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KJM-Beschluss: Kein Jugendschutz-Verstoß bei GNTM

Aufgrund wiederholter Beschwerden hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in den vergangenen Monaten mehrere Folgen der 10. Staffel von Germany’s Next Top Model geprüft. In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die KJM nun den Beschluss gefasst, dass das TV-Format des Senders ProSieben nicht als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche einzustufen ist. Zwar werde in der Sendung ein bedenkliches Schönheitsideal transportiert, dieses stehe allerdings ausnahmslos im Zusammenhang mit den hohen Anforderungen an ein Topmodel in seiner Berufsrealität. Darüber hinaus seien zu kritisierende Inhalte ausreichend relativiert worden.

Ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren gegen ProSieben ist von Seiten der mabb als aufsichtführender Anstalt demnach nicht zu führen.

Die komplette Pressemitteilung der KJM finden Sie hier.

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