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Zulassung und Zuweisung

Wer mit Radio und TV auf Sendung gehen will, braucht eine Zulassung und ist hier genau richtig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat den gesetzlichen Auftrag, Medienvielfalt zu sichern. Dazu gehört auch die Zulassung von Rundfunkprogrammen – transparent und chancengleich.

Wenn Sie ein Fernseh- oder Hörfunkprogramm für ein bundesweites Publikum anbieten wollen, müssen Sie in der Regel einen Zulassungsantrag bei der Medienanstalt stellen. Die wichtigsten Informationen, um einen Antrag zu stellen, haben wir hier zusammengestellt:

Anträge/Anzeigen auf bundesweiten Rundfunk


Gut zu wissen: Programme mit weniger als 20.000 gleichzeitigen Zuschauer:innen oder Hörer:innen brauchen keine Zulassung. Gleiches gilt für Programme, die nur eine geringe Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben. Die vergleichsweise hohe Reichweitenschwelle von 20.000 gleichzeitigen Zuschauer:innen oder Hörer:innen führt in der Praxis dazu, dass die meisten linearen Videostreams und Webradios zulassungsfrei betrieben werden können. Auch Lokal-TV-Programme können in der Regel zulassungsfrei senden. Eine Checkliste zur Beurteilung der Zulassungspflicht finden Sie hier.

Radioprogramme, die über UKW oder DAB+ gesendet werden sollen, benötigen immer eine Zulassung. UKW- oder DAB+-Übertragungskapazitäten vergibt die mabb auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung nach vorheriger Ausschreibung. Für UKW- und DAB+-Anträge hat der Medienrat Anforderungen festgelegt:

Anträge für lokal-regionalen Rundfunk


Sie finden die Informationen auch in unserem Download-Center.