Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Rechtsfragen digitalen Kabelfernsehens

Christoph Wagner: Rechtsfragen digitalen Kabelfernsehens

Christoph Wagner
Rechtsfragen digitalen Kabelfernsehens

Schriftenreihe der MABB Band 5, 148 Seiten, 1995
ISBN 3-89158-172-6

A.  Sachbericht
 I. Stand der Einführung und Spezifika von DVB 
  1.  Phasen der Einführung von DVB 
  2.  Die Besonderheit: Zugangsrelevante Dienstleistungen 
   a)  Technische Dienstleistungen 
   b)  Vermarktung, Zugangskontrolle, Administration 
 II. Ausgangssituation und Interessenlage der Beteiligten 
  1.  Medienunternehmen mit Programmressourcen 
  2.  Überregionale (Satelliten-) Veranstalter 
   a)  Zuschauerattraktive Programme 
   a)  Nischenangebote und neu hinzukommende Veranstalter 
  3.  Regionale Veranstalter 
  4.  Breitbandkabelnetzbetreiber (Telekom) 
  5.  Kabelnetzbetreiber der Netzebene 4 
  6.  Zuschauer-/Kundeninteressen 
 III.  Verfahren zur Einführung von DVB 
  1.  MABB-Beschluß über die Erprobung von DVB 
  2.  Beschluß über die breite Einführung von DVB, Call For Proposals 
  3.  DLM-Eckwerte für die Einführung und Erprobung von DVB 
  4.  Ausschreibung der Kabelkapazitäten für DVB 
  5.  Entwurf einer Nutzungskonzeption (Medienratsbeschluß vom 17. November 1995) 
  6.  Beschluß der Nutzungskonzeption vom 29. Januar 1996 
 IV.  Gang und Zielrichtung der Untersuchung 
  1.  Zu prüfende Rechtsfragen 
  2.  Prämissen und ausgeklammerte Rechtsfragen

B.  Verfassungsrechtliche Ausgangslage 
 I.  Verfassungsanforderungen an die Einführung von DVB
  1.  "Positive Ordnung", Gesetzesvorbehalt für DVB? 
   a)  Zur Reichweite des Gesetzesvorbehalts 
   b)  Die Versuchsklausel des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg 
  2.  Chancengleicher Zugang zu Übertragungsmöglichkeiten 
  3.  Notwendige Staatsferne rundfunkrelevanter Entscheidungen 
   a)  Staatsfernegebot und DVB 
   b)  Folgerungen für die Telekom 
      aa) Strukturwandel der Telekom 
      bb) Konsequenzen der Privatisierung 
 II.  Zur Kompetenzabgrenzung im Bund/Länder-Verhältnis
  1.  Abgrenzung nach dem "Ersten Rundfunkurteil" 
  2.  Folgerungen für DVB-Regelungsfragen 
 III.  Grundrechtsfähigkeit der Kabelnetzbetreiber?

C.  Analyse einfachgesetzlicher Fragestellungen 
 I. Mediengesetzliche Vorgaben 
  1.  DVB-relevante Regelungen des MStV 
   a) Rundfunkbegriff des MStV 
   b) Zuordnungsgrundsätze für "künftige" Kapazitäten 
   c) Aufgaben der MABB bei der Einführung von DVB 
   d) Aufsicht über Kabelbetreiber 
   e) Das Modell des Mischkanals 
  2.  Das System der Lizenzierung nach dem MStV 
   a) Betonung chancengleichen Zugangs 
   b) Nachweis erforderlicher technischer und organisatorischer Vorkehrungen
   c) Regelung zugangsrelevanter Sachverhalte in der Sendeerlaubnis  
   d) Laufende Aufsicht 
  3.  Sondervorschriften für die Kabelverbreitung 
   a) Zugangsdienstleistungen für die Kabelverbreitung 
   b) Anspruch auf Einräumung von Kabelkapazitäten 
   c) Programmübergreifende Erlaubnis für digitalen Kabelrundfunk? 
      aa) Wortlaut 
      bb) Dienstleister mit Programmverantwortung 
      cc) Dienstleister ohne Programmverantwortung 
   d) Exclusive Lizenzierung? 
   e) Erlaubnispflicht für Navigationsprogramme 
  4.  Grundsätze der Rangfolge 
   a) Voraussetzungen für Spielräume der Kabelnetzbetreiber 
   b) Rangfolgekriterien 
   c) Rangfolge und Paketbildung 
   d) Konsequenzen einzelner Rangfolgekriterien 
  5.  Besonderheiten digitaler Kapazitätszuteilung 
   a) Technische Gründe für eine programmübergreifende Kapazitätszuordnung 
   b) Dienstleister mit Sendeerlaubnis 
   c) Zuordnung von Übertragungskapazität an Nicht-Rundfunkveranstalter 
   d) Einigungskonzept; Zuweisung unter Auflagen 
  6.  Die Stellung des "neutralen" Dienstleisters 
   a) Erforderlicher Zugang zu attraktiven Programmen 
   b) Begründung einer Alleinstellung? 
   b) Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen 
   d) Weitere flankierende Maßnahmen 
   e) Programmandienungspflichten zugunsten neutraler Dienstleister 
 II. Wettbewerbsrechtliche Instrumente 
  1.  Zusammenschlußkontrolle und Mißbrauchsaufsicht 
  2.  Grenzen exclusiver Programmrechtevermarktung 
 III.  Kabelnetzbetreiber als veranstalterneutrale Dienstleister 
  1.  Strukturelle Voraussetzungen für eine Betätigung der Telekom 
  2.  Telekommunikationsrechtliche Vorgaben für Kabelnetzbetreiber 
   a) Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Breitbandkabelanlagen 
   b) Telekommunikationsrechtliche Beschränkungen der Telekom 
  3.  3. Regelungsvorgaben des EU-Rechts
   a) Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte 
   b) Regelungen für den Bereich des (Digital-) Fernsehens 
  3.  4. Verpflichtungen/Beschränkungen der Telekom nach Art. 86 EU-V 
   a) Telekom als Anbieter von Zusatzdienstleistungen 
   b) Verbot mißbräuchlicher Kopplungen 
   c) Allgemeines Diskriminierungsverbot

D.  Zusammenfassung und Ergebnisse

Anhang

Ausschreibung der im Berliner Kabelnetz der Telekom ab 1996 verfügbaren Übertragungskapazitäten für Digital Video Broadcasting (DVB) nach § 26 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages und Konkretisierung der Bedingungen für die Einführung und Erprobung von Digital Video Broadcasting in Berlin und Brandenburg nach § 47 des Medienstaatsvertrages Beschluß des Medienrates vom 2. September 1995

Konzeption für die Nutzung der ausgeschriebenen digitalen Fernseh- kanäle des Berliner Kabelnetzes der Deutschen Telekom AG und Konkretisierung der Bedingungen für die Erprobung und Einführung von Digital Video Broadcasting (DVB) in Berlin und Brandenburg Beschluß des Medienrates vom 17. November 1995

Konzeption für die Nutzung der ausgeschriebenen digitalen Fernsehkanäle des Berliner Kabelnetzes der Deutschen Telekom AG Erste Phase der Erprobung zur Konkretisierung der Rahmen- bedingungen für die Einführung von Digital Video Broadcasting (DVB) in Berlin und Brandenburg Beschluß des Medienrates vom 29. Januar 1996

Technischer Versuch im Frühjahr 1996 zur Vorbereitung der breiten Einführung von DVB in Berlin-Brandenburg Beschluß des Medienrates vom 1. März 1996

Eckwerte für die Erprobung und Einführung von Digital Video Broadcasting (DVB) Beschluß der DLM vom 13. Februar 1996

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