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"Die Hauptstadtregion sieht digital"

TV-Sender werden vollständig auf Digitaltechnik umgestellt

Bis zum Sommer 2003 wird der klassische Weg der Fernsehversorgung über analoge terrestrische Sender im Großraum Berlin-Potsdam vollständig auf die digitale Übertragung umgestellt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute von ARD, ORB, SFB, ZDF, ProSiebenSat.1 Media AG, RTL Television und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) in Berlin unterzeichnet. Die Hauptstadtregion Berlin-Potsdam ist das erste Sendegebiet, in dem diese Umstellung vollzogen wird. Damit startet zugleich bundesweit die Digitalisierung der terrestrischen Übertragung von Fernsehprogrammen. Mittelfristig wird DVB-T, das neue digitale terrestrische Fernsehen, die herkömmliche terrestrische Fernsehübertragung ablösen. Dies hatte das Bundeskabinett auf Empfehlung der Initiative Digitaler Rundfunk (IDR) am 24. August 1998 beschlossen und einen Zeitrahmen bis spätestens zum Jahr 2010 vorgegeben.

Mehr Programme, neue Dienste, Überall-Empfang

Die Umstellung der terrestrischen Übertragung auf Digitaltechnik kommt vor allem dem Zuschauer zu Gute. Der dritte Weg neben Kabel und Satellit bleibt damit auch in Zukunft offen. Fernsehzuschauer, die bis heute auf einen Kabelanschluss oder eine Satellitenschüssel verzichtet haben, können sich freuen: Statt der bisher 12 analog verbreiteten Programme bietet das digitale terrestrische Fernsehen überall im Ballungsraum künftig mehr als 20 Fernsehprogramme. Nach der Umstellung des in der Region seit 1997 laufenden Pilotbetriebs auf leistungsstarke Sender gelangen die Programme ohne Hausantenne oder Gemeinschaftsantennenanlage in alle Haushalte.

Viele Programme, die bisher nur über Kabel oder Satellit empfangen werden konnten, wie z.B. ARTE, Phoenix, Kinderkanal, Super RTL oder N24, können dann erstmals von allen Haushalten gesehen werden. Auch die neuen digitalen Programme der Fernsehsender, wie z.B. ZDF-mobil, können ausgestrahlt werden.

Ein weiterer Vorteil: Anders als beim Kabel fallen für den Zuschauer keine weiteren laufenden Kosten an. Der hohe Installationsaufwand einer Satellitenschüssel entfällt ebenfalls. Eine kleine, bewegliche Stabantenne wird in der Regel ausreichen, um einen klares Fernsehbild empfangen zu können.

Die Digitalisierung der terrestrischen Übertragung ist auch Voraussetzung für die Entwicklung und Verbreitung neuer Angebote. Durch sie wird der mobile Empfang im Auto, in Bussen und Bahnen möglich. Auch Zusatzleistungen zum Fernsehen, wie z.B. der elektronische Programmführer, können dann angeboten werden.

Neue Zusatzempfänger erforderlich

Für den digitalen Empfang ist, ebenso wie bei Satelliten- und Kabelempfang, ein digitales Empfangsgerät notwendig, das als Set-Top-Box zwischen Antenne und Fernsehapparat angeschlossen wird; mit ihr kann dann das bisherige Fernsehgerät weiter genutzt werden. Für den Erfolg der Aktion ist es besonders wichtig, dass die Ladenpreise für die Set-Top-Boxen - wie von der Industrie bereits angekündigt - schon zu Beginn des Umstiegs im Herbst unter 200 Euro liegen und im weiteren Verlauf der Umstellung noch sinken.

Analoge Ausstrahlung wird abgelöst

In den nächsten Monaten beginnen der Aufbau der Sender und die Vorbereitungen für den Regelbetrieb. Die Fernsehveranstalter und die MABB haben hierzu miteinander einen Fahrplan für den Umstieg auf die digitale Verbreitung verabredet. Dieser Fahrplan ist notwendig, um die leistungsstarken analogen Sender auf DVB-T umzustellen.

Ohne Aufgabe der klassisch analog-terrestrischen Fernsehversorgung kann die Einführung von DVB-T allerdings nicht realisiert werden. Das für den Rundfunk vorgesehene Frequenzspektrum reicht nämlich nicht aus, um analog und digital zugleich und in vergleichbarer Qualität zu verbreiten. Entsprechend muss mit der Einführung der Regelbetriebes nach und nach die Verbreitung des analogen terrestrischen Fernsehens eingeschränkt werden. Darauf müssen sich Endverbraucher und Kabelnetzbetreiber gleichermaßen einstellen.

Der Umstieg vollzieht sich in drei Stufen:

    • Schon in der ersten Stufe können die Vorteile der digitalen Übertragung über einen leistungsstarken Sender demonstriert werden: Ende 2002 wechselt ProSieben auf den bisher von RTL 2 genutzten Kanal. Damit wird der Platz frei, flächendeckend die Programme von RTL, Pro Sieben, SAT. 1 und RTL 2 digital zu empfangen.

    • Zu Beginn des Jahres 2003 werden die von RTL, SAT.1, ProSieben und VOX genutzten analogen Kanäle eingestellt und die frei gewordenen Übertragungsmöglichkeiten digitalisiert. Die öffentlich-rechtlichen Programme starten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ihre digitale Verbreitung. Damit kann der Zuschauer bereits 20 Programme in digitaler Qualität empfangen.

    • Bis zum Sommer 2003 sind die öffentlich-rechtlichen Sender weiter analog terrestrisch zu empfangen – allerdings in minderer Qualität.

      Die Fernsehsender und die Medienanstalt werden die Zuschauer umfassend über die einzelnen Schritte der Umstellung informieren.

      Voraussetzung für den Umstieg der öffentlich-rechtlichen Programme ist die von den Ministerpräsidenten beschlossene Ergänzung des Rundfunkstaatsvertrages, nach der ARD und ZDF ihren Versorgungsauftrag künftig nicht mehr durch die analoge terrestrische Übertragung erfüllen müssen. Hier sind noch die Landtage gefragt, die den Änderungen zustimmen müssen.

      Faktum aber ist: Die analoge Technik ist nicht mehr konkurrenzfähig weder bezüglich der Zahl der Programme noch bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten für neue Inhalte und Anwendungen. Eine Erneuerung, ein energischer Schritt in die Zukunft ist also dringend geboten, wenn man diesen klassischen Verbreitungsweg erhalten und stärken will.

      Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss den Weg für den Umstieg noch frei machen: Sie muss die Anträge zur Digitalisierung der Ausstrahlungskapazitäten genehmigen und den Sendernetzbetrieb ausschreiben

Technische und rechtliche Grundlagen

Bezüglich der zum Einsatz kommenden Systeme und Techniken setzen die Beteiligten auf Zukunftssicherheit. Grundlage für die Entwicklung neuer Anwendungen soll demnach die Multimedia-Home-Plattform (MHP) entsprechend der Mainzer Erklärung der Fernsehveranstalter und der Landesmedienanstalten vom 19. September 2001 sein.

Für die rechtliche Seite hat die mabb auf der Grundlage des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg eine Satzung über den Umstieg von der analogen zur digitalen Übertragung erlassen, die nun durch öffentlich-rechtliche Verträge mit den Veranstaltern auszufüllen ist.

Darüber hinaus fördert die mabb den Umstieg auch finanziell im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe der Infrastrukturförderung für die Rundfunkversorgung.

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