Berlin, 18. März 2022. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 17. März 2022 den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen die Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ abgelehnt. Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig. „Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt.“ Das Gericht begründet seine Entscheidung nicht nur mit einer Interessenabwägung, sondern bestätigt vielmehr auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.