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Betrieb von Hundert,6 wird wieder bei der früheren Lizenzinhaberin zusammengeführt

Betrieb von Hundert,6 wird wieder bei der früheren Lizenzinhaberin zusammengeführt Der Medienrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit der Entwicklung von Hundert,6 befasst und dabei die Antworten der Geschäftsführung, Stellungnahmen des Betriebsrats und andere Informationen einbezogen. Der Medienrat hatte im März 2005 auf Antrag der Radio Hundert,6 Medien GmbH die Übertragung der Sendeerlaubnis auf die schon vor dem Erwerb durch Power Radio existierende Medialog GmbH mit der gleichen Gesellschafterzusammensetzung genehmigt.

Nach dem Antrag war damit keine Änderung der Einflussverhältnisse verbunden, es sollte sich um eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung im Rahmen des Beteiligungsmanagements handeln, außerdem sollte „der Sendebetrieb vor den laufenden Abfindungen der Kirch-Mietverträge geschützt“ werden. Mit der Medialog hat Geschäftsführer Thimme nach Insolvenz der Radio Hundert,6 Medien GmbH versucht, das Programm in neuen Räumlichkeiten und ohne den Großteil der Mitarbeiter fortzuführen. Für die medienrechtliche Beurteilung kommt es auf die Gestaltung des Programms an. Ein Programm mit dem in der Sendeerlaubnis verankerten Anspruch von Hundert,6 kann nicht ohne einen entsprechenden Personaleinsatz veranstaltet werden.
Die vorläufige Bewertung des Medienrates, dass die Übertragung der Sendeerlaubnis nicht auch die Abspaltung eines Teils des Betriebs mit einem großen Teil der Mitar-beiter möglich mache, wurde mit Herrn Thimme und dem Insolvenzverwalter heute erörtert. Herr Thimme hat für Medialog angekündigt, die Sendeerlaubnis wieder an die Radio Hundert,6 Medien GmbH zurück zu übertragen.
Das Insolvenzverfahren gibt nun Gelegenheit, Möglichkeiten zur Fortführung des Betriebs zu prüfen. Medienrechtlich kommt es vor allem darauf an, dass das zugelasse-ne Programm fortgeführt wird.

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