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Der Fall AstroTV

AstroTV ist ein bei der mabb lizenzierter Fernsehsender, der bundesweit empfangbar ist und einen Schwerpunkt auf die Themen „Astrologie“ und „Esoterik“ legt. Am 12. Februar 2015 hatte eine Berliner Künstlergruppe in einer Protestaktion während einer Live-Sendung gefordert, dem Sender AstroTV die Sendelizenz zu entziehen. Nach der Ausstrahlung und einer entsprechenden Aufforderung im Internet sind bei der mabb bis heute rund 100 Beschwerden eingegangen. Tenor dieser Beschwerden ist die Forderung des Entzugs der Sendelizenz von AstroTV, aufgrund zweifelhafter Angebote bis hin zu betrügerischen Machenschaften.

Zum Widerruf der Zulassung kann es kommen, wenn die Bedingungen nach § 31 des Medienstaatsvertrags (MStV) erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn der Veranstalter nach wiederholter Beanstandung erneut Inhalte verbreitet, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere strafbaren Inhalt haben, oder der Veranstalter sonst in schwerwiegender Weise gegen rechtliche Verpflichtungen verstößt, die nach Medienstaatsvertrag oder nach einer auf seiner Grundlage getroffenen Entscheidung bestehen.

Zum Aufsichtsverfahren

Die jeweils Aufsicht führende Medienanstalt – im Falle von AstroTV handelt es sich um die mabb – führt im Rahmen ihrer Programmaufsicht wiederholt eigene Stichproben und Schwerpunktuntersuchungen durch. Darüber hinaus berücksichtigt sie Hinweise bzw. Beschwerden der Zuschauer. Liegt eine Verstoßvermutung vor, fordert die Medienanstalt die betreffenden Programm-Mitschnitte des Veranstalters an und überprüft diese auf die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Die Zahl der Verstöße ist nicht relevant für die Einleitung eines Aufsichtsverfahrens. Auch wenn nur ein einzelner Verstoß festgestellt wird, wird ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.

Aktuell werden die Beschwerden über AstroTV von der mabb überprüft. Sollte sich die Verstoßvermutung bestärken, prüft die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), ob diese Vermutung zutreffend ist und der Sender gegen die medienrechtlichen Bestimmungen verstoßen hat. Wird durch die ZAK ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder die Gewinnspielsatzung (GWS) festgestellt, wird durch die Aufsicht führende Medienanstalt eine Beanstandung ausgesprochen und ggf. ein Bußgeldverfahren geführt.

Während des Aufsichtsverfahrens haben die Senderveranstalter stets die Möglichkeit, zu den vorgebrachten Beschwerden und Beanstandungen Stellung zu nehmen. Im Falle von AstroTV hat die mabb darüber hinaus einen intensiven Gesprächs- und Sensibilisierungsprozess mit der Questico AG geführt, um die Einhaltung rundfunkrechtlicher Bestimmungen zu erwirken. Auf diese Weise ist beispielsweise auch die Selbstverpflichtung von AstroTV entstanden, an die der Sender bis heute uneingeschränkt gebunden ist. So hat AstroTV z. B. die Überwachung der internen Selbstkontrolle, was das Auftreten von Beraterinnen und Beratern angeht, erheblich verbessert. Auch die Grenzen des Beratens im Falle von offensichtlich akuten persönlichen Notfällen von Anruferinnen und Anrufern wurden erheblich eingeengt. Weitere inhaltliche Bestandteile der Selbstverpflichtung sind die Kommunikation der Kosten, der Ausschluss Minderjähriger, die Sicherstellung des Auswahlmechanismus, Mitmachregeln, Irreführung, Falschinformation und Wahlwiederholung.

Die Zulassung von AstroTV wurde am 24. Mai 2004 erteilt und mit Bescheid vom 6. Juni 2011 verlängert (Fristbeginn ab 1. Juni 2011). Die Zulassung des TV-Senders würde somit am 31. Mai 2018 fristgerecht enden.

Sämtliche Rechtsgrundlagen finden Sie auf der mabb-Internetseite unter www.mabb.de/rechtsgrundlagen.

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