Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Grundsätze

Wer in Deutschland Rundfunk (Hörfunk oder Fernsehen) veranstalten will, braucht hierfür eine Zulassung.

Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich danach, über welche Verbreitungswege (Satellit, Kabel, terrestrische Frequenzen) das Programm verbreitet werden soll:

Für die bundesweite Verbreitung über Satellit müssen lediglich die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Ein Merkblatt über die Anforderungen an Anträge findet sich hier. Der Antrag kann unabhängig vom Sitz des Veranstalters bei jeder der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland gestellt werden. Diese legt den Antrag der KEK zur Prüfung der Konzentrationsvorschriften (bei Fernsehprogrammen) und der ZAK zur Entscheidung über die Zulassung vor. Diese Landesmedienanstalt ist nach der Zulassung auch für die Aufsicht über das Programm zuständig.

Für die Verbreitung solcher Programme mit Satelliten-Zulassung im Kabel wird keine weitere Erlaubnis benötigt. Soll ein Programm allerdings nur im Kabel verbreitet werden, ist eine Sendeerlaubnis erforderlich, die vom Medienrat der mabb erteilt wird. Die Anforderungen an solche Anträge finden sich hier. Soll kein 24stündiges Programm, sondern nur eine einzelne Sendung veranstaltet werden, kommt eine Verbreitung im Berliner Mischkanal („Spreekanal“) in Betracht; das Zulassungsverfahren ist hier geregelt.

Soll das Programm über terrestrische Frequenzen - UKW, Mittelwelle oder DVB-T - verbreitet werden, so wird die Sendeerlaubnis auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung nach vorheriger Ausschreibung der Frequenz erteilt. Für UKW-Anträge hat der Medienrat Anforderungen festgelegt, die sich hier finden.

 

Pressemitteilung vom 03.02.2012

Vergabeverfahren über die ausgeschriebene UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Pressemitteilung vom 26.01.2012

MIZ-Babelsberg unter neuer Leitung

Volker Bach, der Leiter von ALEX – Offener Kanal Berlin und Anka Heinze, Bereichsleitung Medienkompetenz und Digitale Projekte der mabb, leiten das MIZ Babelsberg ab sofort gemeinsam.

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Pressemitteilung vom 19.01.2012

UKW-Vergabeverfahren - vierzehn Antragsteller, davon zwölf für die UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Die mabb vermittelt kostenlos qualifizierte Referent_innen an Berliner und Brandenburger Grundschulen, die Lehrer_innen  speziell das Angebot des Internet-ABC vorstellen und Tipps zur Umsetzung von Medienprojekten geben. Die 90-minütige Schulung umfasst: + Medienbildung in der Schule (Lehrpläne, Richtlinien)+ Die kindliche Lebens-(Medien-) Wirklichkeit + Chancen und Risiken im Internet + Vorstellung / Materialien des Internet -ABCs + Einsatz des Internet-ABCs im Schulalltag + Methodische Anregungen/Praktischer Einsatz

Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

 

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