mabb macht sich für öffentliches WLAN stark
WLAN – Eine technologische und ökonomische Erfolgsgeschichte
WLAN hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte hinter sich und ist heute ein weltweiter Übertragungs-Standard für die mobile Internetnutzung. Die große Nachfrage nach Smartphones und Tablets hat dazu geführt, dass WLAN in der alltäglichen Nutzung dieser Geräte nicht mehr wegzudenken ist. Wurden die WLAN-Frequenzen 2,4 und 5 GHz in der Vergangenheit noch als garbage bands, als Schrottfrequenzen bezeichnet, für die man außer für den Betrieb von Mikrowellen und Babyphones keine weiteren Anwendungen sah, sind sie heute ein wichtiger Baustein einer digitalen Gesellschaft und übersteigen das Verkehrsvolumen von Mobilfunknetzen um ein Vielfaches. WLAN- und Mobilfunk-Netze stehen sich aber nicht frontal gegenüber, sie sind vielmehr komplementär zueinander zu betrachten und nicht als Substitute. WLAN entlastet die Mobilfunknetze erheblich und hat einen enormen volkswirtschaftlichen Nutzen. So hat eine Studie der EU-Kommission zu Off-Loading von Datenverkehr ergeben, dass die annualisierten Kostenersparnisse bei den Mobilfunknetzbetreibern durch die Nutzung von WLAN-Netzen erstaunlich groß sind. So wurden die kumulierten Einsparungen der Netzkosten durch WLAN-Off-Loading für Deutschland im Jahr 2015 auf 84 Mrd. Euro berechnet. 2016 sollen die Einsparungen bei über 140 Mrd. Euro liegen. Neben den Einsparungen bei den Mobilfunknetzbetreibern ist der ökonomische Nutzen selbstverständlich auch im Einzelhandel, der Gastronomie und der Hotelbranche zu sehen. FREE WIFI ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Verkaufsargument geworden und wird verstärkt von den Kunden nachgefragt.
WLAN-Projekte der mabb
Die mabb setzt sich bereits seit mehreren Jahren für den Breitbandausbau ein und hat verschiedene WLAN-Projekte durchgeführt. Seit 2012 können in Berlin und Potsdam 100 von mabb geförderte WLAN-Hotspots von Kabel Deutschland täglich für 30 Minuten kostenfrei genutzt werden. Erforderlich ist lediglich eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen auf einer Landing-Page, kein Nutzer muss sich mit E-Mail-Adresse, Mobilnummer oder einem Passwort anmelden. Die Hotspots werden durchschnittlich 60.000 Mal im Monat genutzt. Dieses Public-Wifi-Netz nimmt hierbei mehrere Funktionen ein: Es schont das Datenvolumen, das den Nutzern über das mobile Internet zur Verfügung steht und ist als Zugang vor allem auch für Touristen interessant, die sich ansonsten mit Roaming-Gebühren konfrontiert sehen würden.
Darüber hinaus fördert die mabb auch die gemeinnützige Initiative der Freifunker bei der Errichtung eines BerlinBackBone, das auf Richtfunk basiert. Über 11.000 WLAN-Zugänge im öffentlichen Raum wurden in den letzten Jahren von den Freifunk-Communitys deutschlandweit aufgebaut. Allein in Berlin gibt es über 300 Zugänge.
Der Erfolg dieser beiden mabb-Projekte war in den letzten zwei Jahren ein Anstoß für die Ausweitung öffentlicher WLAN-Zugänge in anderen Städten.
Gesetzesentwurf erfüllt die Anforderungen nur zur Hälfte
Der vom Bundeswirtschaftsministerium am 11. März 2015 veröffentlichte Entwurf zur Änderung des TMG erfüllt nach Ansicht der mabb das Ziel - die Förderung des Angebots öffentlicher WLAN-Netze durch Klarstellung der Haftungsregelungen – nicht im notwendigen Umfang. Die vorgebrachten Änderungen im TMG könnten zwar theoretisch zu einer höheren Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter führen. Die damit verbundenen Auflagen sind allerdings nicht praktikabel und entsprechen keinem realistischen Nutzungsszenario. Zudem behindert die im Entwurf geplante Ungleichbehandlung von geschäftsmäßigen und nichtgewerblichen Anbietern den weiteren Ausbau von WLAN im öffentlichen Raum, wie er bisher von nicht-kommerziellen Initiativen wie Freifunk realisiert wurde. Dies könnte das Ende eines wichtigen zivilgesellschaftlichen Engagements sein.
Die mabb kritisiert am Entwurf die folgenden Aspekte:
• Die Gefährdung eines einfachen Zugang zu öffentlichen WLAN-Netzen
• Die Ungleichbehandlung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern
Der einfache Zugang
Eine Verschlüsselung von öffentlichen WLAN-Netzen wie sie im Entwurf §8 Absatz 4 vorgesehen ist, sollte nicht zu den Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören. Sie ist mit bereits bestehenden und zukünftigen öffentlichen WLAN-Angeboten nicht vereinbar. Diese sind gerade deswegen so attraktiv und werden häufig genutzt, weil keine Registrierung und kein Passwort erforderlich ist. Die Rechtsprechung versteht unter „Verschlüsselung“ eines WLAN-Angebots die Zugangssicherung via Passwort. Diese Lösung würde aber dem Gesetzeszweck einer Förderung von WLAN-Angeboten entgegenstehen und zudem die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht erleichtern. Der einzelne Nutzer ist durch die Eingabe eines Passworts nicht identifizierbar. Zudem besteht auch kein Anlass für diese Art der Zugangssicherung. Im Rahmen unseres seit 2012 laufenden Projekts mit Kabel Deutschland wurden die Public-Wifi-Hotspots nicht für Urheberrechtsverletzungen genutzt. Es gab bei Kabel Deutschland in dieser Zeit keine IP-Adressabfragen wegen Urheberrechtsverletzungen (letzter Stand: 9. Februar 2015).
Die Verschlüsselung dient auch nicht dem Interesse des WLAN-Betreibers oder Nutzers, da die Datensicherheit und die Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses nicht durch ein verschlüsseltes WLAN-Netz mit öffentlichem oder geteiltem WLAN-Passwort sichergestellt werden kann. Ausschlaggebend für die IT-Sicherheit ist die Verschlüsselung seitens der Nutzer.
Einen einfachen Zugang bieten auch die Freifunknetze, die wie die von Minister Dobrindt im Verkehrsministerium in Berlin eröffneten Hotspots, ohne eine Passwortabfrage oder Vorschaltseite auskommen. Nach dem Entwurf wäre dieser einfache Zugang zukünftig nicht mehr möglich.
Die Ungleichbehandlung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern
Auf Seite 35 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD wird die Etablierung und Unterstützung von freien Funknetzen explizit hervorgehoben:
"Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle."
Der vorgelegte Entwurf macht aber die „Etablierung von heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen“ nahezu unmöglich. Er sieht vor, dass nur die WLAN-Betreiber privilegiert werden, die „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung“ ihr Internet zur Verfügung stellen. Nicht-kommerzielle Anbieter oder Privatpersonen, die ihr WLAN aus altruistischen Motiven der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, müssen hingegen:
1. das „öffentliche WLAN“ verschlüsseln
2. die Nutzer einwilligen lassen
3. die Nutzer beim Namen kennen
Dieser Forderungskatalog geht an der Realität vorbei und ist praktisch nicht umsetzbar. Er ist zudem ein Rückschlag für die Freifunk-Bewegung, die im Laufe der letzten Jahre digitale Infrastrukturen oft auch an Orten aufgebaut hat, wo das Interesse kommerzieller Anbieter zu gering war.