Journalistische Sorgfaltspflichten im Netz
Mit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags (MStV) im November 2020 haben die Landesmedienanstalten die Aufgabe erhalten, gegen die Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten und die damit verbundene Verbreitung von Desinformation im Internet vorzugehen.
Nach dem neuem MStV müssen alle journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien (Online-Medien) die anerkannten journalistischen Grundsätze einhalten, wenn sie geschäftsmäßig angeboten werden und regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten (§ 19 Medienstaatsvertrag). Zu den journalistischen Grundsätzen gehören z. B. eine sorgfältige Recherche, das Einholen von Stellungnahmen, der Verzicht auf unangemessen sensationelle Darstellungen und die sorgfältige Benennung von Quellen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
- Pressemitteilung der Landesmedienanstalten
"In den Blick genommen - Journalistische Sorgfaltspflichten im Netz" - Medienstaatsvertrag zum Download