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Vorbereitung der Vergabe von Fernsehfrequenzen für die terrestrische digitale Übertragung in Berlin-Brandenburg

Auf der Grundlage der Eckpunkte der Regulierungsbehörde zur Frequenzzuteilung an Sendernetzbetreiber hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg den Bedarf der beiden Länder angemeldet, so dass nun das erste Frequenzzuteilungsverfahren zur Einführung des terrestrisch digitalen Fernsehens in Deutschland eingeleitet werden kann.

Der Frequenzbedarf orientiert sich an dem mit ARD, SFB, ORB, ZDF, Pro Sieben SAT.1 und RTL Television vereinbarten Umstiegsszenario für den Ballungsraum Berlin-Potsdam mit Perspektiven für eine Erweiterung auf das gesamte Land Brandenburg und eine bundesweite Versorgung. Digitale Übertragungskapazitäten müssen nicht nur für die Fernsehprogramme der genannten Unternehmen zur Verfügung stehen, sondern auch für andere Fernsehveranstalter und neue Anwendungen.

Der Umstieg auf die digitale Übertragung soll bis zum Sommer 2003 abgeschlossen sein. Er ist mit der Abschaltung der bisherigen analogen Sender verbunden, die auf eine leistungsstarke digitale Übertragung umgestellt werden müssen.

Die medienrechtliche Ausschreibung schafft die Voraussetzung dafür, dass parallel zur Klärung des künftigen Sendernetzbetriebes durch die Regulierungsbehörde vom Medienrat konkretisiert werden kann, mit welchem Programmangebot die Zuschauer in Berlin-Brandenburg künftig rechnen können.

Für Veranstalter, die nicht durch öffentlich-rechtliche Verträge oder eine bestehende Sendeerlaubnis Kapazitäten erhalten, läuft eine Antragsfrist bis zum 26. Juni 2002, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt).

In einer zweiten Stufe können sich auch Unternehmen bewerben, die Rundfunkprogramme, Mediendienste und sonstige Angebote zur digitalen Übertragung zusammenfassen wollen und damit den Zugang anderer Anbieter und von neuen Diensten nicht nur durch technische Dienstleistungen, sondern auch durch inhaltliche Zusammenstellung und elektronische Programmführung ermöglichen wollen.

Die Ausschreibung soll insoweit Entscheidungen vorbereiten, ob und ggf. in welchem Umfang solchen Unternehmen Spielräume bei der Zusammenstellung des Programmangebotes eingeräumt werden können, wie sie die Medienanstalt für ausgebaute Kabelnetze gewährt.

Die digitale Entwicklung fordert eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Telekommunikations- und Medienregulierung.

Dass nun nach Telekommunikations- wie Medienrecht das grüne Licht für die Umstellung des terrestrischen Fernsehens auf die digitale Übertragung in Deutschland gegeben wird, ist ebenso ein positives Signal wie die Vereinbarung aller großen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstalter mit der MABB, ohne die der Umstieg und der Verzicht auf die analoge Übertragung nicht möglich wären.

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