Programmanforderungen
Jugendschutz und Menschenwürde
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-ROMs etc.) und Online-Medien (Rundfunk, Teledienste und Mediendienste) zusammengefasst und vereinheitlicht.
Mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde eine zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) geschaffen. Dadurch wird gewährleistet, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien nicht nur den gleichen Gesetzen, sondern auch der gleichen Anwendungspraxis unterliegen.
Prinzip der regulierten Selbstregulierung
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung, mit dem Ziel, die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken und die Möglichkeiten der Vorabkontrolle zu verbessern. Den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle wird ein gesetzlich festgeschriebener Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die Medienaufsicht nur begrenzt überprüfen darf.
Selbstkontrolleinrichtungen sind die u.a.
FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft www.fsk.de
FSF Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen www.fsf.de
FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter www.fsm.de
USK Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle www.usk.de