GNTM im Fokus der mabb
Die mabb führt im Rahmen ihrer Programmaufsicht über die bei ihr lizenzierten TV- und Radio-Sender regelmäßig eigene Stichproben und Schwerpunktuntersuchungen durch. Darüber hinaus berücksichtigt sie Hinweise bzw. Beschwerden der Zuschauer und Zuhörer. Liegt eine Verstoßvermutung vor, fordert die Medienanstalt die betreffenden Programm-Mitschnitte des Veranstalters an und überprüft diese auf die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Die Zahl der Verstöße ist nicht relevant für die Einleitung eines Aufsichtsverfahrens. Auch wenn nur ein einzelner Verstoß festgestellt wird, wird ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Bislang wurden im Falle von GNTM bei einer Platzierung im Hauptabendprogramm ab 20:00 Uhr von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte gemäß § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Kinder und Jugendliche festgestellt. Bereits 2006 betonte Prof. Dr. Ring (ehemaliger Vorsitzender der KJM) in einer Presseerklärung, dass das Format keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche darstelle. Gleichwohl stehe außer Frage, dass das über den Inhalt vermittelte Schlankheitsideal kritisch zu bewerten sei.
Im aktuellen Fall wird die mabb die Prüfung von GNTM bei der Kommission für Jugendmedienschutz einleiten, sobald die Studie des IZI, von der bisher nur Teile bekannt sind, vollständig vorliegt. Ob die Studie zu einer Neubewertung des Formats Veranlassung gibt, wird sich dann zeigen.