Digital Services Act (DSA)
Was ist der Digital Services Act (DSA) und wie wird er umgesetzt?
Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung auf EU-Ebene, die direkte Anwendung in den Mitgliedsstaaten findet. In Deutschland wurde der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt und an nationale Gegebenheiten angepasst. Seit dem 17. Februar 2024 wird der DSA europaweit vollständig angewendet.
Ziel der Verordnung ist es, für die Nutzenden einen sicheren digitalen Raum zu schaffen. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die abgestufte Auferlegung von Sorgfaltspflichten und ein hohes Maß an Transparenz. Ein weiterer Fokus liegt auf sogenannten rechtswidrigen Inhalten.
Im DSA werden zum Beispiel grundlegende Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen (sogenannte Very large Online Plattforms – VLOPs) und sehr große Suchmaschinen (sogenannte Very large Search Engines – VLOSEs) geregelt. Aber auch kleinere Vermittlungsdienste sind von den neuen Regelungen betroffen.
Für die VLOPs und VLOSEs ist allein die EU-Kommission zuständig. Die Kommission informiert auf ihrer Webseite über die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Verfahren und stellt relevante Dokumente zur Verfügung.
Für die Umsetzung und die Koordination des DSA in den jeweiligen Mitgliedsstaaten sind sogenannte Digital Services Coordinators zuständig. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Bundesnetzagentur (BNetzA). Nähere Informationen zur Zuständigkeit, den Aufgaben und Herausforderungen des Coordinators finden Interessierte hier.
Die mabb und der DSA
Die mabb ist gemeinsam mit den anderen Medienanstalten als zuständige nationale Behörde im Digitale-Dienste-Gesetz benannt. Konkret findet sich dort eine Zuständigkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes, soweit diese den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) betreffen. Der JMStV ermöglicht es, in Einzelfällen und bei konkreten Inhalten – beispielsweise volksverhetzenden Posts oder der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – gegen den Anbieter vorzugehen.
Mit dem DSA können die Medienanstalten sich mit ihren Anliegen nun auch direkt an die Vermittlungsdienste, wie z. B. Social-Media-Plattformen, wenden – auch wenn diese ihren Sitz im Ausland haben. Diese werden durch Meldungen, Anhörungen oder Anordnungen über rechtswidrige Inhalte informiert und aufgefordert, die Inhalte zu löschen oder sie unzugänglich zu machen.
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Sind Ihnen im Internet rechtswidrige Inhalte begegnet, vor denen Kinder und Jugendliche geschützt werden sollten? Dann können Sie sich über unser Beschwerdeformular an uns wenden.