Aktuelle Informationen zu RT DE
Die RT DE Productions GmbH hat gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Damit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ rechtskräftig. Nach den derzeitigen Feststellungen der mabb hat die RT DE Productions GmbH zudem die Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland vollständig eingestellt. Die mabb setzt daher die weitere Vollziehung der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig aus. Sollte die RT DE Productions GmbH die Verbreitung des Programms wiederaufnehmen, wird die mabb die Vollstreckung fortsetzen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung – Verwaltungsgericht Berlin bestätigt mabb im Fall RT DE