Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Pressemeldung vom 30.01.2006

Klage der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission im Beihilfe-Verfahren zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg eingereicht.

Die Kommission nimmt zu Unrecht eine Begünstigung der privaten Fernsehveranstalter an: Diese haben sich für einen fünfjährigen Sendebetrieb verpflichtet, statt sich für die kostengünstigere Option eines Ausstiegs aus der terrestrischen Versorgung zu entscheiden. Ohne eine solche Verpflichtung hätte es keine Grundlage für den Verbraucher gegeben, die Investitionen für Set-Top-Boxen auf sich zu nehmen, die damals noch über 200 € lagen. Die Kommission ist auch im Irrtum, wenn sie die mabb darauf verweist, der Umstieg hätte mit dem Auslaufen von Lizenzen erreicht werden können. Nach Ablauf der Lizenzen wären die privaten Veranstalter keineswegs verpflichtet gewesen, digital auszustrahlen. Nur ein abgestimmter Umstieg öffentlich-rechtlicher und privater Veranstalter hat zum Erfolg in Berlin-Brandenburg geführt. Grundsätzlich wird zu überprüfen sein, ob die Kommission das Recht hat, ihre nachträgliche Beurteilung an die Stelle eines Konzeptes zu setzen, das von der zuständigen Stelle in Deutschland auf deutschen Rechtsgrundlagen entwickelt worden ist, und das zum Erfolg des weltweit ersten Umstiegs geführt hat. Die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung muss Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben, und darf nicht zentral von Brüssel vorgegeben werden. „Die mabb hat die gesetzliche Verantwortung für die Entwicklung der digitalen Rundfunkinfrastrukturen in Berlin-Brandenburg, und kann diese Aufgabe aufgrund ihrer Sachnähe besser erfüllen als die Kommission in Brüssel“, sagte der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.

Pressemitteilung vom 16.05.2012

Neue Programmstruktur für die nichtkommerziell genutzten UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz und 90,7 MHz

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Pressemitteilung vom 24.04.2012

„Glaubwürdigkeit von TV“ - mabb fördert mit insgesamt 55.000 Euro zwölf Medienkompetenzprojekte

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat zwölf Projekte als Gewinner des Förderwettbewerbs „Von Fake-TV bis Polit-Talk: Wie glaubwürdig sind Medien?“ausgewählt.

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Pressemitteilung vom 20.04.2012

Medienrat bekräftigt Auswahlentscheidung zugunsten von Radio Paradiso und weist Behauptungen von Radio Paloma zurück

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Internet-ABC-Schulungen für Grundschullehrer_innen

Die mabb vermittelt kostenlos qualifizierte Referent_innen an Berliner und Brandenburger Grundschulen, die Lehrer_innen  speziell das Angebot des Internet-ABC vorstellen und Tipps zur Umsetzung von Medienprojekten geben. Die 90-minütige Schulung umfasst: + Medienbildung in der Schule (Lehrpläne, Richtlinien)+ Die kindliche Lebens-(Medien-) Wirklichkeit + Chancen und Risiken im Internet + Vorstellung / Materialien des Internet -ABCs + Einsatz des Internet-ABCs im Schulalltag + Methodische Anregungen/Praktischer Einsatz

Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

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