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mabb-Medienrat beanstandet Radiowerbung von Airbnb

Berlin, 13. Dezember 2017. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 die Ausstrahlung von Airbnb-Werbespots bei zwei Berliner Radiosendern beanstandet. Die Airbnb-Werbespots kritisieren das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz des Landes Berlin als „unklares Gesetz, [das] vielen Berlinern das Home Sharing [erschwert]“ und plädieren auf Grundlage dieser Kritik für eine Gesetzesänderung. Nach Auffassung des mabb-Medienrats verstoßen die Werbespots gegen das Verbot der politischen Werbung im Rundfunk (§ 7 Abs. 9 Rundfunkstaatsvertrag). „Wir sehen die Airbnb-Werbung als Werbung für eine Gesetzesänderung an“, so Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des Medienrats. „Das ist als versuchte Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu bewerten und damit als politische Werbung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags unzulässig. Wir haben die mabb gebeten, den Verstoß zu beanstanden.“

Politische, weltanschauliche oder religiöse Werbung ist im Rundfunk unzulässig
Das im Rundfunkstaatsvertrag geregelte Verbot politischer, weltanschaulicher und religiöser Werbung im Rundfunk soll verhindern, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen und Kräfte durch den Ankauf von Werbezeiten auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken und diese verändern können. Lediglich Wirtschaftswerbung ist zugelassen. „Werbung politischer Art“ umfasst Äußerungen von Parteien, vergleichbaren politischen Gruppierungen, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen zum tagespolitischen Geschehen sowie zu langfristigen, gesellschaftsgestaltenden Zielsetzungen. Auch Werbemaßnahmen von Interessengruppen, die Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen versuchen, sind als „politisch“ zu betrachten. „Wahlwerbung“ in Vorwahlzeiten stellt eine Ausnahme vom Verbot politischer Werbung dar.

Airbnb kritisiert in seinen Werbespots das Gesetz des Landes Berlin über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Seit 2014 gilt in Berlin ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, z. B. für gewerbliche Zwecke oder als Ferienwohnung. Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass an einer Neufassung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes gearbeitet werde. Fast zeitgleich startete Airbnb in Berlin eine Werbekampagne gegen dieses Gesetz, die unter anderem Werbespots im Radio beinhaltete.

mabb beanstandet die Ausstrahlung der Airbnb-Werbespots bei zwei Berliner Radiosendern
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Zulassung und Beaufsichtigung privater Radio- und TV-Veranstalter sorgt die mabb dafür, dass die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags (MStV), des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) im Programm der bei der mabb lizenzierten Radio- und TV-Sender eingehalten werden. In diesem Zusammenhang hat die Medienanstalt auf Beschluss des Medienrats die Ausstrahlung der Werbung von Airbnb bei zwei Berliner Radiosendern beanstandet.

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