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Medienratssitzung am 31. Mai 2007: Zwei Beanstandungen wegen Schleichwerbung

ProSieben: WOK WM 2006 - Erste Beanstandung

Der Medienrat hat die zweimalige Erwähnung von Betandwin in der Sendung „WOK WM“ bei ProSieben am 11. März 2006 wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot (§ 7 Abs. 6 Satz 1 RStV) beanstandet. Im Rahmen der Moderation der „WOK WM“ wurde zweimal auf die Möglichkeit hingewiesen, sich an einer noch laufenden Wette bei Betandwin über den Ausgang des WOK-Rennens zu beteiligen.
Das gesamte Konzept der „WOK WM“ wird derzeit von einem Wirtschaftsprüfer auf die Frage hin untersucht, ob auch die starke Markenpräsenz vor Ort Schleichwerbung darstellt. Der Medienrat wird sich nach Vorliegen des Ergebnisses erneut mit der WOK WM 2006 sowie mit der WOK WM 2007 (Sendedatum 9. März 2007) befas-sen. n-tv: „Gesund und Schön“ - Beanstandung Weiter hat der Medienrat einen Beitrag über die High-Tech-Proteine der Musenhof-Klinik in der Sendung „Gesund und schön“ bei n-tv vom 2. September 2006 wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot beanstandet. In der Sendung war ausführ-lich ein bestimmter Proteindrink vorgestellt und werblich hervorgehoben worden.

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