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Gesetzesentwurf zur Förderung öffentlicher WLAN-Netze muss überarbeitet werden

Berlin, 13. April 2015. Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 11. März 2015 veröffentlichte Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wird nach Ansicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das Ziel – die Förderung des Angebots öffentlicher WLAN-Netze durch Klarstellung der Haftungsregelungen – eher behindern als fördern. Zudem weicht der Entwurf stark von den Empfehlungen der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 ab. Diese Vorbehalte hat die mabb dem BMWi in einer Stellungnahme mitgeteilt.

Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf

Die mabb kritisiert am Änderungsentwurf die folgenden Aspekte:

• Die Gefährdung eines einfachen Zugangs zu öffentlichen WLAN-Netzen und
• die Ungleichbehandlung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern.

Öffentliche WLAN-Netze brauchen, um praktikabel und nutzerfreundlich zu sein, einen einfachen Zugang. Auch wenn die vorgebrachten Änderungen theoretisch zu einer höheren Rechtssicherheit für gewerbliche WLAN-Anbieter führen könnten, entsprechen die damit verbundenen Auflagen keinem realistischen Nutzungsszenario. Eine Verschlüsselung von öffentlichen WLAN-Netzen wie sie im Entwurf vorgesehen ist, darf nicht zu den Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören. Sie ist mit bereits bestehenden und zukünftigen öffentlichen WLAN-Angeboten nicht vereinbar.

Darüber hinaus kritisiert die mabb die Diskriminierung von nichtgewerblichen und privaten WLAN-Anbietern. Der Entwurf sieht vor, dass nur die WLAN-Betreiber privilegiert werden, die anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung ihr Internet zur Verfügung stellen. Nicht-kommerzielle Anbieter oder Privatpersonen müssen einen Forderungskatalog erfüllen, der an der Realität vorbei geht und praktisch nicht umsetzbar ist. Er ist zudem ein Rückschlag für die Freifunk-Bewegung, die im Laufe der letzten Jahre digitale Infrastrukturen oft auch an Orten aufgebaut hat, wo das Interesse kommerzieller Anbieter zu gering war.

Einfacher und freier Zugang wurde von der mabb bereits erprobt

Die mabb fördert bereits seit 2012 unterschiedliche Projekte, die ohne aufwendige Registrierungs-verfahren eine Nutzung öffentlicher WLAN-Netze in Berlin und Potsdam ermöglichen. In Kooperation mit Kabel Deutschland wurden 100 WLAN-Hotspots aufgestellt, an denen 30 Minuten kostenfrei das Internet genutzt werden kann. Erforderlich ist lediglich eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen auf einer Landing-Page. Ein Missbrauch seitens der Nutzer wurde im Rahmen dieses Projektes nicht festgestellt.

Darüber hinaus fördert die mabb auch die gemeinnützige Berliner Initiative der Freifunker bei der Errichtung eines BerlinBackBone, das auf Richtfunk basiert und an über 300 Knotenpunkten in Berlin einen freien Internetzugang zur Verfügung stellt.

Über die mabb

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre
Regulierungsaufgaben nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit
den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen
Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und -ausbildung sowie
Projekte für neue Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in
Trägerschaft der mabb ALEX Offener Kanal Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg
(MIZ).

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