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Förderrichtlinien, Fristen, Daten und Fakten

Die Förderung von Medienkompetenz ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 MStV eine der Aufgaben der mabb: Sie fördert Medienkompetenzprojekte Dritter, führt eigene Veranstaltungen und Projekte durch und bietet Medienkompetenzmaterialien/ -publikationen an.

Projektförderung

Die mabb fördert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Maßnahmen und Projekte, die der Medienkompetenzförderung Berliner und Brandenburger Bürger:innen dienen. Es erfolgen hierzu öffentliche Ausschreibungen auf dieser Webseite.

Aktuell liegen keine Ausschreibungen vor.

Projektförderung: neue Richtlinie ab 1. März 2022

Die mabb fördert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgrund pflichtgemäßen Ermessens Maßnahmen und Projekte, die der Medienkompetenzförderung Berliner und Brandenburger Bürger:innen dienen. Es erfolgen hierzu öffentliche Ausschreibungen.

Seit 1. März 2022 ist die neue Richtlinie zur Förderung von Projekten im Bereich Medienkompetenz in Kraft. Im Mittelpunkt der Medienkompetenz-Förderung steht das Engagement gegen Desinformation und die generationsübergreifende Stärkung von Informations- und Nachrichtenkompetenzen. Ziel ist die Förderung eines selbstbestimmten Umgangs mit Medien und einer kritisch-analytischen Reflexion von digitalen Medienangeboten und -technologien sowie die Stärkung einer freien Meinungsbildung und eines fairen öffentlichen Diskurses in einer medial geprägten Gesellschaft.

Die mabb hat zudem die Möglichkeit, in der Regel einmal pro Jahr einen thematischen Schwerpunkt bei ihrer Förderung zu setzen.