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mabb begrüßt das Prüfungsverfahren zur Förderung des DVB-T-Umstiegs in Berlin-Brandenburg

mabb begrüßt EU-Prüfungsverfahren zu DVB-T
Die mabb begrüßt das Prüfungsverfahren zur Förderung des DVB-T-Umstiegs in Berlin-Brandenburg.

Es gibt Gelegenheit zu zeigen, wie viel mit einem sehr geringen Einsatz von Förderungsmitteln erreicht worden ist: Der weltweit erste Umstieg auf die digitale Versorgung über Antenne hat nicht nur den Anstoß für die weitere Entwicklung in Deutschland gegeben, sondern ist international Herausforderung, den digitalen Übergang mit einem „harten Umstieg“ zu beschleunigen, und damit auch Frequenzen für neue Anwendungen frei zu machen.

Die mabb und die Fernsehveranstalter, die mit ihr zusammen den Umstieg beschlossen haben, sind mit dem Umstieg ein hohes Risiko eingegangen, indem sie Verbrauchern, die unterdurchschnittlich für neue Technologien aufgeschlossen sind, zugemutet haben, Geräte zum damaligen Preis von 200 € zu kaufen. Der Umstieg war nur möglich, weil ein attraktives Zusatzangebot garantiert werden konnte. Das war den öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Gebührenfinanzierung möglich. Schlüssel des Umstiegs war aber die Beteiligung der privaten Veranstalter.
Sie haben sich nur deshalb zur Umstellung bereit erklärt, weil die mabb befristet auf fünf Jahre ca. ein Drittel der Senderkosten übernommen hat. Die Kabelentwicklung wurde durch den Umstieg nicht behindert: Die Zahl der Kabelhaushalte ist im Rahmen des Umstiegs noch gestiegen, allerdings gewinnt der terrestrische Empfang an Bedeutung bei Zweit- und Drittgeräten, und künftig noch mehr bei der portablen und mobilen Nutzung.

Der Umstieg hat es zum ersten Mal möglich gemacht, dass eine Fernsehfrequenz für neue Nutzungen zur Verfügung steht: DVB-H und IP Datacast machen es möglich, audiovisuelle Inhalte kostengünstig auf Handheld-Geräten mit Batteriebetrieb und integrierter Antenne zu empfangen. Der Erfolg des Umstieges in Berlin-Brandenburg ist unumkehrbar. Das Prüfungsverfahren gibt Gelegenheit, die Kommission davon zu überzeugen, dass die Förderung notwendig, angemessen und verhältnismäßig war. Das Verfahren sollte ein Anstoß für die deutsche Medienpolitik sein, ein schlüssiges Konzept für den Gesamtumstieg in Deutschland zu entwickeln, der weit vor dem bisher geplanten Datum 2010 abgeschlossen werden könnte.

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