Aktuelle Förderausschreibung: Zuführung Lokal-TV und Hybrid-TV
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe fördert die mabb die technische Infrastruktur für die Rundfunkversorgung, Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken und unterstützt die Veranstalter von lokalen TV-Programmen bei der Programmverbreitung. Gefördert werden können kommerzielle, audiovisuelle Rundfunk- und rundfunkähnliche Telemedienangebote mit einem relevanten Beitrag zu lokaler und regionaler Information in Berlin oder im Land Brandenburg.
Die Förderung erfolgt gemäß der am 17. September 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von kommerziellen Rundfunk- und rundfunkähnlichen Telemedienangeboten zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information. Die novellierte Förderrichtlinie ist hier abrufbar.
Alle Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen finden Interessierte hier. Anträge können bis zum 11. November 2024, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden.