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Ausschreibung von Mittelwellenfrequenzen

Auf der Grundlage von § 21 MStV hat der Medienrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2007 die Ausschreibung der Mittelwellenfrequenzen 567, 693 und 1359 kHz im Umfang von täglich vierundzwanzig Stunden beschlossen. Die Mittelwellenfrequenz 567 kHz ist vom rbb am 24. Januar 2006 aufgegeben worden. Auf der Mittelwellenfrequenz 693 MHz veranstaltet derzeit T-systems analoge und digitale Testsendungen unter Nutzung des regulär über die Mittelwellenfrequenz 603 kHz verbreiteten Programms Stimme Russlands.

Die Sendeerlaubnis der Stimme Russlands läuft am 8. April 2008 aus, der Veranstalter möchte gerne von der MW 603 kHz auf die MW 693 kHz wechseln. Wegen der unterschiedlichen Reichweiten der Frequenzen ist dies nicht ohne Ausschreibung möglich, was dem Veranstalter auch mitgeteilt worden ist. Die beiden Frequenzen könnten kurzfristig am Standort Oranienburg nutzbar gemacht werden. Daneben ist noch die 1359 kHz verfügbar, die mit etwas größerem Aufwand ebenfalls nutzbar gemacht werden kann.

Die Ausschlussfrist wurde auf den 20. Februar 2008, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt) festgesetzt. Der Ausschreibungstext sowie eine Übersicht über die technischen Daten sind auf der homepage der mabb (www.mabb.de) abrufbar.

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