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Symposium der Medienanstalt Berlin-Brandenburg: Konvergenz von Rundfunk und Telekommunikation revolutioniert Regulierung

Symposium der Medienanstalt Berlin-Brandenburg: Konvergenz von Rundfunk und Telekommunikation revolutioniert Regulierung

„Wir müssen mit einem ausschließlich auf Rundfunk konzentrierten Recht Probleme lösen, die nicht mehr nur Rundfunk sind“. Dieses Statement kennzeichnete den Kern der Debatte „Die 3. Medienrevolution? – Zukunftsstrategien zur Vielfaltsicherung“ am 12. Oktober in Berlin. Eingeladen hatte der Vorsitzende des Medienrates, Prof. Dr. Ernst Benda, zu einem Symposium anlässlich des 60. Geburtstages des Direktors der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege. Der Jubilar gilt, so Prof. Benda, nicht nur als „Glücksfall“ für die deutsche Hauptstadtregion, sondern auch als Pionier der Rundfunkregulierung in Deutschland. Angefangen von der Berliner Anstalt für Kabelkommunikation 1985 über den Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang aller 15 deutschen Landesmedienanstalten zur Jahrtausendwende bis zum weltweit ersten Komplettumstieg von analogem auf digitales Antennenfernsehen in Berlin-Brandenburg 2003 hat Dr. Hege Regulierungsgeschichte geschrieben.

Doch nicht diese Erfolgsstory, sondern die Probleme der nächsten Jahre standen im Mittelpunkt der Podiumsdebatte im Hamburger Bahnhof in Berlin. Bei der diskutierten die ARD-Generalsekretärin, Dr. Verena Wiedemann, VPRT-Präsident Jürgen Doetz, Digitalfernseh-Pionier Prof. Dr. Ulrich Reimers und Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der nordrhein-westfälischen Landemedienanstalt Lfm unter sachkundiger Moderation von Bernd Gäbler vor über zweihundert Gästen. Eine „dynamische Definition von Rundfunk“ forderte Norbert Schneider unter Hinweis darauf, dass „der Bastard das Mammut der Digitalisierung“ ist. Mit fondsgesteuerten Netzbetreibern, die womöglich auch noch Rechte einkaufen und quasi als Programmveranstalter agierten, entstehe eine neue Kategorie von Mitspielern am Markt. Digitalisierung des Rundfunks, so Ulrich Reimers, werde neben technischen Standards wesentlich von Plattformen getrieben. Doch für die gebe es keine medienpolitische Definition, geschweige denn eine Rollenzuweisung. Pragmatisch setzen deshalb die Privatsender laut Jürgen Doetz auf „Kooperation statt Konfrontation“ mit den Netz- und Plattformbetreibern, um an deren Gewinnen durch die Verbreitung der Rundfunkinhalte beteiligt zu sein. Eine bessere Balance im dualen Rundfunksystem erfordere, dass ARD und ZDF durch die Ministerpräsidenten der Länder Grenzen gesetzt werden.

Das sieht Verena Wiedemann als ARD-Generalsekretärin naturgemäß anders: Zwar gebe es „noch keine einheitliche Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, doch der müsse als „public service“ durch seine Programme auch in der digitalen Zukunft „ungehindert zur Vielfalt bei der medialen Versorgung der Bevölkerung beitragen“ können. Einigkeit bestand darin, dass nach der Entstehung des Privatfunks vor über 20 Jahren und mit der seit zehn Jahren laufenden Digitalisierung des Rundfunks nun die „3. Medienrevolution“ anstehe. Die sei durch die Konvergenz verschiedener Branchen wie des Rundfunks und der Telekommunikation gekennzeichnet und erfordere eine neue Regulierung.

„Wir haben nur noch wenige Jahre“, so Heges Direktorenkollege Norbert Schneider, um innovativ auf die neuen Herausforderungen zu reagieren. Weiterhin föderal, aber nicht mehr so stark lokal-regional müsse die koordinierte Rundfunk-Telekommunikations-Regulierung werden – ausgestattet mit „Ermittlungsbefugnissen wie die Kartellbehörden“. Ulrich Reimers regte einen „runden Tisch zur Digitalisierung“ an, um diese effizienter zu gestalten. Mabb-Direktor Hans Hege dankte den Wegbegleitern und Diskutanten des Symposiums für die Anregungen und kündigte an, weiterhin tatkräftig beim Beschreiten von medienpolitischem Neuland mitzuwirken.

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