Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Grundsätze

Wer in Deutschland Rundfunk (Hörfunk oder Fernsehen) veranstalten will, braucht hierfür eine Zulassung.

Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich danach, über welche Verbreitungswege (Satellit, Kabel, terrestrische Frequenzen) das Programm verbreitet werden soll:

Für die bundesweite Verbreitung über Satellit müssen lediglich die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Ein Merkblatt über die Anforderungen an Anträge findet sich hier. Der Antrag kann unabhängig vom Sitz des Veranstalters bei jeder der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland gestellt werden. Diese legt den Antrag der KEK zur Prüfung der Konzentrationsvorschriften und ab dem 1. September 2008 der ZAK zur Entscheidung über die Zulassung vor. Diese Landesmedienanstalt ist dann nach der Zulassung auch für die Aufsicht über das Programm zuständig.

Für die Verbreitung solcher Programme im Kabel wird keine weitere Erlaubnis benötigt. Soll ein Programm allerdings nur im Kabel verbreitet werden, ist eine Sendeerlaubnis erforderlich, die vom Medienrat der mabb erteilt wird. Die Anforderungen an solche Anträge finden sich hier. Soll kein 24stündiges Programm, sondern nur eine einzelne Sendung veranstaltet werden, kommt eine Verbreitung im Berliner Mischkanal („Spreekanal“) in Betracht; das Zulassungsverfahren ist hier geregelt.

Soll das Programm über terrestrische Frequenzen - UKW, Mittelwelle oder DVB-T - verbreitet werden, so wird die Sendeerlaubnis auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung nach vorheriger Ausschreibung der Frequenz erteilt. Für UKW-Anträge hat der Medienrat Anforderungen festgelegt, die sich hier finden.

 


Pressemitteilung vom 27.08.2010

29 Bewerbungen auf die Ausschreibung verfügbarer UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg

Auf die Ausschreibung der in Berlin und Brandenburg verfügbaren UKW-Hörfunkfrequenzen vom 15. Juli 2010 haben sich 29 Antragsteller beworben.

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Pressemitteilung vom 12.07.2010

Erste Schulradio-Network-Convention und neue Angebote vom Schulradio-Network

Am 9. Juli sind rund fünfzig Schulradiomachende aus Brandenburg und Berlin zur ersten Schulradio-Network-Convention zusammengekommen, die von der mabb initiiert wurde. Außerdem gibt es ab sofort ein Schulradio-Network-Booklet sowie auch dieses Jahr ein Sommerferiencamp.

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Pressemitteilung vom 22.06.2010

Sendeerlaubnis für Oldiestar

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Pressemitteilung vom 28.05.2010

mabb fördert Ausbildungsradios

Ab sofort fördert die mabb die Gründung von Ausbildungsredaktionen im Hörfunk. Es können Fördermittel für die Anschaffung von Technik beantragt werden. Darüber hinaus stehen Mittel zur Verfügung, um die Redaktionsarbeit durch erfahrene Mentoren zu unterstützen.

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Knowhow für junge User: Materialien für den Unterricht. Das Benutzerhandbuch für Lehrer, Pädagogen, Erzieher und Eltern ist ab jetzt erhältlich und kann über die mabb kostenlos bestellt werden: medienkompetenz@mabb.de oder Fr. I. Will - 030 264967022.

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