Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Pressemeldung vom 07.11.2000

Kanalbelegung im noch nicht ausgebauten Bereich des Berliner Kabelnetzes bis 31. März 2000 verlängert, Medienrat entscheidet Mitte Januar 2001 über die weitere Kanalbelegung

Noch keine Entscheidung über "1 DE" der Antragsteller Spiegel TV, Kinowelt und DCTP; WDR 2 im Kabel; Medienrat verlängert die Sendeerlaubnis für BB Radio um weitere sieben Jahre

Der Medienrat hat nach Anhörung der Netzbetreiber und der Veranstalter beschlossen, die derzeit geltende Fernsehkanalbelegung in dem Bereich, in dem das Netz noch nicht ausgebaut ist, also besondere Knappheit an Kanälen herrscht, bis zum 31. März 2001 zu verlängern. Dies gibt dem vom Spiegel TV, Kinowelt und DCTP beantragten neuem Senderprojekt „1 DE“ Gelegenheit, ergänzende Informationen vorzulegen: Mit der Erteilung einer Sendeerlaubnis für ein Kabelprogramm in Berlin ist derzeit zwingend verbunden, ein anderes Programm aus dem Kabel herauszunehmen. 

Auch bei anderen Programmen gibt es noch offene Fragen, die z. B. die künftige Konzeption von tm3 und die Auswirkungen des Projekts „1 DE“ auf FAB betreffen.

Der Medienrat hat vor, Mitte Januar 2001 über die Kanalbelegung zu entscheiden. Die notwendigen Informationen müssen ihm bis zum Beginn des Jahres vorliegen.

Für den Teil des Berliner Kabelnetzes, der bereits ausgebaut ist, und in dem zusätzliche analoge und digitale Kanäle für ca. 700.000 Haushalte zur Verfügung stehen, hat der Medienrat den Beschluss verlängert, der den Netzbetreibern (der Deutschen Telekom AG und den in der Netzebene 4 tätigen Unternehmen) Spielräume bei der Kanalbelegung einräumt, bei deren Ausfüllung allerdings die gesetzlichen Kriterien zu beachten sind.

Eine Überprüfung der Belegung mit Hörfunkprogrammen hat im Ergebnis zu der Entscheidung geführt, dass das Programm WDR 2 zusätzlich im Berliner Kabelnetz verbreitet wird. Alle anderen Belegungen bleiben unverändert. Auch beim Kabelhörfunk gibt es wesentlich mehr Programme, die verbreitet werden wollen, als Sendeplätze zur Verfügung stehen.

Die Sendeerlaubnis von BB Radio wurde um weitere sieben Jahre verlängert. Damit verbunden war die Genehmigung gesellschaftsrechtlicher Veränderungen. Nunmehr verteilen sich die Anteile von BB Radio auf die Gesellschafter Burda mit 30%, AVE mit 40% und Gong mit 30%, die zukünftig mit einem Quorum von 65% Gesellschafterentscheidungen treffen werden.

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Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

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