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Jazz-Radio für die UKW-Hörfunkfrequenz 101,9 MHz ausgewählt

Jazz-Radio für die UKW-Hörfunkfrequenz 101,9 MHz ausgewählt

Der Medienrat hat die in Aussicht genommene Auswahlentscheidung zugunsten von Jazz-Radio getroffen, nachdem die noch offenen gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Fragen befriedigend beantwortet worden sind.

An Jazz-Radio sind über die Eurojazz-Holding Frau Wilhelmina Steyling, Herr Julian Allitt und die Investorengruppe Alta Berkeley beteiligt.

Jazz-Radio kann seine bisher mit einer auf ein Jahr befristeten Sendeerlaubnis ausgestrahlten Sendungen für die gesamte Lizenzdauer von sieben Jahren ausstrahlen.

Fünf Kanäle im Hyperband des Berliner Kabelnetzes für DF1 - DF1 sagt Beteiligung an Simulcrypt und effektives Kapazitätsmanagement bei der Belegung der digitalen Multiplexe zu

Der Medienrat hat die in Aussicht genommene Entscheidung getroffen, DF1 für eigene sowie von ihm vermarktete Programme fünf Kanäle im Berliner Hyperband zuzuweisen, über die bisherige Zuweisung für einen technischen Versuch hinausgehend. Für die neu veranstalteten Programme erhält DF1 eine Zulassung, die bis zum 31. Dezember 1997 befristet ist; innerhalb dieses Zeitraums kann DF1 eine bundesweite Erlaubnis erhalten. Das Abstimmungsverfahren der Landesmedienanstalten gibt Gelegenheit, die noch offenen Fragen des freien Zugangs zu der technischen und Vermarktungsplattform von DF1 zu klären.

Für DF1 sind die Sonderkanäle 28 bis 32 des Berliner Kabelnetzes vorgesehen. Nach den im Februar getroffenen Entscheidungen zugunsten weiterer analoger Kanäle sowie des digitalen Bouquets von Premiere bleiben damit noch sechs Kanäle für andere digitale Angebote offen.

Die Kanalzuweisung ist Grundlage für die noch abzuschließenden Vereinbarungen zwischen DF1 und der Deutschen Telekom AG als Betreiberin des Netzes.

DF1 hat seine Mitwirkung an der Einführung vom Simulcrypt und damit an der Schaffung der Voraussetzung dafür angeboten, daß mit jeder Box das gesamte Angebot empfangen werden kann, auch wenn verschiedene Zugangskontrollsysteme eingesetzt werden. Die MABB hält die Deutsche Telekom AG nicht für berechtigt, darüber hinausgehend die Verbreitung von DF1 davon abhängig zu machen, daß ein von der Deutschen Telekom AG bestimmtes Zugangskontrollsystem eingesetzt wird.

Bei den von der Deutschen Telekom AG und DF1 noch zu schließenden Vereinbarungen wird zu berücksichtigen sein, daß die Deutsche Telekom AG ein berechtigtes Interesse am Aufbau einer eigenen neutralen Vermarktungsplattform hat, daß dieser aber keine ausschließliche Kontrolle der Kabelkunden eingeräumt werden kann, sondern daß der Wettbewerb um den Kunden eröffnet werden muß.

Da die Kabelstrategie der Deutschen Telekom AG nach wie vor auf die Beteiligung an der Wertschöpfung hochpreisiger Programme setzt, solche aber nur von DF1 und Premiere angeboten werden, ist der Gefahr vorzubeugen, daß Vereinbarungen der Deutschen Telekom AG und DF1 den Zugang anderer Veranstalter beeinträchtigen und künftigen Wettbewerb erschweren.

Nach wie vor: Blockade der Hyperbandkanäle durch die Deutsche Telekom AG statt Strategie für den Übergang werbe- und gebührenfinanzierter Veranstalter von der analogen zur digitalen Übertragung

Gegen die von der Medienanstalt angeordnete Öffnung von Hyperbandkanälen für analoge und digitale Veranstalter hat die Deutsche Telekom AG Rechtsmittel eingelegt, über die nun zunächst das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden hat. Parallel dazu laufen kartellrechtliche und telekommunikationsrechtliche Verfahren. Nach wie vor ist keine Strategie der Telekom erkennbar, die werbe- und gebührenfinanzierten Veranstaltern digitale Entwicklungschancen eröffnet; die Priorität liegt eindeutig auf der Beteiligung an der Wertschöpfung teurer Programmpakete, wie sie von DF1 und Premiere angeboten werden. Während z.B. in den USA alle frei empfangbaren Fernsehprogramme bis 2006 auf die digitale Übertragung umgestellt werden sollen, mit den damit eröffneten Chancen für zusätzliche Angebote einschließlich von Datendiensten, bleiben die Kabelnetze als Infrastruktur der Informationsgesellschaft in Deutschland weit dahinter zurück: Nur ein Viertel der an das Kabel anschließbaren Haushalte soll nach den bisher bekannten Planungen der Telekom bis dahin digital versorgt sein. Für die werbe- und gebührenfinanzierten Veranstalter bedeutet dies, daß sie auf lange Sicht noch analog ausstrahlen müssen, und daß sie hierfür auch entsprechende Übertragungsmöglichkeiten benötigen, wie sie ihnen sowohl von ASTRA als auch von privaten Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden, nicht aber von der Telekom.

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