen, sondern einzig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, und weiterhin den unverändert auch im Bereich des Rundfunks voranschreitenden Einfluss der Europäischen Kommission, dann ergibt sich schon die Frage, ob unser System der Medienaufsicht noch zeitgemäß ist.
Es geht nicht um eine Rundfunkordnung allein, sondern um eine Medienordnung. Die bloße Umbenennung des Rundfunkstaatsvertrages in einen Medienstaatsvertrag löst keines der Probleme; der Gesetzgeber muss Konsequenzen aus dem Umstand ziehen, dass Rundfunk- oder rundfunkähnliche Angebote insbesondere im Internet verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion über die Frage, ob solche Angebote oberhalb einer Bagatellgrenze ebenso einer Zulassung bedürfen wie die bisher von den Landesmedienanstalten regulierten herkömmlichen Angebote, bietet hierfür ein Beispiel.
Hierzu haben wir übrigens im Medienrat ein Papier unseres Direktors diskutiert und ihm in seiner zurückhaltenden Tendenz zugestimmt, aber die weitere Diskussion machen und die Entscheidung über eine Stellungnahme treffen die Direktoren, und wir sind hieran nicht beteiligt.
Aktuell bleiben wird die von uns schon bisher als eine der Aufgaben der MABB gesehene Frage, was wir für den Ausbau der Infrastrukturen im ländlichen Raum, also besonders für Brandenburg, tun können. In meiner Amtszeit habe ich hier einen weiten Ausschlag des Pendels erlebt, von der Errichtung des Kabels im öffentlichen Monopol mit der Subventionierung aus Telefongebühren, über die Privatisierung bis zum Verkauf an Finanzinvestoren. Wenn ländliche Gebiete nicht ausreichend mit Internet versorgt werden, ist dies auch eine Herausforderung an die Medien- und Kommunikationspolitik. Am Beispiel Brandenburgs sehen wir, dass man keinen Wettbewerb verschiedener Netze finanzieren kann.
Wir brauchen neue Modelle für offene Netze. Hier ergibt sich für die MABB eine nicht einmal neue, aber heute zunehmend wichtige Aufgabe.
So gibt es Gründe dafür, wieder einmal oder immer noch über eine Reform der Medienaufsicht nachzudenken. Die neuen Regelungen haben sicher einen Anspruch darauf, sich in der Praxis zu erproben, und die Politik, erschöpft nach der mühsamen Auseinandersetzung über die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet und ohnehin mit einer Fülle anderer Probleme hinreichend ausgelastet, wird sich bedanken für die Aufforderung, wieder einmal und ganz grundsätzlich über den Rundfunk zu diskutieren. So wird Zeit vergehen, bis ein neuer Anlauf versucht wird. Auch die Landesmedienanstalten sind durch jahrelange Auseinandersetzungen erschöpft, und ihre Direktoren, die die Macht übernommen haben, werden sich hüten, die mühsam errungenen Positionen gleich wieder in Frage zu stellen. Ich mache aber von der Freiheit des Fast-Ruheständlers Gebrauch, wenigstens das Unbehagen zu schüren, das auch außerhalb der Medienanstalten existiert und sich zunehmend in kritischen Beiträgen äußert. Die Zeit wird kommen, in der ernsthaft über einen neuen Weg nachgedacht wird, der das System grundlegend verändert. Dabei könnte für die auf längere Sicht wohl notwendige Medienanstalt der Länder, die alle bundesweit relevanten Fragen zu entscheiden hätte und neben der dann vielleicht verkleinerte Landesmedienanstalt nur noch die lokalen und regionalen Fragen zu entscheiden hätten, das Berlin-Brandenburgische Modell ein attraktives Muster bilden. Ein bundesweit gebildeter Medienrat unabhängiger und sachkundiger Persönlichkeiten - es entsteht sofort die schwierige Frage, wer sie auszuwählen hat -, schiene mir besser als die Direktoren-Lösung, wie sie heute besteht. Der wichtigste Arbeitsplatz der Direktoren ist und bleibt der Sitz der jeweiligen Landesmedienanstalt; dort gibt es auch künftig genug zu tun.
IV.
Für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg führt die jetzige Gesetzeslage zu Konsequenzen und auch zu einem veränderten Anforderungsprofil an die künftigen Mitglieder des Medienrates. Sie werden es noch mehr als bisher mit lokalen und regionalen Aufgaben zu tun haben, der sehr arbeitsintensiven Betreuung des Berliner Hörfunks, der lokalen Anbieter von Fernsehen in Brandenburg, der Förderung einer Infrastruktur vor allem für das Internet im ländlichen Raum, der Reform des offenen Kanals in Berlin. Kenntnisse über die Region in Berlin und Brandenburg werden daher wichtiger als die Vertrautheit mit den Grundfragen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, die nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts definiert werden - freilich schaden solche Rechtskenntnisse nicht.
Ein Gebiet, auf dem die Landesmedienanstalten eine schon bisher bestehende, aber künftig noch wichtiger werdende Schwerpunktaufgabe haben werden, ist die Förderung von Medienausbildung und Medienkompetenz. Die klassischen Ansätze des Rundfunkrechts verlieren an Wirksamkeit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk behält zwar seinen Auftrag, er erreicht aber nicht mehr die ganze Bevölkerung, insbesondere nicht die jüngeren Zielgruppen. Schon bisher haben wir in die Ausbildung des Mediennachwuchses investiert. Zielsetzung war und ist, neue Angebotsformen zu entwickeln. Sie sollen nicht nur bieten, was am Markt am leichtesten durchzusetzen ist, sondern Information und Kultur fordert. Wir haben gemeinsam mit dem rbb die ems in Babelsberg gegründet, fordern das Ausbildungsfernsehen Xenon und wollen jetzt ein Ausbildungszentrum am Standort Babelsberg errichten. Die Medienanstalt hat sich schon bisher in einer Vielzahl von Medienkompetenzprojekten engagiert und ein Netzwerk an Kooperationen entwickelt. Eltern und Lehrer sollen mit Hilfsmitteln ausgerüstet werden, damit auch sie mit den neuen Formen der Medienverbreitung zurecht kommen.
Das alles bedeutet für die MABB und ihren Medienrat: Neue oder verstärkt wahrgenommene Aufgaben und gewiss kein Stillstand. Langweilig wird es für unsere Nachfolger nicht werden, und soweit sie neu in dieser Tätigkeit sind, können sie diese unbelastet und unbefangen übernehmen. So ist heute vielleicht kein schlechter Zeitpunkt, dass neue Leute an die Arbeit gehen.
V.
Viele unserer heute anwesenden Gäste kommen aus dem Kreise der Berliner Hörfunkveranstalter. Sie waren oft durch die Entscheidungen des Medienrates betroffen, und wir haben mit den meisten von ihnen in einer guten Weise zusammengearbeitet. Aus ihrer Sicht wird sich in der Praxis der MABB nach der Neuregelung nicht viel ändern, und es wäre gut, wenn sie sich auch künftig auf einem schwierigen Markt auf die Betreuung durch die Medienanstalt verlassen könnten.
Von ihnen, aber auch von allen anderen Gästen, verabschiede ich mich beute. Die Zusammenarbeit mit meinen Kollegen im Medienrat, mit dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medienanstalt war in vielen Jahren stets angenehm und vertrauensvoll. Meinem Nachfolger und den weiterhin im Medienrat bleibenden wie auch den neuen Mitgliedern wünsche ich, dass der gute Geist, der in der MABB geherrscht hat, ihnen erhalten bleibt.

