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Kabelempfang
Besonders für den Fernsehempfang spielt das Kabel eine große Rolle. Allerdings gibt es „das Kabel“ so nicht. Je nach Wohngebiet sind es die unterschiedlichsten Betreiber, die den jeweiligen Kabelanschluss anbieten. Diese betreiben entweder eine eigene Kopfstation, über die sie die Programme über Antenne, Satellit oder - wie im Falle vieler der Brandenburger Stadtkanäle - über eine Leitung oder einen angeschlossenen Videorekorder empfangen und an die Haushalte weiterverteilen. Oder sie erhalten die Signale von der Kabel Deutschland GmbH (KDG) die in Berlin und in vielen Städten Brandenburgs die sogenannte Netzebene 3 (dies ist die Strecke zwischen Kopfstation und Hausübergabepunkt) betreibt.
Bietet der Kabelnetzbetreiber verschiedene „Programm-Pakete“ an, so müssen mindestens in dem Grundpaket die öffentlich-rechtlichen Programme der Grundversorgung (ARD, ZDF und das Dritte Programm für das betreffende Bundesland) enthalten sein; eine darüber hinausgehende Mindestgröße eines Grundpaketes schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Alle weiteren Kanäle werden nach den inhaltlichen Belegungskriterien Vielfalt, Nachfrage und lokaler Bezug (§ 40 Abs. 2 MStV) belegt.
Die Medienanstalt hat den Kabelnetzbetreibern Spielräume bei der Kanalbelegung eingeräumt; dabei bleiben die Betreiber an die genannten gesetzlichen Kanalbelegungskriterien gebunden. Die Medienanstalt überwacht, dass die Spielräume nicht missbräuchlich genutzt werden.
Die Texte dieser Beschlüsse finden Sie hier:
PDF Download „Brandenburg“ (24 KB)
Die Kanalbelegung im Berliner Kabelnetz der KDG finden Sie hier:
PDF Download „Kanalbelegung KDG Berlin“ (288 KB)
Über die ggf. abweichende Kanalbelegung in den Brandenburger Kabelnetzen und in den nicht von der KDG belieferten Netzen in Berlin kann der jeweilige Kabelnetzbetreiber Auskunft geben.



