Nur selbstbestimmte, informierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, ihr Land mitzugestalten. Um informiert zu sein, bedarf es vieler und vielfältiger journalistischer Angebote. Da Demokratie ihren Ausgang vor Ort hat, ist Lokaljournalismus wichtig für die Demokratie. Möglichst alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich über lokale Medien informieren können und an der Demokratie teilhaben. Gemäß dem Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg (PMStV) erhält die mabb die Möglichkeit, aktuelle lokaljournalistische Nachrichten- und Informationssendungen und -angebote von Rundfunkveranstaltern und Telemedienanbietern zu fördern, soweit sie hierfür Landeshaushaltsmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16, § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 PMStV).
Gemäß § 35 Abs. 5 Satz 1 PMStV regelt die mabb Einzelheiten zur Ausschreibung, zur Auswahl, zur Betrauung und zu den Förderbedingungen in einer Satzung. Diese Satzung hat der Medienrat in einer novellierten Fassung am 10. Juni 2026 beschlossen („Satzung Projektförderung Lokaljournalismus“).
Die mabb ist als Medienaufsicht staatsfern organisiert und garantiert demzufolge ein autonomes und unabhängiges Verfahren bezüglich der Vergabe der Mittel, die zum Zweck der Förderung lokaljournalistischer Angebote zur Verfügung gestellt und im Zuge der Projektförderung gewährt werden.
Grundlagen der Förderung
Rechtsgrundlage einer Förderung nach diesem Förderprogramm ist die „Satzung Projektförderung Lokaljournalismus“ der mabb vom 10. Juni 2026.
Antragsberechtigung und förderfähige Projekte
Antragsberechtigt sind Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter (Anbieter von „Online-Medien"). Gefördert werden können aktuelle lokaljournalistische Nachrichten- und Informationssendungen und -angebote.
Anträge auf Förderung können bis zum 23. September 2026, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden.
ACHTUNG: Das Antragsformular wurde am 1. September aktualisiert. Bitte nur noch die auf dieser Seite aktuell verlinkte Fassung verwenden.