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Internetradio
Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Es wird empfohlen, das Internetradio bei der Medienanstalt anzumelden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich der Veranstalter seinen Sitz hat. Für Berlin und Brandenburg ist dies die mabb. Die weiteren Landesmedienanstalten finden Sie hier.
Sie können das ausgefüllte Formular entweder abspeichern und als Dateianhang an piontek(at)mabb(dot)de senden oder ausdrucken und an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Frau Piontek-Gauer, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin schicken.
Personen, die keine Rundfunkzulassung erhalten können (vgl. § 20a RStV), dürfen auch kein Internetradio veranstalten.
Eine Übersicht der bereits bundesweit angemeldeten Internetradios finden Sie hier (rechts - "Liste angezeigter Internetradios" anklicken).





