#mabb_30: Journalistische Sorgfalt

Regulierungsbehörde mit einem langen Atem

Durch den digitalen Wandel haben sich die Aufgaben der Landesmedienanstalten in den vergangenen Jahren erheblich verändert und erweitert. Die Vergabe von Frequenzen ist nicht länger alleiniger regulatorischer Schwerpunkt. Stattdessen befasst sich die Medienaufsicht nun  zusätzlich mit Themen wie Plattformregulierung, der Auffindbarkeit von Angeboten, der Durchsetzung von Werberegeln im Influencer-Marketing und politischer Onlinewerbung. Dabei gilt für die mabb in jedem (Aufsichts)Fall gilt: Die Meinungsfreiheit bleibt das höchste Gut. 

Journalistische Sorgfaltspflichten im Internet – Entschlossenes Vorgehen gegen Desinformation
Meinungsfreiheit und freie Berichterstattung sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Wer redaktionell-journalistisch arbeitet, trägt aber auch eine hohe Verantwortung gegenüber Nutzer:innen. Mit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags im November 2020 haben die Landesmedienanstalten die Aufgabe erhalten, gegen die Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten und die damit verbundene Verbreitung von Desinformation im Internet vorzugehen. Das gilt vor allem, wenn diese Telemedien geschäftsmäßig angeboten werden und regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen verbreiten und nicht dem Presserat oder einer anderen Selbstkontrolleinrichtung unterliegen.

Die mabb hat die neuen Aufgaben als eine der ersten Landesmedienanstalten umgesetzt. 2021 hat sich die Medienanstalt im Bereich der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten mit 82 Beschwerden und Anfragen befasst. Dabei erfolgt die Prüfung von Inhalten immer nach Veröffentlichung. Und: Wie auch in anderen regulatorischen Bereichen setzt die mabb auf Dialog mit den Anbietern, um auf mögliche Verstöße hinzuweisen, und bittet um Klärung des Sachverhalts.

Wie im Jugendschutz und bei Werbekennzeichnungen führt die mabb auch im Bereich der journalistischen Sorgfaltspflichten ihren regulatorischen gesetzlichen Auftrag mit einem „langem Atem“ durch. Dabei sichtet die Medienanstalt Angebote in Berlin und Brandenburg, führt Schwerpunktanalysen durch und reagiert auf Beschwerden aus der Bevölkerung. Auch im Falle einer Sachverhaltsänderung, z. B. des Umzugs eines Anbieters ins Ausland, lässt die mabb Ausdauer walten.

Doppelt so viele Beschwerden in fünf Jahren
127 Anbieter bei der mabb zugelassene Sender und eine Vielzahl an Online-Medien in Berlin und Brandenburg: Nicht nur die Fülle der Aufgaben ist umfangreicher geworden, auch das Beschwerdeaufkommen und die Komplexität der Aufsichtsfälle hat deutlich zugenommen. In den vergangenen Jahren haben sich die Beschwerden aus der Bevölkerung verdoppelt. Dabei ist die Themenvielfalt groß: Potentielle Jugendschutzverstöße im Fernsehen, unzureichend gekennzeichnete Werbung in den sozialen Netzwerken, Impressumsanfragen, desinformierende Inhalte, Programmgrundsätze im Rundfunk oder Online-Gewinnspiele. Die mabb prüft jede einzelne Beschwerde – sorgfältig und sachlich.

Gemeinsam gegen Hass im Netz
Auch gemeinsam mit Kooperationspartnern setzt sich die Medienanstalt gegen die Verbreitung von Desinformation ein: Mit dem Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ engagiert sich die mabb gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden und Medienunternehmen in der Region für die Erhaltung einer aktiven und konstruktiven Debattenkultur. Die Initiative ermöglicht es Onlineredaktionen, volksverhetzende Beiträge – über das Löschen hinaus – unkompliziert zur Anzeige zu bringen. Ziel ist es, durch effektive, sichtbare Strafverfolgung eine abschreckende Wirkung zu erzielen und Hassrede im Internet zurückzudrängen.