Aktuelle Förderausschreibungen
Die Förderung von Medienkompetenz ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 MStV eine der Aufgaben der mabb: Sie fördert Medienkompetenzprojekte Dritter, führt eigene Veranstaltungen und Projekte durch und bietet Medienkompetenzmaterialien/ -publikationen an.
Projektförderung
Die mabb fördert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Maßnahmen und Projekte, die der Medienkompetenzförderung Berliner und Brandenburger Bürger:innen dienen. Es erfolgen hierzu öffentliche Ausschreibungen auf dieser Webseite.
Aktuelle Medienkompetenz-Förderausschreibungen der mabb
Die mabb bietet im Jahr 2025 folgende Förderoptionen im Bereich Medienkompetenz an:
Schwerpunktausschreibung
Unter der Überschrift „Zwischen Tanz, Trends und Challenges: Kompetenzen für eine souveräne Meinungsbildung auf Kurzvideoplattformen“ sucht die mabb Förderprojekte, die Kompetenzen für eine souveräne Meinungsbildung auf Kurzvideoplattformen vermitteln. Immer mehr Menschen in Deutschland konsumieren Inhalte in Form von kurzen Videos. Auch als Nachrichtenquelle werden Kurzvideoplattformen immer relevanter – und damit auch für den gesellschaftlichen Diskurs und die politische Meinungsbildung. Um dieser Entwicklung zu begegnen, sucht die mabb Initiativen, die über die Wirkweisen von Kurzvideoplattformen in Bezug auf die Verbreitung von Nachrichten und Informationen aufklären. Dabei ist die mabb besonders interessiert an Projekten, die Zielgruppen mit Angeboten auf den Kurzvideoplattformen selbst ansprechen – und die Zielgruppen adressieren, die von klassischen Medienkompetenzangeboten wenig erreicht werden.
Bei Projekten zu o.g. Schwerpunkt kann die mabb bis zu 100% der Projektkosten fördern.
Themenoffene Förderausschreibung
Neben einer Antragsstellung im Rahmen der o. g. Schwerpunktausschreibung können auch Konzepte für Medienkompetenzprojekte mit anderen thematischen Schwerpunkten eingereicht werden. Hier fördert die mabb bis zu 50% der zuwendungsfähigen Projektausgaben.
Die komplette Förderausschreibung (Schwerpunkt und themenoffen) ist hier abrufbar.
Die Antragsfrist endet am 23. Mai 2025, 12:00 Uhr.
Offene Fördersprechstunde für Fragen rund um die Förderausschreibungen (digital)
Sollten Sie noch offene Fragen zum Antragsverfahren und/oder zur Förderung haben, bieten wir dafür eine Fördersprechstunde am 14. Mai 2025 von 14 bis 15:00 Uhr an. Bei Interesse an der Fördersprechstunde können Sie sich gerne per Mail mit dem Betreff „Anmeldung Fördersprechstunde“ unter medienkompetenz@mabb.de anmelden.
- Das beantragte Projekt muss im Jahr 2025 begonnen werden.
- Das Projekt darf eine Laufzeit von max. 12 Monaten haben.
- Kommerzielle Vorhaben können nicht gefördert werden.
Die Antragsfrist endet am 23. Mai 2025, 12:00 Uhr.
Der Antrag muss innerhalb der oben genannten Frist schriftlich, d. h. entweder eigenhändig unterschrieben oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur i.S.d. § 3a Abs. 2 VwVfG (eine einfache elektronische Signatur oder E-Mail genügt nicht) eingereicht werden. Anträge, bei denen die beantragte Zuwendung weniger als 50.000 EUR beträgt, können auch unterschrieben als Scan im PDF-Format per Mail übermittelt werden. Im Falle der elektronischen Übermittlung des Antrages ist dieser an medienkompetenz@mabb.de zu senden.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die innerhalb der Frist vollständig bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eingegangen sind (Ausschlussfrist). Zu einem vollständigen Antrag gehören:
- das ausgefüllte Antragsformular (Schwerpunktförderung bzw. themenoffene Förderung)
- ein detaillierter Finanzierungsplan
- die unterschriebene Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Einen Nachweis über den nichtkommerziellen Charakter des Projekts (bei gemeinnützigen Antragsteller:innen bspw. ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, Steuerbescheid o. ä.)
- ggf. eine Vollmacht über die rechtsgeschäftliche Vertretung bei der Antragstellung
- ggf. weitere Unterlagen wie ein ausführliches Konzept, Belege über weitere Fördermittel, Nachweise der Qualifikation der Projektleitung etc.
Mehr Hinweise finden Interessierte auch im Merkblatt zur Antragstellung.