Medienanstalt Berlin Brandenburg


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Ausschreibung von Sendezeiten für die UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90,7 MHz in Berlin

Auf der Grundlage von § 21 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Ausschreibung bekanntgegeben:

A. Grundlagen der Ausschreibung

1. Auf der Grundlage des vom Medienrat am 10./11. Mai 2010 beschlossenen Konzepts für ein nichtkommerzielles Radioprogramm senden seit dem 22. Mai 2010 unterschiedliche Radioinitiativen unter dem einheitlichen Namen 88vier auf den UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90, 7 MHz.

2. Den Radioinitiativen wurden eigenständige Sendeerlaubnisse ausgestellt. Um die Hörfunkfrequenzen allerdings auch zukünftig für weitere Radioinitiativen und Ausbildungsradios zu öffnen, wurden die Sendeerlaubnisse auf ein Jahr befristet. Die Vergabe von neuen Sendeplätzen und die Verlängerung der Sendeerlaubnisse nach Ablauf der Frist am 20.Mai 2012 wurde von der Entwicklung des Programms und der Nachhaltigkeit der Gesamtkonzeption abhängig gemacht.

3. Für die Nutzung der beiden UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz (Standort Postgiroamt) und 90,7 MHz (Standort Schäferberg) mit einem gemeinsamen Verbreitungsgebiet, das größere Teile von Berlin und Potsdam erreicht, wurden im Februar 2010 folgende Schwerpunkte vorgesehen

  • ALEX-Radio – als Bürgerplattform nach den Regelungen des Offenen Kanals,
  • Ausbildungsrundfunk - im Rahmen von Ausbildungsinitiativen erstelltes Programm,
  • nichtkommerzielle Programmschienen für die Nutzung in eigener Verantwortung und für einen zeitlich befristen Zeitraum im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens,
  • Erprobung neuer Formate sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Veranstalter, allerdings ohne Werbung.

4.   Diese Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Sendeschemas. Sie  hat das Ziel, neue Erkenntnisse zur Nachfrage nach Sendezeiten von bestehenden Programmanbietern, aber auch von neuen Radioinitiativen zu gewinnen. Damit werden die genannten Frequenzen auch zukünftig für weitere Radioinitiativen und Ausbildungsradios geöffnet. Sendezeiten im Rahmen von ALEX werden nicht im Rahmen dieser Ausschreibung, sondern nach der Satzung von ALEX vergeben.

Nach Prüfung der Anträge wird die mabb mit den in Betracht kommenden Bewerbern Möglichkeiten einer einvernehmenden Aufteilung besprechen. Danach wird der Medienrat über die weitere Nutzung und das Sendeschema entscheiden. Die  Sendezeiten und Programmschienen werden grundsätzlich für maximal ein Jahr vergeben.

5.   Die mabb wird die Senderkosten für die Frequenzen im Rahmen ihrer Aufgabe der Förderung der terrestrischen Versorgung übernehmen. Unberührt davon bleiben die Kosten für die Zuführung zur Senderabwicklung bei ALEX. Die mabb wird allerdings die Suche nach kostengünstigen Lösungen unter Nutzung des Internet unterstützen.

Die nichtkommerziellen Programme fallen unter die GEMA-Vereinbarung der ALM für nichtkommerzielle Radios.

Werbung oder andere Formen kommerzieller Nutzung sind auf den ausgeschriebenen Frequenzen ausgeschlossen. Möglich ist der Hinweis auf ein erweitertes Internetangebot mit Radioinhalten.

6.   Wer regelmäßige Sendezeiten auf den UKW-Frequenzen nutzen will, muss entsprechende Erfahrungen nachweisen, im Übrigen sind für die Auswahl die gesetzlichen Vielfaltskriterien maßgeblich.

B. Festsetzung einer Ausschlussfrist

Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf den ausgeschriebenen Frequenzen sowie Anträge von Rundfunkanstalten, die Sendezeiten auf diesen Frequenzen für die Erprobung neuer Formate nutzen wollen, sind in zwölffacher Ausfertigung

bis zum Mittwoch, den 29. Februar 2012, 12:00 Uhr

(Eingang bei der Medienanstalt)

an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin zu richten.

C. Anforderungen an die Anträge

Die Anträge sollen in der angegebenen Reihenfolge die im Folgenden aufgeführten Angaben enthalten. Bei Anträgen von Rundfunkanstalten oder von der mabb bereits zugelassenen Veranstaltern auf die Zuweisung von Sendezeiten müssen nur die Angaben aus Abschnitt 1.1 und 3 enthalten sein.

Die Anträge der bestehenden Radioinitiativen auf den genannten Frequenzen müssen neben den Angaben aus Abschnitt 1.1 eine aktualisierte Programmbeschreibung und einen inhaltlichen Ausblick des zu erwartenden Programms enthalten.

Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

1.   Bezeichnung der beantragten Sendezeit nach Umfang und Turnus.

2.   Nähere Angaben zum Antragsteller:

Bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit,

Bei juristischen Personen: Name, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter; für diese müssen außerdem die für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.) gemacht werden.

Bei auf Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen: Angabe der Mitglieder, der rechtlichen Grundlage der Kooperation und der vertretungsberechtigten Person mit den für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.).

3.   Beteiligungen Dritter

Beteiligung Dritter (neben den unter 2. genannten Personen) bei der Vorbereitung des Antrages und an der Herstellung, Verbreitung und Finanzierung des Programms

4.   Ansprechpartner für Nachfragen

Abschnitt 2:  Organisationsstruktur und Personal

5.   Organisation und Personal

Beschreibung der getroffenen technischen und personellen Vorkehrungen für das geplante Programm.

Abschnitt 3:  Programm

6.   Zusammenfassende Beschreibung des Programms

Erläutern Sie den Ansatz, die Zielgruppe des Programms und Ihre Programmphilosophie

7.   Verhältnis von Musik und Wort

Geben Sie den Wortanteil (einschließlich Musikmoderation) an der gesamten Sendezeit an.

8.   Musikfarbe

Geben Sie Einzelheiten über die von Ihnen vorgesehene Musikfarbe an, indem Sie dabei anerkannte Definitionen benutzen und eine ausreichende Zahl repräsentativer Musiktitel angeben.

9.   Wortprogramm

Beschreiben Sie so umfassend und differenziert wie möglich den Inhalt des vorgesehenen Wortprogramms.

10. Vielfaltsbeitrag und Zielgruppen

Erläutern Sie, welchen zusätzlichen Beitrag das Programm neben den bereits gesendeten Programmen in der Region Berlin-Brandenburg leisten soll.

11. Verknüpfung mit dem Internet und anderen Medien

Abschnitt 4:  Finanzierung

Der Antrag muß erkennen lassen, daß der Antragsteller in der Lage ist, die notwendigen finanziellen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen für das geplante Programm zu treffen. Hierzu sind vorzulegen:

12. ein Finanzplan, in dem die geplanten Ausgaben für ein Jahr im Voraus im Einzelnen aufzuschlüsseln sind und aus dem die Deckung der Ausgaben hervorgehen muss;

13. Angaben zur Finanzierung der geplanten Ausgaben.

Abschnitt 5: Beschreibung und Nachweis der Erfahrungen mit der Veranstaltung regelmäßiger Sendungen

Im Hinblick auf die bei ALEX - Offener Kanal Berlin bestehenden Möglichkeiten zur Produktion und Verbreitung von Radiosendungen werden zusätzliche regelmäßige Sendezeiten vorrangig an Radiogruppen vergeben, die Kompetenz und Erfahrungen bei der Produktion von Radiosendungen und Radioprojekten nachweisen können und deshalb erwarten lassen, dass die Sendungen den Ansprüchen eines breiteren Publikums entsprechen.

14. Neben der schriftlichen Darstellung der bisherigen Radioprojekte sollen digital gespeichert zwei unterschiedliche Sendestunden vorgelegt werden,  die das angestrebte Programmprofil erkennen lassen.

Pressemitteilung vom 03.02.2012

Vergabeverfahren über die ausgeschriebene UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz in Berlin

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Pressemitteilung vom 26.01.2012

MIZ-Babelsberg unter neuer Leitung

Volker Bach, der Leiter von ALEX – Offener Kanal Berlin und Anka Heinze, Bereichsleitung Medienkompetenz und Digitale Projekte der mabb, leiten das MIZ Babelsberg ab sofort gemeinsam.

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Internet-ABC-Schulungen für Grundschullehrer_innen

Die mabb vermittelt kostenlos qualifizierte Referent_innen an Berliner und Brandenburger Grundschulen, die Lehrer_innen  speziell das Angebot des Internet-ABC vorstellen und Tipps zur Umsetzung von Medienprojekten geben. Die 90-minütige Schulung umfasst: + Medienbildung in der Schule (Lehrpläne, Richtlinien)+ Die kindliche Lebens-(Medien-) Wirklichkeit + Chancen und Risiken im Internet + Vorstellung / Materialien des Internet -ABCs + Einsatz des Internet-ABCs im Schulalltag + Methodische Anregungen/Praktischer Einsatz

Kontakt: medienkompetenz@mabb.de.

 

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