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Kein Widerruf der Sendeerlaubnis von Radio Paradiso

Verlängerung der Kanalbelegung für das Berliner Kabelnetz der Deutschen Telekom AG

Der Medienrat hat in seiner gestrigen Sitzung festgestellt, daß die Gründe, die ihn zur Einleitung des Widerrufsverfahrens gegen Radio Paradiso bewogen hatten, mit der Rücknahme des Konkursantrages und der Wiederherstellung der finanziellen Voraussetzungen für den Programmbetrieb entfallen sind. Zugleich hat er die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die Kommanditgesellschaft genehmigt.

Verlängerung der Kanalbelegung für das Berliner Kabelnetz der Deutschen Telekom AG
Die gegenwärtige Belegung des Berliner Kabelnetzes der Deutschen Telekom AG mit Fernsehprogrammen ist bis zum 31. Januar 1999 verlängert worden. Der Medienrat wird über die Belegung der Fernsehkanäle auf der Grundlage des novellierten Medienstaatsvertrages entscheiden, der spätestens am 1. Februar 1999 in Kraft treten wird und der für die Kanalbelegung teilweise geänderte Kriterien enthält. Insbesondere ist bei der Kanalbelegung künftig wie bisher schon bei der Vergabe terrestrischer Frequenzen das medienwirtschaftliche Engagement in Berlin und Brandenburg zu berücksichtigen, außerdem sind die Satellitenprogramme arte, 3sat, Kinderkanal und Phoenix künftig auf den Kanälen zu verbreiten, die technisch alle angeschlossenen Haushalte erreichen.

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