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Ausschreibung von DVB-T-Übertragungsmöglichkeiten in Berlin-Brandenburg

Auf der Grundlage von § 21 MStV hat der Medienrat in seiner Sitzung am 29. April 2009 die Ausschreibung von DVB-T-Übertragungsmöglichkeiten für Radio und Fernsehen in Berlin-Brandenburg beschlossen.

Gegenstand der Ausschreibung ist die bisher von FAB genutzte DVB-T-Übertragungskapazität an drei Senderstandorten in Berlin im Umfang von täglich vierundzwanzig Stunden. 

Die Ausschreibung dient weiter der Ermittlung des Bedarfes und ggf. der Vergabe weiterer Übertragungskapazitäten für Fernsehen und Radio im DVB-T-Standard, um zu prüfen, ob weitere Kanäle in Betrieb gehen können.

Die Ausschlussfrist wurde auf Mittwoch, den 3. Juni 2009, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medien­anstalt) festgesetzt.

Der Ausschreibungstext ist auf der homepage der mabb (www.mabb.de) abrufbar.

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