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mabb-Medienrat genehmigt die Übernahme der Lausitzer Rundschau durch das Märkische Medienhaus

Berlin, 27. März 2018. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung am 23. März 2018 die Übernahme der Lausitzer Rundschau durch das Märkische Medienhaus als medienrechtlich unbedenklich genehmigt. Die Genehmigung ist erforderlich, da das Märkische Medienhaus auch Gesellschafterin des Berliner Rundfunks ist und daher Beteiligungshöchstgrenzen zwischen Rundfunkveranstaltern und Presseverlagen zu beachten sind. Diese gesetzlichen Regelungen sollen eine zu starke Medienkonzentration und damit die Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht in Berlin und Brandenburg bzw. Teilen Berlins und Brandenburgs verhindern.

„Unserer Auffassung nach verstößt es nicht gegen die in §20 des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg geregelten Beteiligungshöchstgrenzen, wenn das Märkische Medienhaus die Lausitzer Rundschau übernimmt“, so Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des mabb-Medienrats. „Der Berliner Rundfunk ist kein Länderprogramm mit Schwerpunkt Brandenburg, sondern ein regionales Informations- und Unterhaltungsprogramm für Berlin und Brandenburg. Aus diesem Grund konnte die Übernahme genehmigt werden.“

Der Berliner Rundfunk berücksichtigt auf den Frequenzen in Berlin (91,4 MHz), Booßen (104,2 MHz), Casekow (100,9 MHz) und Cottbus-Stadt (102,2 MHz) die Länder Berlin und Brandenburg gleichgewichtig. In den Nachrichten des Senders werden neben nationalen und internationalen Meldungen aktuelle Ereignisse aus Berlin und Brandenburg abgebildet. Auf der Frequenz 104,2 MHz in Booßen wird das werktägliche Programm in der Zeit von 5:30 und 9:30 Uhr sowie zwischen 15:00 und 19:00 Uhr während der halbstündlichen Nachrichten für regionale Informationen auseinandergeschaltet. Schwerpunkt dieser Informationen ist das aktuelle Geschehen im Osten Brandenburgs.

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