Vergabeentscheidung der mabb zur Frequenz 106,8 MHz ist im Wesentlichen rechtmäßig – Auswahlentscheidung für Medienvielfalt ist laut VG Berlin nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 10. September 2025 einen gerichtlichen Eilantrag der JazzRadio Deutschland UG & Co. KG gegen die Entscheidung der mabb zur Vergabe der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz weitgehend abgelehnt.
Nach summarischer Prüfung sei die von der mabb getroffene Vergabeentscheidung im Wesentlichen rechtmäßig, so das Gericht. Das Zustandekommen des Bescheids sei in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden. Auch in Bezug auf die Auswahlentscheidung des Medienrats hinsichtlich der Zuweisung der UKW-Frequenz an die eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm „106.8 pure fm“ bestünden keine Bedenken. Die Kammer konnte insbesondere keine Beurteilungsfehler bei der Erfassung und Anwendung der Auswahlkriterien gemäß § 33 Abs. 2 Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg (MStV BB) erkennen.
Die mabb hat ihre Entscheidung damit begründet, dass mit der Ausrichtung des Programms auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von JazzRadio Berlin. Dazu passt, dass Berlin Techno im März 2024 als immaterielles Kulturerbe Deutschlands anerkannt wurde. Außerdem erstellt der elektronische Musiksender sein gesamtes Programm, insbesondere redaktionelle Wortbeiträge, in Eigenproduktion. Diese Erwägungen der mabb, so die Kammer, seien nicht zu beanstanden.
Lediglich in Bezug auf die übergangsweise Zuweisung der Frequenz vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 an die Radio B2 GmbH für das Programm „jazz fm“ bestünden rechtliche Bedenken. In diesem Zeitraum darf JazzRadio Berlin weitersenden. Zum 1. Januar 2026 kann die eagle Broadcast Brandenburg GmbH mit pure fm den Sendebetrieb auf der Frequenz 106,8 MHz aufnehmen.
Die JazzRadio Deutschland UG & Co. KG hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Wann das OVG entscheidet, ist derzeit offen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.
Bei der Entscheidung des Medienrats wurde berücksichtigt, dass die Musikfarbe Jazz in Berlin – und künftig auch in Potsdam – weiterhin prominent vertreten bleibt. So startet mit dem Programm „jazz fm“ zum 1. Januar 2026 ein weiteres Jazzformat auf den UKW-Frequenzen Berlin 91,0 MHz und Potsdam 90,7 MHz. Zudem sendet JazzRadio Berlin seit dem 10. September 2025 über eine von der mabb neu zugewiesene Kapazität auf dem DAB+ Kanal 7B.