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Anzeigepflicht für Webradios: Landesmedienanstalten stellen Formular ins Netz

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) bietet ab sofort den Webradios unter www.alm.de und den Internetportalen aller 14 Landesmedienanstalten ein einheitliches Formblatt zum Download an, mit dem die Radios ihr Angebot gegenüber den Medienanstalten formal anzeigen können. Damit soll die seit 1. Juni im Rundfunkstaatsvertrag geregelte Anzeigepflicht möglichst unbürokratisch und veranstalterfreundlich umgesetzt werden. Auf dem Formular werden neben dem Namen und dem Sitz des Antragsstellers auch Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und Angaben zum gesendeten Programm abgefragt. Das ausgefüllte Formular ist bei einer Landesmedienanstalt einzureichen.

Laut 12. Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1. Juni in Kraft getreten ist, besteht eine Anzeigepflicht für reine Streaming-Angebote mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern. Abrufdienste oder Webradios mit weniger Nutzern sind davon ausgenommen. Eine freiwillige Dokumentation des Programms gegenüber den Landesmedienanstalten ist aber auch in diesen Fällen möglich.

Internetportale der Landesmedienanstalten:

Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK),www.lfk.de

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM),www.blm.de

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb),www.mabb.de

Bremische Landesmedienanstalt (brema),www.bremische-landesmedienanstalt.de

Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH),www.ma-hsh.de

Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen),www.lpr-hessen.de

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LRZ),www.medienanstalt-mv.de

Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM),www.nlm.de

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM),www.lfm-nrw.de

Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK),www.lmk-online.de

Landesmedienanstalt Saarland (LMS), www.lmsaar.de

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLML),www.slm-online.de

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA),www.msa-online.de

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM),www.tlm.de

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV. vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

Kontakt bei Medien-Rückfragen:

Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 / 89 25 32-74
E-Mail: duerr@alm.de

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