mabb oben  rechts bleistift
mabb unten  links zettel

Eilantrag der AfD gegen Verfügung der mabb erfolglos

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag des Landesverbands Brandenburg der Alternative für Deutschland gegen die Untersagung eines Wahlkampfclips auf mehreren Social-Media-Kanälen abgelehnt. Die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ausgesprochene Untersagungsverfügung sei nach summarischer Prüfung des VG Potsdam rechtmäßig und die Anbieterin müsse dafür Sorge tragen, dass unter 16-Jährige das Video nicht mehr sehen. Die Kammer habe auf Grundlage der sachverständigen Bewertung der KJM keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen. Das Verwaltungsgericht habe darüber hinaus keine Zweifel daran, dass das Video offensichtlich rassistische Stereotypen bediene, in dem es Menschen mit dunklerer Haut- und Haarfarbe als bedrohlich darstelle und Menschen mit hellerer Haut- und Haarfarbe zu diesen als bedrohend dargestellten Menschen in Kontrast setze.

Die AfD Brandenburg hatte bereits nach Erhalt des Bescheides die Videos auf ihren Kanälen entfernt, sie dürfen durch den Landesverband nun nicht länger verbreitet werden. Die AfD Brandenburg hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen werde.

Es handelt sich hierbei um die Entscheidung im Eilverfahren, die Entscheidung in der Hauptsache steht weiterhin  aus.

Weitere Informationen zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts finden Interessierte hier.

zurück zur Übersicht